In vigore al

RICERCA:

In vigore al: 04/10/2016

Beschluss Nr. 1572 vom 08.06.2009
Erhöhung der Tarife der von den Familienberatungsstellen erbrachten Leitungen - Widerruf des Beschlusses Nr. 1020 vom 29.03.2004

Anlage

ANALYTISCHES LEISTUNGSKATALOG DER FAMILIENBERATUNGSSTELLEN IN DER AUTONOMEN PROVINZ BOZEN

Kodex

Leistung

Leistungsbeschreibung

Beteiligte Berufsbilder

Tarife

Natur der Leistung

800.10

ANMELDUNG/ INFORMATIONSGESPRÄCH

Direkter oder telefonischer Kontakt - Feststellung des Informationsbedarfs a) im Falle eines klar erkannten Problems: Aufzählung der möglichen Leistungsangebote für das spezifische Problem und eventuell Weiterleitung an die zuständigen Fachleute in der Beratungsstelle, im Sprengel oder anderen Einrichtungen b) im Falle eines unklaren Problems: Weiterleitung an das Erstgespräch - sofortige Information oder Terminvereinbarung (Informationen über Öffnungszeiten und Anmeldung, Bezugspersonen, Anschriften, Telefonnummern, Leistungen der Dienste im Sozial- und Fürsorgebereich) - eventueller Termin für ein Gespräch in der eigenen Einrichtung oder in einem SprengelSekretärIn, SozialassistentIn, SanitätsassistentIn, KrankenpflegerIn, ÄrztIn, PädagogIn, PsychologIn, Hebamme, FamilienberaterIn, RechtsberaterIn

€ 3,25

SO

800.11

ERSTGESPRÄCH MIT DEM  EINZELNEN, DEM PAAR UND DER FAMILIE

Gespräch mit dem Kunden: 1. Kurze Sozialanamnese in folgenden Lebensbereichen:  soziales Netz, kulturelle Zugehörigkeit, Arbeit und Ausbildung, wirtschaftliche Sicherheit, körperlich-geistiger Zustand; 2. Feststellung des gegenwärtigen Problems und gemeinsame Suche nach aktivierbaren persönlichen, familiären und sozialen Ressourcen.
Übernahme des Falls oder Verweisung an andere Fachleute, das Sprengelteam oder andere Dienste (z.B. andere Beratungsstellen, Frauenhäuser, Dienste der Sanitätsbetriebe)
Inbegriffen: Erstgespräch zur Beurteilung von Adoptiv- und Pflegefamilien
SozialassistentIn, PädagogIn, PsychologIn, Hebamme, FamilienberaterIn, ÄrztIn, RechtsberaterIn; BerufskrankenpflegerIn, SanitätsassisstentIn

€ 22,09

SO

800.12

NETZWERKARBEIT

Treffen über die Fallbehandlung und organisatorische Inhalte mit sozialen, sanitären Fachkräften oder anderern institutionellen Diensten (ausgenommen Teilnahme an Ausbildungs- und Weiterbildungsveranstaltungen und Supervision).
Sitzungsdauer:  60 Minuten mit einer Tolleranz von +/- 30Minutenund für die effektive Anwesenheit
SozialassistentIn, PädagogIn, PsychologIn, Hebamme, FamilienberaterIn, ÄrztIn, RechtsberaterIn, BerufskrankenpflegerIn,  SanitätsassisstentIn, FamilienmediatorIn, PhysiotherapeutIn, DiätassisstentIn, Kinderarzt

€ 43,32

SO/SA

800.20

SOZIAL/PSYCHO-PÄDAGOGISCHE BERATUNG

Beratung und konkrete Formulierung des Problems mit dem Kunden (z.B. finanzielle Probleme, Feststellung des konkreten Bedarfs für das tägliche Leben) und Ermittlung der persönlichen, familiären und sozialen Ressourcen unter Ausarbeitung eines bindenden Arbeitsprogramms -  wiederholte Gespräche mit dem Kunden zur Ausarbeitung von Handlungsstrategien im Alltagsleben - ständige Überprüfung und Neuerarbeitung der festgesetzten Ziele - Dokumentierung der Gespräche - Abschlussgespräch mit dem Kunden
Ausgenommen: Erstgespräch (800.11, 800.12, 800.13)
SozialassistentIn, SanitätsassisstentIn, PädagogIn, PsychologIn, BerufskrankenpflegerIn, FamilienberaterIn

€ 35,20

SO

800.21

SOZIALBERATUNG ZU ANDEREN PROBLEMKREISEN

Sozialberatung zum Beispiel bezüglich  1) Gesetz vom 22. Mai 1978, Nr. 194 (freiwilliger Schwangerschaftsabbruch) 2) Gesetz vom 8. März 2000, Nr. 53 und Einheitstext (Elternurlaub)
Umfasst: Erstgespräch zur Beurteilung von Adoptiv oder Pflegefamilien
Ausgenommen: Sozialberatung (800.20)
SozialassistentIn, Hebamme, PädagogIn, PsychologIn, FamilienberaterIn, RechtsberaterIn, BerufskrankenpflegerIn, SanitätsassisstentIn

€ 31,19

SO

800.22

PÄDAGOGISCHE BERATUNG

Beratung, Begleitung und Stütze in Lebensabschnitten, in denen neue Aufgaben zu bewältigen sind. Durch das Analysieren von persönlichen Denk- und Handlungsmustern, das Aktivieren von Ressourcen und Lernen von neuen Bewältigungsstrategien wird das individuelle Wachstum gefördert.
Einzelne Sitzung 60 Min. +/- 20 Min.
PädagogIn

€ 55,99

SO

800.23

GESUNDHEITSBERATUNG

Beratung über Empfängnisverhütung, genetische und gynäkologische Beratung, über Sterilität/Unfruchtbarkeit, Sterilisation, Schwangerschaft, Geburtshilfe, Wechseljahre.
Ausgenommen: Gynäkologische Untersuchung (800.60); Untersuchung der Hebamme (800.61); Gynäkologische Beratung (800.63); Kurze gesundheitliche Beratung des Gynäkologen (800.631); Beratung der Hebamme (800.64)
FamilienberaterIn, PädagogIn, PsychologIn, SozialassisstentIn, BerufskrankenpflegerIn, SanitätsassisstentIn, KinderkrankenpflegerIn

€ 25,78

SA

800.24

RECHTSBERATUNG

Familienrecht, juristische Probleme der Familie, Schutz der Eltern am Arbeitsplatz und andernorts
Einzelsitzung. Sitzungsdauer:  60 Minuten mit einer Tolleranz von +/- 20 Minuten
RechtsanwältIn

€ 55,99

SO

800.25

PSYCHIATRISCHE UNTERSUCHUNG

PsychiaterIn

€ 19,60

SA

800.26

PSYCHO-DIAGNOSTISCHE UNTERSUCHUNG

Durchführung, Ausarbeitung, Auswertung eines psychodiagnostischen Tests zur Feststellung des Problems und der passendsten Behandlungsform (psychologische Beratung, Psychotherapie oder sonstiges) - beinhält Bericht
Einzelsitzung; Sitzungsdauer: 60 Minuten mit einer Tolleranz von +/- 20 Minuten
PsychologIn

€ 67,15

SA

800.27

PSYCHOLOGISCHE EINZELBERATUNG

Inbegriffen: Psychodiagnostisches Gespräch
Einzelsitzung; Sitzungsdauer: 60 Minuten mit einer Tolleranz von +/- 20 Minuten
PsychologIn

€ 67,15

SA

800.28

PSYCHOLOGISCHE FAMILIENBERATUNG

Inbegriffen: Psychodiagnostisches Gespräch
Einzelsitzung; Sitzungsdauer: 60 Minuten mit einer Tolleranz von +/- 20 Minuten
PsychologIn

€ 80,58

SA

800.29

PSYCHOLOGISCHE BERATUNG FÜR DAS PAAR

Inbegriffen: Psychodiagnostisches Gespräch
Einzelsitzung; Sitzungsdauer: 60 Minuten mit einer Tolleranz von +/- 20 Minuten
PsychologIn

€ 67,15

SA

800.291

PSYCHOLOGISCHE GRUPPENBERATUNG

Inbegriffen: Psychodiagnostisches Gespräch
Einzelsitzung; Sitzungsdauer: 60 Minuten mit einer Tolleranz von +/- 20 Minuten
PsychologIn

€ 80,58

SA

800.30

EINZELPSYCHOTHERAPIE

Einzelsitzung; Sitzungsdauer: 60 Minuten mit einer Tolleranz von +/- 20 MinutenPsychotherapeutIn

€ 67,15

SA

800.31

PSYCHOTHERAPIE FÜR DAS PAAR

Einzelsitzung; Sitzungsdauer: 60 Minuten mit einer Tolleranz von +/- 20 MinutenPsychotherapeutIn

€ 67,15

SA

800.32

PSYCHOTHERAPIE FÜR DIE FAMILIE

Einzelsitzung; Sitzungsdauer: 60 Minuten mit einer Tolleranz von +/- 20 MinutenPsychotherapeutIn

€ 80,58

SA

800.33

GRUPPEN-PSYCHOTHERAPIE

Einzelsitzung; Sitzungsdauer: min.90 Minuten bis max. 120 MinutenPsychotherapeutIn

€ 160,28

SA

800.40

PSYCHOLOGISCHE BEURTEILUNG IM FALLE VON ADOPTION

Der Psycologe des Equipes Adoption erhält vom Sozialsprengel den Auftrag zur psychologischen Beurteilung der zukünftigen Adoptivfamilie. Der Psychologe nimmt die psychologische Bewertung (Sammlung von Elementen bezüglich der Eignung) in 4  Phasen vor: 1.  Beurteilungsgespräch 2. Eventueller Hausbesuch 3. Vergleichsgespräch mit der/dem SozialassistentIn des Equipes 4. Rückgabe der Unterlagen und Abschluss.  Der Psychologe verfasst einen Abschlussbericht für den Sozialsprengel  innerhalb von höchstens 4 Monaten ab dem Datum desAuftrags des Jugendgerichts  all'ente locale. Die Beurteilungsgespräche haben eine Gesamtdauer von ca. 6 Stunden; der eventuelle Hausbesuch dauert 2,5 Stunden; die Gespräche mit dem/der SozialassisstentIn dauern insgesamt 3 Stunden; die Rückgabe hat die Dauer 1 Stunde; das Verfassen des Abschlussberichts benötigt 2,5 Stunden. Insgesamt also 15 StundenPsychologIn

€ 1.123,67

SA

800.401

VORBEREITUNG DER ZUKÜNFTIGEN ADOPTIVFAMILIE

Der Psycologe des Equipes Adoption bereitet den Kurs nach Absprache mit den Sanitätsassistenten des zuständigen Sozialsprengels vor. Dafür sowie für die Durchführung des Kurses werden 30 Stunden vorgesehen.PsychologIn

€ 132,78

SA

800.402

NACHBETREUUNG

Der Psychologe des Equipes Adoption führt die psychologische Nachbetreuung durch.
Die Treffen haben eine Dauer von max. 1,5 Stunden.
PsychologIn

€ 80,58

SA

800.41

PSYCHOLOGISCHE BEURTEILUNG ZUR AUSWAHL EINER PFLEGEFAMILIE

Die Familienberatungsstelle erhält vom Sozialsprengel den Auftrag zur psychologischen Beurteilung der zukünftigen Pflegefamilien. Der Psychologe nimmt die pychologische Beurteilung in vier Phasen vor: 1. 1. Kennenlern-Infogespräch (Schlüssel 800.11) 2. Beurteilungsgespräch 3. Hausbesuch 4. Rückgabe der Unterlagen  und Abschluss.  Die Familienberatungsstelle verfasst innerhalb von höchstens 2 Monaten einen Abschlussbericht für den Sozialsprengel. Die drei Begegnungen dauern eine Stunde; das Verfassen des Abschlussberichts 2,5 Stunden. Insgesamt also 6,5 Stunden für den/die Psychologen/in und 6,5 Stunden für den/die Sozialassistenten/inPsychologIn

€ 527,42

SA

800.42

BEURTEILUNG UND AUSWAHL EINER PFLEGEFAMILIE

Die Familienberatungsstelle erhält vom Sozialsprengel den Auftrag zur psychologischen und sozialen Beurteilung der zukünftigen Pflegefamilien. Die Familienberatungsstelle nimmt die  Bewertung in  4 Phasen vor: 1. Kennenlern-Infogespräch (Schlüssel 800.11) 2. Beurteilungsgespräch 3. Hausbesuch 4. Rückgabe der Unterlagen  und Abschluss.  Die Familienberatungsstelle verfasst innerhalb von höchstens 2 Monaten einen Abschlussbericht für den Sozialsprengel. Die drei Begegnungen dauern eine Stunde; das Verfassen des Abschlussberichts 2,5 Stunden. Insgesamt also 6,5 Stunden für den/die Psychologen/in und 6,5 Stunden für den/die Sozialassistenten/inSozialassistentIn und PsychologIn

€ 833,37

SO

800.50

FAMILIENMEDIATION

Die Familienberatungsstelle erhält den Leistungsantrag direkt vom Kunden, vom Landesgericht oder von den Sozialdiensten. Die Familienmediation erfolgt in 3 Phasen: 1. Erstgespräch 2. Höchstens  8 Folgegespräche 3. Abschlussgespräch. Jedes Gespräch dauert 75 Minuten pro EinzelsitzungFamilienvermittlerIn mit Ad-hoc-Befähigung

€ 79,28

SO

800.60

GYNÄKOLOGISCHE UNTERSUCHUNG

Routineuntersuchung, bei Schwangerschaft, nach der Geburt, in den Wechseljahren, zwecks Empfängnisverhütung, nach freiwilliger Schwangerschaftsunterbrechung.
Inbegriffen: Ausfüllen der gynäkologischen Kartei.
Ausgenommen: Gynäkologiche Beratung (800.63); Gesundheitsberatung (800.23)
ÄrztIn/GynäkologIn

€ 25,02

SA

800.61

HEBAMMEN-UNTERSUCHUNG

Ausgenommen: Beratung durch die Hebamme (800.64); Gesundheitsberatung (800.23)GeburtshelferIn

€ 25,78

SA

800.62

BRUSTUNTERSUCHUNG

ÄrztIn/GynäkologIn

€ 11,15

SA

800.63

GYNÄKOLOGISCHE BERATUNG

Beratung über Empfängnisverhütung, genetische und gynäkologische Beratung, über Sterilität/Unfruchtbarkeit, in der Schwangerschaft, nach der Geburt, über das Stillen, Informationen über die Wecheljahre.
Ausgeschlossen: Gynäkologische Untersuchung (800.60); Gesundheitsberatung (800.23)
ÄrztIn/GynäkologIn

€ 25,78

SA

800.631

KURZE GESUNDHEITLICHE BERATUNG DES GYNÄKOLOGEN

Verschreiben von Laboruntersuchungen und Medikamenten, Kontrolle der Untersuchungen. Die Leistung wird in Abwesenheit des Patienten ausgeführtÄrztIn/GynäkologIn

€ 6,71

SA

800.632

FREIWILLIGE SCHWANGERSCHAFTS-
UNTERBRECHUNG-BESCHEINIGUNG

Ausgenommen: Gesundheitsberatung (800.23); Sozialberatung zu anderen Problemkreisen (800.21)
Die Bestätigung der erfolgten Leistung unterliegt der Kompetenz des Fachpersonals.
ÄrztIn/GynäkologIn

€ 6,71

SA

800.64

BERATUNG DURCH DIE HEBAMME

Beratung über Empfängnisverhütung, genetische und gynäkologische Beratung, über Sterilität/Unfruchtbarkeit, in der Schwangerschaft, nach der Geburt, über das Stillen, Informationen über die Wecheljahre.
Inbegriffen: Ausfüllen der Krankenkartei.
Ausgenommen: Untersuchung durch die Hebamme (800.61); Gesundheitsberatung (800.23)
GeburtshelferIn

€ 25,78

SA

800.65

ERZIEHUNG ZUR SELBSTERTASTUNG DER BRUST

EinzelsitzungÄrztIn/GynäkologIn, GeburtshelferIn

€ 17,87

SA

800.651

ERZIEHUNG ZUR SELBSTERTASTUNG DER BRUST

Gruppensitzung (max. 10 Personen)
Tarif für ein Treffen, Sitzung von 60 Minuten., Mindestanzahl pro Gruppe: 3 Personen
ÄrztIn/GynäkologIn, GeburtshelferIn, SanitätsassistentIn, BerufskrankenpflegerIn

€ 138,19

SA

800.66

GEBURTSHILFE-ULTRASCHALL-UNTERSUCHUNG

ÄrztIn/GynäkologIn

€ 33,57

SA

800.661

GYNÄKOLOGISCHE ULTRASCHALL-UNTERSUCHUNG

ÄrztIn/GynäkologIn

€ 33,57

SA

800.662

KOLPOSKOPIE

ÄrztIn/GynäkologIn in Anwesenheit der GeburtshelferIn

€ 23,18

SA

800.663

KONTROLLE DER FETALEN
HERZAKTION MITTELS
DOPPLER

ÄrztIn/Gynäkologe, GebutshelferIn

€ 8,99

SA

800.67

MIKRO-BIOLOGISCHER VAGINALABSTRICH

Leistung auch ohne vorherige Untersuchung möglichÄrztIn/GynäkologIn, GeburtshelferIn

€ 5,63

SA

800.671

ZYTOLOGISCHER ABSTRICH FÜR
PAP-TEST

Leistung auch ohne vorherige Untersuchung möglichÄrztIn/GynäkologIn, GeburtshelferIn

€ 5,63

SA

800.672

KOLPOSKOPISCH GEFÜHRTE GEZIELTE BIOPSIE DER PORTIO

Biopsie einer oder mehrerer StellenÄrztIn/GynäkologIn in Anwesenheit der GeburtshelferIn

€ 29,57

SA

800.673

ENTFERNUNG VON VAGINALEN CONDYLOMATA

ÄrztIn/GynäkologIn

€ 32,27

SA

800.674

ENTFERNUNG VON VULVA- ODER PERINEAL-CONDYLOMATA

ÄrztIn/GynäkologIn

€ 21,44

SA

800.675

VULVA - ODER
PERINEALBIOPSIE

ÄrztIn/GynäkologIn

€ 21,44

SA

800.676

INZISION EINES
BARTHOLINISCHEN ABSZESS

ÄrztIn/GynäkologIn

€ 26,86

SA

800,677

KOAGULATION DER ZERVIX -
Elektrokonisation der Zervix,
Entfernung von Zervikalpolypen,
Entfernung von Condylomata,
Diathermokoagulation von
Erosionen der Portio

ÄrztIn/GynäkologIn

€ 40,29

SA

800.68

EINSETZEN EINES INTRAUTERIN-PESSARS  (I.U.D.)

GynäkologIn in Anwesenheit eines der folgenden Berufsbilder: GeburtshelferIn, SanitätsassistentIn, KrankenpflegerIn

€ 27,94

SA

800.681

ENTFERNEN EINES INTRAUTERIN-PESSARS (I.U.D.)

GynäkologIn in Anwesenheit eines der folgenden Berufsbilder: GeburtshelferIn, SanitätsassistentIn, KrankenpflegerIn

€ 21,01

SA

800.69

RÜCKBILDUNGS-GYMNASTIK

EinzelsitzungGynäkologIn, GeburtshelferIn, PhysiotherapeutIn

€ 35,74

SA

800.691

RÜCKBILDUNGS-GYMNASTIK

Gruppensitzung Tarif für ein Treffen, Sitzung von 60 Minuten. Mindestanzahl pro Gruppe: 3 PersonenGynäkologIn, GeburtshelferIn, PhysiotherapeutIn

€ 138,19

SA

800.70

GEBURTS-VORBEREITUNGS-
KURS

Im letzten Drittel der Schwangerschaft - mindestens 25 Stunden, Entwicklung des Schwangerschaftsbewusstseins; Leibesübungen, Entspannungstechniken; Vorbereitung auf die Geburt (physiologisch und Geburtsphase); Annahme und Sorge für das Kind; Besuch des Kreißsaals. Tarif pro Person für den gesamten KursGynäkologIn, GeburtshelferIn, PhysiotherapeutIn, SanitätsassistentIn, SozialassistentIn, PsychotherapeutIn, KinderärztIn, PsychologIn, RechtsanwältIn

€ 132,78

SA

800.71

KURS NACH DER GEBURT

Babies von 0-3 Monaten, mindestens 12 Stunden - Gewöhnung an das neue Leben und Stillen; Austausch der Geburtserfahrungen; Babymassage; Sexualität und Empfängnisverhütung nach der Geburt; Arbeit am eigenen Körper. Tarif pro Person für den gesamten KursGynäkologIn, SanitätsassistentIn, SozialassistentIn, PädagogIn, PsychologIn, GeburtshelferIn, PhysiotherapeutIn, MassagelehrerIn, KinderärztIn

€ 70,18

SA

800.72

FÜHRUNG DURCH DIE BERATUNGSSTELLE

Mindestens zwei Mitarbeiter. Besichtigung der Klassen in den Beratungsstellen. Tarif pro Führung, unabhängig von der Teilnehmeranzahl,PädagogIn, PsychologIn, ÄrztIn, SozialassistentIn, FamilienberaterIn, GeburtshelferIn, PhysiotherapeutIn, BerufskrankenpflegerIn, SanitätsassistentIn

€ 138,73

SO/SA

800.73

GESPRÄCH IN DEN SCHULEN

Gespräche über spezifische Themen in den Klassen mit zwei Mitarbeitern. Tarif pro Gespräch unabhängig von der Teilnehmeranzahl, für ein Gespräch mit der Dauer von 100 MinutenPädagogIn, PsychologIn, ÄrztIn, SanitätsassistentIn, SozialassistentIn, FamilienberaterIn, GeburtshelferIn, PhysiotherapeutIn, GynäkologIn, BerufskrankenpflegerIn

€ 172,74

SO/SA

800.74

GESPRÄCH ÜBER DIE WECHSELJAHRE

Mindestens 3 Teilnehmer. Gespräche eines Mitarbeiters mit Frauen über Themen im Zusammenhang mit den Wechseljahren. Tarif pro Treffen unabhängig von der Teilnehmeranzahl, für ein Gespräch mit der Dauer von 2 StundenPädagogIn, PsychologIn, ÄrztIn, SanitätsassistentIn, SozialassistentIn, FamilienberaterIn, GeburtshelferIn, PhysiotherapeutIn

€ 94,65

SA

800.75

GRUPPENGESPRÄCH NNB
(NICHT NÄHER  BESTIMMT - NAS)

1) Begegnungen eines Facharbeiters mit Jugendlichen und/oder Erwachsenen zu verschiedenen Themen aus dem Zuständigkeitsbereich der Beratungsstelle  2) Psychologische Gruppengespräche  3) Ernährungserziehung  4) Wassergymnastik werdende Mütter und Kinder   5) Begegnungen mit Kindern über 4 Monaten;  6) Ernährung während der Schwangerschaft.
Tarif für ein Treffen, Sitzungsdauer 60 Minuten. Mindestanzahl 3 Personen
PädagogIn, PsychologIn, ÄrztIn, SanitätsassistentIn, SozialassistentIn, ErnährungsberaterIn, FamilienberaterIn, GeburtshelferIn, PhysiotherapeutIn

€ 138,19

SO/SA

800.76

GESPRÄCH ZUR SELBSTHILFE UND GEGENSEITIGEN HILFE

Zu verschiedenen Themen unter ständiger Anwesenheit eines Mitarbeiters.
Tarif pro Treffen unabhängig von der Teilnehmeranzahl
SozialassistentIn, PsychologIn, PädagogIn, ÄrztIn

€ 71,69

SO

 
ANLAGE B

MODALITÄTEN FÜR DIE FINANZIERUNG DER FAMILIENBERATUNGSSTELLEN

1.   Die Familienberatungsstellen schließen mit den territorial zuständigen Gesundheitsbezirken des Südtiroler Sanitätsbetriebes Vereinbarungen ab. Die Vereinbarungen haben eine Dauer von 9 Jahren und werden jährlich stillschweigend erneuert, sofern sie nicht von einem der Partner gekündigt werden.

2. Daraufhin vereinbaren die Familienberatungsstellen mit den territorial zuständigen Gesundheitsbezirken und Trägerkörperschaften der Sozialdienste Arbeitsprotokolle. In der Anfangsphase sollten diese jährlich vereinbart werden und können dann in der Folge auch dreijährig vereinbart werden.

3. In den Arbeitsprogrammen müssen die Partner, Art und Anzahl, der von der Familienberatungsstelle durchzuführenden Leistungen, vereinbaren.

4.  Die Landesverwaltung bestimmt jährlich die Höchstausgabe, welche die Gesundheitsbezirken und die Trägerkörperschaften der Sozialdienste für die Finanzierung der Tätigkeit der Familienberatungsstellen zur Verfügung stellen.

5. Die Familienberatungsstellen verpflichten sich die Durchführung der Leistungen für die gesamte Dauer der Programmabkommen, zu gewährleisten.

6.  Die Familienberatungsstellen verpflichten sich die durchgeführten Leistungen, wie folgt zu erheben:

- Erklärung der durchgeführten Leistung von Seiten des Klienten;

- Erhebung der durchgeführten Leistung über das Softwareprogramm, sobald dieses Verfügbar ist;

7. Der Gesundheitsbezirk übernimmt die Auszahlung aller Leistungen, welche von den Familienberatungsstellen durchgeführt werden, abschließend rückvergüten die Trägerkörperschaften der Sozialdienste den Gesundheitsbezirken den Teil ihrer Zuständigkeit.

8.  Die von den Familienberatungsstellen durchgeführten Leistungen werden auf Grund der im Leistungskatalog (Anlage A) festgesetzten Tarife rückvergütet.

9. Die Gesundheitsbezirken und die Trägerkörperschaften der Sozialdienste vereinbaren jährlich mit den Familienberatungsstellen den Höchstbetrag der generellen Ausgaben, die den Trägerkörperschaften des Familienberatungsdienstes zuzuerkennen und rückzuvergüten sind, aufgrund von Kriterien, die innerhalb des Programmabkommens definiert werden müssen.

10.Der Gesundheitsbezirk zahlt der Familienberatungsstelle zu Beginn des Jahres einen Vorschuss von 30% des im Arbeitsprogramm vereinbarten Gesamtbetrages aus.

11. Die Familienberatungsstellen unterbreiten den Gesundheitsbezirken alle 3 Monate (31.03, 30.06, 30.09, 31.12) und bis spätestens innerhalb 15 Tagen dieser angegebenen Fälligkeitsdaten, die Dokumentation, welche die durchgeführten Leistungen bestätigt (Erklärung der durchgeführten Leistungen von Seiten des Klienten).

12. Der Gesundheitsbezirk zahlt der Familienberatungsstelle weitere Vorschüsse aus, welche sich aus der Differenz des erreichten Umsatzes, gemäß der effektiv durchgeführten und dokumentierten Leistungen und des zu Beginn des Jahres gewährten Vorschusses von 30% und ergibt. Der Saldo wird am Ende des Jahres ausgezahlt.

13. Die Aufteilung der Ausgaben zwischen den Gesundheitsbezirken und den Trägerkörperschaften der Sozialdienste bezüglich der von den Familienberatungsstellen durchgeführten Leistungen, wie sie im Programmabkommen festgesetzt werden, erfolgt pauschal im Ausmaß von 2/3 zu Lasten der Gesundheitsbezirken und zu 1/3 zu Lasten der Trägerkörperschaften der Sozialdienste.

14. Der Gesundheitsbezirk verpflichtet sich den Familienberatungsstellen, im Sinne der oben angeführten Modalitäten, alle durchgeführten Leistungen auszubezahlen.

15. Die Familienberatungsstellen verpflichten sich jährlich den Gesundheitsbezirken, den Trägerkörperschaften der Sozialdienste und der Landesverwaltung einen Bericht über die durchgeführte Tätigkeit zu unterbreiten, welcher wie folgt gegliedert sein soll:

- Eine analytische Beschreibung der Tätigkeit (Erklärung der durchgeführten Leistung)

- Ein synthetischer Teil, in Form eines Berichtes, wo die Familienberatungsstellen den aktuellen Stand der Projekte und die Tätigkeit im Sinne der Arbeitsprogramme beschreiben;

- Liste der durchgeführten Leistungen über das Softwareprogramm

- Eventuelle Reports

16. Die Familienberatungsstellen werden nach Kriterien der Effizienz und Qualität bewertet.

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