In vigore al

RICERCA:

In vigore al: 04/10/2016

Beschluss Nr. 574 vom 24.02.2003
Förderung der Weiterbildung der Sprachkenntnisse und der Maßnahmen auf dem Gebiet der Zweisprachigkeit nach qualitativen Kriterien im Jahr 2003

Anlage A

Anwendungsrichtlinien für die Förderung nach qualitativen Kriterien

 

Bei den Weiterbildungseinrichtungen, die ein Qualitätszertifikat vorweisen, wird die aus den anerkannten Kosten errechnete Finanzierung um den nachstehenden Prozentsatz erhöht.

 

Punkte

%

Punkte

%

bis 333

0,0%

491-510

18,6%

333-350

5,0%

511-530

20,3%

351-370

6,7%

531-550

22,0%

371-390

8,4%

551-570

23,7%

391-410

10,1%

571-590

25,4%

411-430

11,8%

591-610

27,1%

431-450

13,5%

611-630

28,8%

451-470

15,2%

631-700

30,0%

471-490

16,9%


Die Punkte werden wie folgt berechnet:

 

1. Führung der Einrichtung (max. 100 Punkte)

2. Mitarbeiterführung (max. 90 Punkte)

3. Politik und Strategie (max. 80 Punkte)

4. Ressourcen (max. 90 Punkte)

5. Prozesse (max. 140 Punkte)

6. Mitarbeiterzufriedenheit (max. 90 Punkte)

7. Kundenzufriedenheit (max. 200 Punkte)

8. Auswirkungen auf die Gesellschaft (max. 60 Punkte)

9. Anteil Eigenfinanzierung an Erlösen je Bildungsstunde (max. 40 Punkte)

10. Gesamtkostendeckungsgrad der Eigenmittel je Bildungsstunde (max. 60 Punkte)

11. Gesamtkosten pro Bildungsstunde (max. 25 Punkte)

12. Deckungsgrad der Eigenmittel bei den Honorar- und Mitarbeiterkosten pro Bildungsstunde (max. 25 Punkte)

 

Das von externen Experten durchgeführte Assessment nach EFQM - European Foundation for Quality Management (Punkte 1-8) bildet zusammen mit den Kennzahlen aus den Bilanzen 2001 (Punkte 9-12) die Grundlage für die Gesamtpunktezahl.

Die Kennzahlen aus den Bilanzen 2001 (Punkte 9-12) werden wie folgt berechnet:

a)     Anteil Eigenfinanzierung an Erlösen je Bildungsstunde

Verhältnis zum Prozentsatz (100% = 40 Punkte)

b)     Gesamtkostendeckungsgrad der Eigenmittel je Bildungsstunde

Verhältnis zum Prozentsatz (100% = 60 Punkte)

Bei einem Prozentsatz unter 30, werden 0 Punkte vergeben.

c)     Gesamtkosten pro Bildungsstunde

bis 9,9% unter dem Durchschnitt = 12,5 Punkte

10,0% - 19,9% unter dem Durchschnitt = 15 Punkte

20,0% - 29,9% unter dem Durchschnitt = 20 Punkte

ab 30,0% unter dem Durchschnitt = 25 Punkte

bis 15,0% über dem Durchschnitt = 9 Punkte

15,1% - 30,0% über dem Durchschnitt = 6 Punkte

30,1% - 50,0% über dem Durchschnitt = 3 Punkte

mehr als 50,0% über dem Durchschnitt = 0 Punkte

d)     Deckungsgrad der Eigenmittel bei den Honorar- und Mitarbeiterkosten pro Bildungsstunde (max. 25 Punkte)

bis 10,0% über dem Durchschnitt = 12,5 Punkte

10,1% - 20,0% über dem Durchschnitt = 15 Punkte

20,1% - 40,0% über dem Durchschnitt = 20 Punkte

über 40,0% über dem Durchschnitt = 25 Punkte

bis 10,0% unter dem Durchschnitt = 9 Punkte

10,1% - 20,0% unter dem Durchschnitt = 6 Punkte

20,1% - 30,0% unter dem Durchschnitt = 3 Punkte

über 30,0% unter dem Durchschnitt = 0 Punkte

Weiterbildungseinrichtungen mit einer Gesamtpunktezahl unter 50 und Bildungshäuser unter 70 werden für diese vier Kennzahlen nicht berücksichtigt.