A) dauernd
Arbeitskleidung:
B) ausnahmsweise
Auf den Außen- und Innenwindjacken werden das Landeszivilschutzzeichen und der Name des Bediensteten, ohne Angabe des Berufstitels, angebracht.
Diese Schutzkleidung muß im Außendienst bei Zivilschutzeinsätzen getragen werden.
Kundgemacht im A.Bl. vom 6. Mai 1997, Nr. 21.