In vigore al

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In vigore al: 04/10/2016

Beschluss Nr. 4341 vom 29.11.2004
Abänderung des Konzessionsmusters für die Benutzung der Infrastrukturen des Landesfunknetzes und Genehmigung der neuen Jahresgebühren

…omissis…

 

1.     die beigelegte Tabelle mit den neuen Jahresgebühren für die Benutzung der Infrastrukturen des Landesfunknetzes, welche integrierender Bestandteil dieses Beschlusses ist, für die Dauer eines Jahres zu genehmigen,

2.     Fernseh- und Rundfunkanstalten, welche mit dem Land einen Vertrag zur Beteiligung  am Bevölkerungsinformationssystem im Katastrophenfall abgeschlossen haben, sowie Südtiroler Gemeinden eine Reduzierung der Jahresgebühr im Ausmaß von 50 Prozent zu gewähren,

3.     bei Abschluss neuer Konzessionsverträge die Vertragsdauer auf ein Jahr zu beschränken,

4.     das Konzessionsmuster entsprechend diesen Abänderungen anzupassen.

 
 

Jahresgebühren für die Benutzung der Infrastrukturen des Landesfunkneztes

JAHRESGRUNDGEBÜHREN
Art der territorialen Abdeckung des Gastsenders

Umsetzerklassen

Hauptumsetzer

Zwischenumsetzer

Endumsetzer

Gesamtstaatlich

13.000,00 €

8.000,00 €

4.000,00 €

lokal bzw. Regional

4.000,00 €

3.000,00 €

2.500,00 €

In der Jahresgrundgebühr ist enthalten:

- Platzbesetzung im Inneren des Geräteraumes für die Installation von Funkgeräten - Flächenanspruch bis zu 1,5 m² - als Alternative kann außerhalb des Gebäudes eine Fläche besetzt werden, die bis zu 3 m² groß ist

- Installation am Masten von max. 2 Parabolantennen mit Durchmesser bis zu 2 m oder Installation von 3 Antennen (Dipol, Yagiantenne, Zirkularantenne, o.ä.) mit einer Größe von bis zu 1,5 m x 1,5 m je Antenne

- Benutzung der HF-Kabeltrassen am Masten, zum Masten und im Inneren des Gebäudes

- Benutzug der Elektrokabeltrassen außerhalb und Innerhalb des Gebäudes

- Wartung und Reparatur der Infrastruktur im Eigentum der Landesverwaltung

- Wartung und Reparatur der Zufahrtsstraßen, sofern im Eigentum der Landesverwaltung

- Autoabstellplatz für Reparatur und Installationsarbeiten innerhalb des Umsetzers im Eigentum der Landesverwaltung

- Stromanschluss für Energieverbrauch bis zu 200 W (=1.752 kWh/Jahr)

In der Jahresgrundgebühr ist nicht enthalten:
- Gebühr und Genehmigung für die Benützung der Zufahrtsstraße, wenn nicht im Eigentum der Landesverwaltung
- Stromanschluss für Energieverbrauch über 200 W (= 1.752 kWh/Jahr)
- Notstromanschluss
- zusätzliche Heiz- oder Kühlsysteme

Jahresgebühren für die Benutzung der Infrastrukturen des Landesfunknetzes

AUFPREISE
Aufpreis für Platzbesetzung im und außerhalb des Geräteraumes

Umsetzerklasse

Hauptumsetzer

Zwischenumsetzer

Endumsetzer

Aufpreis für Platzbesetzung im Geräteraumpro m2  bezogen auf die Geräte

1.500,00 €

1.200,00 €

900,00 €

Aufpreis für Platzbesetzung außerhalb Geräteraumpro m2  bezogen auf die Fläche

600,00 €

500,00 €

400,00 €

Aufpreis für Platzbesetzung am Masten

Umsetzerklasse

Hauptumsetzer

Zwischenumsetzer

Endumsetzer

Antenne mit max. Größe 1,5 m x 1,5 mje Antenne

500,00 €

300,00 €

100,00 €

Antenne mit max. Länge 1,5 m - 4 m, Breite > 1,5 mje Antenne

700,00 €

500,00 €

300,00 €

Parabolantenne max. Durchmesser 1,2 mje Antenne

800,00 €

700,00 €

500,00 €

Parabolantenne max. Durchmesser 2 mje Antenne

2.300,00 €

1.900,00 €

1.500,00 €

Parabolantenne max. Durchmesser 3 mje Antenne

5.200,00 €

4.400,00 €

3.600,00 €

Parabolantenne max. Durchmesser 4 mje Antenne

7.000,00 €

6.000,00 €

5.000,00 €

Aufpreis für Installationen von Antennen anderer Größe wie im Grundpreis vorgesehen

Umsetzerklasse

Hauptumsetzer

Zwischenumsetzer

Endumsetzer

Parabolantenne max. Durchmesser 3 mje Antenne

1.400,00 €

1.200,00 €

1.000,00 €

Parabolantenne max. Durchmesser 4 mje Antenne

2.600,00 €

2.300,00 €

2.000,00 €

Umsetzerklassen
Hauptumsetzer: Master - oder Submasterumsetzer - Knotenpunkte im Unsetzernetz mit mehreren Richtungen
Zwischenumsetzer: Submasterumsetzer - Knotenpunkte im Umsetzernetz mit nur zwei Richtungen
Endumsetzer: Satellitenumsetzer - Umsetzer, die keine weiteren Umsetzer mehr unter sich haben
 
 

Hauptumsetzer

 
Titschen
Rittner Horn
Plose
Kronplatz
Buchwald

ZwischenumsetzerWiesen/PfitschWieseesen/Pfitzsch

Wiesen/Pfitsch

Roßkopf

Taser

Radsberg

Endumsetzer

 

Martell

Trudner Horn

Panidersattel

St. Johann/Ahrntal