In vigore al

RICERCA:

In vigore al: 04/10/2016

Beschluss Nr. 2357 vom 28.06.2004
Abänderung des Beschlusses der Landesregierung vom 25.11.2002, Nr. 4331 betreffend die Vergütungen an das ärztliche- und Krankenpflegepersonal, welches im Rettungswesen in Südtirol eingesetzt wird (geändert durch Beschluss Nr. 3190 vom 4.9.2006)

…omissis…

 

1. die Anlage mit den darin enthaltenen Dienstvergütungen, welche einen wesentlichen Bestandteil dieses Beschlusses bildet, zu genehmigen und für die freiberuflichen Ärzte, die auf den Rettungswägen, dem Notarztwagen und dem Noteinsatzfahrzeug eingesetzt werden, rückwirkend ab 01.07.2004, einen Bruttobetrag von Euro 500,00.- für eine Dienstdauer von 12 Stunden, vorzusehen. Somit erhalten die freiberuflichen Ärzte dieselbe Vergütung wie die Krankenhausärzte für gleiche Leistungen;

2. die Sanitätsbetriebe werden verpflichtet, die aus dem gegenständlichen Beschluss entstehenden Kosten über die nicht zweckgebundenen Anteile des Landesgesundheitsfonds für laufende Ausgaben abzudecken (Kapitel 10100.00/2006).

 
ANLAGE

Art des Einsatzes


Ärztliches Personal*


Dienstdauer


Dienstvergütung

Einsätze mit dem Rettungswagen (RTW), dem Notarztwagen (NAW) und dem Notarzteinsatzfahrzeug (NEF)

Ärztliches Personal der Sanitätsbetriebe innerhalb der Arbeitszeit

Krankenhausdienst

Einsatzgeld: Euro 100,00

Einsätze mit dem Rettungswagen (RTW), dem Notarztwagen (NAW) und dem Notarzteinsatzfahrzeug (NEF)

Ärztliches Personal der Sanitätsbetriebe außerhalb der Arbeitszeit

12 Stunden

Euro 500,00

Einsätze mit dem Rettungswagen (RTW), dem Notarztwagen (NAW) und dem Notarzteinsatzfahrzeug (NEF)

Freiberufliche Ärzte

12 Stunden

Euro 500,00

Einsätze mit dem Rettungswagen (RTW), dem Notarztwagen (NAW) und dem Notarzteinsatzfahrzeug (NEF)

Allgemeinmediziner

Einsatzgeld: Euro 250,00

Einsätze mit dem Rettungshubschrauber

Ärztliches Personal der Sanitätsbetriebe innerhalb der Arbeitszeit

Sonnentag

Einsatzgeld: Euro 150,00

Einsätze mit dem Rettungshubschrauber

Ärztliches Personal der Sanitätsbetriebe außerhalb der Arbeitszeit

Sonnentag

Euro 500,00

Einsätze mit dem Rettungshubschrauber

Freiberufliche Ärzte

Sonnentag

Euro 500,00

*Ärzte, die im Notarztdienst eingesetzt werden, müssen aus dem so genannten „Notfallbereich  kommen (Erste Hilfe, Intensiv-
Station, Anästhesie, Dienst für Notfall- und Rettungsmedizin) oder eine spezifische notfallmedizinische Ausbildung aufweisen.
Für den Frühgeburten-Intensivtransport werden Ärzte der Abteilung Pädiatrie des Zentralkrankenhauses Bozen eingesetzt.
 

Art des Einsatzes


Berufskrankenpfleger*


Dienstdauer


Dienstvergütung

Einsätze mit dem Rettungswagen (RTW), dem Notarztwagen (NAW) und dem Notarzteinsatzfahrzeug

Berufskrankenpfleger der Sanitätsbetriebe innerhalb der Arbeitszeit

12 Stunden

Euro 40,00

Einsätze mit dem Rettungswagen (RTW), dem Notarztwagen (NAW) und dem Notarzteinsatzfahrzeug

Berufskrankenpfleger der Sanitätsbetriebe außerhalb der Arbeitszeit

12 Stunden

Euro 75,00

Einsätze mit dem Rettungshubschrauber

Berufskrankenpfleger der Sanitätsbetriebe innerhalb der Arbeitszeit

Sonnentag

Euro 80,00

Einsätze mit dem Rettungshubschrauber

Berufskrankenpfleger der Sanitätsbetriebe außerhalb der Arbeitszeit

Sonnentag

Euro 200,00

*Die Berufskrankenpfleger, die im Rettungswesen eingesetzt werden, kommen aus dem so genannten „Notfallbereich

(Erste-Hilfe, Intensivstation, Anästhesie) oder arbeiten in der Landesnotrufzentrale „118“.

Für den Frühgeburten-Intensivtransport werden Berufskrankenpfleger der Abteilung Pädiatrie des Zentralkrankenhauses Bozen

eingesetzt.