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In vigore al: 04/10/2016

Beschluss Nr. 1292 vom 26.04.2004
Festlegung des Pauschalbeitrages pro Mahlzeit, den die Landesverwaltung an die zur Landesfinanzierung der Schulausspeisung zugelassenen Schüler/innen gewährt - Schuljahr 2004/05

....omissis....

1) den Höchstpauschalbeitrag pro Mahlzeit für jene Schüler/innen, deren Eltern im Jahre 2002 kein Einkommen, berechnet nach den Kriterien zur Schulfürsorge, von über 8.925,00 Euro erzielt haben und zur Finanzierung der Schulausspeisung zugelassen sind, auf 3,60 Euro festzulegen;

2) den Betrag für die übrigen Schüler/innen, die zur Landesfinanzierung des Schulausspeisungsdienstes zugelassen sind, unter Berücksichtigung des Einkommens gemäß Schulfürsorgekriterien, wie folgt nach unten zu staffeln:
3,60 Euro für Schüler/innen, deren Eltern im Jahr 2002 ein Einkommen bis zu 8.925,00 Euro erzielt haben;
1,80 Euro für Schüler/innen, deren Eltern im Jahr 2002 ein Einkommen zwischen 8.925,01 Euro und 17.850,00 Euro erzielt haben;

3) den Beitrag für die warme Jause für Schüler/innen, welche zur Landesfinanzierung der Schulausspeisung zugelassen sind, einheitlich auf 1,00 Euro festzulegen;