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In vigore al: 04/10/2016

Beschluss Nr. 2046 vom 16.06.2008
Richtlinien für Beiträge für die Durchführung von Leistungswettbewerben in den Bereichen Handwerk, Gastgewerbe, Handel und Dienstleistung

Anlage 1)
Richtlinien für die Gewährung von Beiträgen für die Durchführung von Leistungswettbewerben in den Bereichen Handwerk, Gastgewerbe, Handel und Dienstleistung gemäß Art. 8 des Landesgesetzes vom 20. März 2006,  Nr. 2 »Ordnung der Lehrlingsausbildung«
 

I Allgemeine Bestimmungen

1. Begünstigte
Anspruch auf einen Beitrag haben Institute, Körperschaften, Verbände und deren Genossenschaften sowie Organisationen.
 
2. Anträge
Die Anträge müssen vor der Durchführung der Leistungswettbewerbe in den Bereichen Handwerk, Gastgewerbe, Handel und Dienstleistung eingereicht werden. Folgende Unterlagen müssen beigelegt werden:
- Kostenaufstellung
- Beschreibung der Veranstaltung mit Angaben zur zeitlichen Umsetzung
- Eigenerklärung über die finanzielle Deckung der Ausgaben
 
3. Ausmaß der Förderung
Für anerkannte Kosten kann ein Beitrag bis zu 80% gewährt werden.
 
4. Verpflichtungen
Im Beitragsantrag ist zu erklären, bei welchen Ämtern oder Körperschaften andere Ansuchen um finanzielle Unterstützung für die betreffende Maßnahme eingebracht wurden oder in Zukunft noch werden.
Der Begünstigte verpflichtet sich, bei sonstigem Widerruf des Beitrages, dem Amt die Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die zur Überprüfung der Voraussetzungen für die Gewährung der Förderung als notwendig erachtet werden.
 
5. Auszahlung des Beitrags
Die Auszahlung des Beitrags erfolgt nach Vorlage der originalen, ordnungsgemäß quittierten oder mit Kontoauszügen versehenen Rechnungsbelegen, auch in mehreren Raten. Diese müssen auf die ansuchende Organisation ausgestellt sein. Die Ausgabenunterlagen sind in der Höhe der zugelassenen Kosten zu belegen, anderenfalls wird der Beitrag im Verhältnis gekürzt. Das zuständige Landesamt hat auf jeden Fall die Möglichkeit, die Dokumentation der Gesamtausgaben der geförderten Initiative zu verlangen.
Für die Abrechnung der Personalkosten muss eine vom gesetzlichen Vertreter unterschriebene Aufstellung vorgelegt werden, aus der das Bruttogehalt, die Dienstjahre und die Funktionsebene der Bediensteten hervorgehen.
 
6. Kontrollen
Um die ordnungsgemäße Durchführung der geförderten Initiativen und Investitionen zu überprüfen werden Stichprobenkontrollen auf mindestens 6% der geförderten Vorhaben durchgeführt.
Die Auswahl wird von einer abteilungsinternen Arbeitsgruppe nach dem Zufallsprinzip anhand einer Liste aller im Bezugsjahr ausbezahlten Beiträge, ohne Ansicht des Beitragsempfängers, vorgenommen. Darüber hinaus werden alle im zuständigen Amt aufgetretenen Zweifelsfälle überprüft. Eine Kontrolle wird in jedem Fall durchgeführt, wenn der genehmigte Beitrag 300.000€ übersteigt.
 
7. Widerruf des Beitrages
Vorbehaltlich der geltenden Bestimmungen im Falle von unrechtmäßiger Inanspruchnahme von wirtschaftlichen Vergünstigungen wird die Förderung auch bei Nichteinhaltung der in diesen Richtlinien vorgesehenen Bestimmungen widerrufen. In diesem Fall ist der erhaltene Beitrag samt den angereiften gesetzlichen Zinsen an die Landesverwaltung rückzuerstatten.
 

II  Beiträge für die Durchführung der Landesmeisterschaft des Handwerks und der  Gastronomie

 
1. Anerkannte Ausgaben
Es werden nur Ausgabenposten anerkannt, die in direktem Zusammenhang mit der Durchführung der Landesmeisterschaft des Handwerks und der Gastronomie stehen.
 
Folgende Ausgabenposten sind zulässig:
- Miete für die Räumlichkeiten, in denen der Wettbewerb stattfindet
- Miete für die Wettbewerbswerkstätten; Auf- und Abbau, Einrichtung sowie Beschilderung und Dekoration der Wettbewerbswerkstätten
- Material für die Durchführung der Wettbewerbe in den einzelnen Berufen
- Transport, Reinigung, Versicherung, Bewachung der Einrichtung der Werkstätten, Ausgaben im Zusammenhang mit Hygiene- und Sicherheitsbestimmungen
- Personal für die Betreuung der TeilnehmerInnen und der SchülerInnen, die den Wettbewerb besuchen
- Anmietung und Installation von Computern für die Wettbewerbsauswertung
- Unterkunft und Verpflegung für die TeilnehmerInnen und die Jury während des Wettbewerbs
- Verpflegung für die TeilnehmerInnen, die Jury und die TrainerInnen im Rahmen von Vorbereitungstreffen
- Versicherung der TeilnehmerInnen
- Arbeitsbekleidung für die TeilnehmerInnen
- Transportkosten für die TeilnehmerInnen sowie für die SchülerInnen, welche die Veranstaltung besuchen
- Preise für Schülerwettbewerbe, die im Rahmen der Veranstaltung stattfinden
- Honorare für die TrainerInnen, welche die TeilnehmerInnen vorbereiten
- Miete für die Räumlichkeiten, in denen die Vorbereitung stattfindet
- Bewerbung der Veranstaltung und Medienarbeit im Ausmaß von höchstens 8% der zugelassenen Ausgaben
- Moderation, Medaillen, technische Ausstattung und musikalische Umrahmung bei der  Schlussveranstaltung
- Kosten für das interne Personal, das Aufgaben im Zusammenhang mit der Vorbereitung und der Organisation der Landesmeisterschaft des Handwerks und der Gastronomie erfüllt, und zwar im Ausmaß von höchstens 20% der zugelassenen Ausgaben. Die dafür zugelassenen Personalkosten dürfen die Löhne und Gehälter der Bediensteten der Autonomen Provinz Bozen für eine vergleichbare Funktionsebene nicht überschreiten.
 

III Beiträge für die Durchführung von Lehrlingswettbewerben in allen anerkannten Lehrberufen

 
1. Anerkannte Ausgaben
Es werden nur Ausgabenposten anerkannt, die in direktem Zusammenhang mit der Durchführung des entsprechenden Lehrlingswettbewerbes stehen.
 
Folgende Ausgabenposten sind zulässig:
- Miete für die Räumlichkeiten, in denen der Wettbewerb stattfindet
- Miete für die Wettbewerbswerkstätten; Auf- und Abbau, Einrichtung sowie Beschilderung der Wettbewerbswerkstätten
- Material für die Durchführung des Wettbewerbs
- Transport, Reinigung, Versicherung, Bewachung der Einrichtung der Werkstätten, Ausgaben im Zusammenhang mit Hygiene- und Sicherheitsbestimmungen
- Unterkunft und Verpflegung für die TeilnehmerInnen und die Jury während des Wettbewerbs
- Versicherung der TeilnehmerInnen
- Medaillen und Preise
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