In vigore al

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In vigore al: 04/10/2016

a) Dekret des Landeshauptmanns vom 19. Dezember 2011, Nr. 441)
Änderung der Durchführungsverordnung zum Landesraumordnungsgesetz - Anlagen zur Gewinnung von Energie aus erneuerbaren Quellen

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1)
Kundgemacht im Amtsblatt vom 27. Dezember 2011, Nr. 52.

Art. 4 (Übergangsbestimmung)

Diese Verordnung gilt für Projekte, deren Ansuchen um Baukonzession nach ihrem In-Kraft-Treten eingebracht wurden.

Dieses Dekret ist im Amtsblatt der Region kundzumachen. Jeder, dem es obliegt, ist verpflichtet, es zu befolgen und für seine Befolgung zu sorgen.