(1) Das Land fördert ab dem Schuljahr 2007-2008 die Einführung von besonderen Themenbereichen betreffend die Formen von Abhängigkeiten in den Studienplänen für Sozial- und Gesundheitsberufe der Landesfachschulen und Landesfachhochschulen und der Universität und organisiert Bildungsveranstaltungen für das Personal der öffentlichen Sozial- und Gesundheitsdienste und der akkreditierten privaten Organisationen.