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In vigore al: 04/10/2016

Beschluss Nr. 2673 vom 24.07.2006
Kriterien für die Erstellung der Verteilungspläne der Schulen staatlicher Art im Sinne von Art. 3 des Landesgesetzes Nr. 12 vom 29. Juni 2000

Anlage A
 
Neue Kriterien für die Erstellung der Verteilungspläne der Schulen
 
Es werden folgende neue Kriterien für die Erstellung der Verteilungspläne der Schulen festgelegt:

a) Schulgröße: Als optimale Schulgröße wird eine Schülerzahl zwischen 500 und 900 festgelegt. Eine Schule dieser Größenordnung kann ein vielfältiges Bildungsangebot erstellen und dabei die besonderen Bedürfnisse der örtlichen Gemeinschaft berücksichtigen. Außer der Schülerzahl sind aber auch andere Komplexitätsfaktoren für die optimale Schulgröße von Bedeutung. Diese sind: Anzahl der Schulstufen unter eventueller Einschließung des Kindergartens, Anzahl der Schulstellen, Anzahl der Gemeinden, Anzahl der Bediensteten, Entfernung zwischen den Schulstellen, Anzahl der Fachrichtungen bzw. Klassen mit besonderen Unterrichtsmodellen (Ganztagsunterricht, Mittelschule mit musikalischer Ausrichtung, Montessoriunterricht, Erlebnisschule u. ä.), Ausmaß der zu verwaltenden Räumlichkeiten. Daraus folgt unter anderem, dass Schulen mit geringer Komplexität auch mit mehr als 900 Schülerinnen und Schülern, und Schulen mit hoher Komplexität und zur Berücksichtigung der besonderen geographischen Bedingungen und zum Schutz der kulturellen und ethnischen Besonderheiten, mit weniger als 500 Schülerinnen und Schülern gebildet werden können. Die Anzahl von 300 Schülerinnen und Schülern darf in keinem Fall unterschritten werden.

b) Sinnvolle Abgrenzung der Einzugsgebiete: Schulen können nicht beliebig nur nach Maßgabe der Schulgröße eingeteilt werden. Der Verlauf der Täler, die Gemeindegrenzen, die Zugehörigkeit zu einem Arbeitsmarktraum bzw. Verwaltungsbezirk, die bestehenden Verkehrswege und schließlich kulturhistorische Bindungen sind wesentliche Faktoren für die Festlegung der Schuldirektionen. Aus solchen Gründen kann sich die Notwendigkeit kleiner Direktionen ergeben, wenn der Zusammenschluss mit den Nachbardirektionen zu großen und schwer überschaubaren Einheiten führen würde.

c) Homogenität der Schulen: Im Bereich der Unterstufe ist die Bildung von Schulsprengeln mit einheitlichem Einzugsgebiet in Grund- und Mittelschule ein sehr gewichtiges Kriterium. Damit können eine höhere erzieherische Kontinuität und besser aufeinander abgestimmte Curricula und Schulprogramme erreicht werden. Bei der Umsetzung dieses Kriteriums ist der Verteilungsplan der Mittelschulen entscheidend. Im Bereich der Oberschule ist die Errichtung von Direktionen mit Schulen ähnlicher Ausrichtung von Bedeutung.

d) Längerfristige Stabilität: Die Bildung neuer Schuldirektionen ist mit großen pekuniären und nicht pekuniären Aufwendungen verbunden. Von ihrer Größe sind die finanziellen Ausgaben für die Einrichtung der Räumlichkeiten für Sekretariat und Direktion besonders bedeutsam. Noch größere Bedeutung haben die immensen Zeitressourcen, die in den Gremien (Lehrerkollegium, Schulrat) für die Erarbeitung von Leitlinien und Arbeitsweisen im Bereich der Pädagogik/Didaktik und der Verwaltung aufgewendet werden müssen. Direktionen sollen deshalb so gebildet werden, dass sie für einen möglichst langen Zeitraum (mindestens 10 Jahre) nicht verändert werden müssen.

e) Einsparung von Kosten: Durch die Zusammenlegung von Schuldirektionen sollen die Kosten der öffentlichen Hand gestrafft werden. Kleinere Schuldirektionen ohne besondere Begründung sind zu vermeiden. Nach Möglichkeit sind bestehende Schulstrukturen zu nutzen.

f) Andere Aspekte:

-Der Verteilungsplan der Schulen soll einen optimalen Einsatz des Direktions- und Verwaltungspersonals ermöglichen. In großen Schulen werden die Führungskräfte durch freigestellte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unterstützt.

-Beim Verwaltungspersonal ist  die Aufteilung nach Funktionsebenen den Bedürfnissen der Schule anzupassen.

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