Durchführungsverordnung zum Kurs und zur Prüfung für die Befähigung zur Führung von Kranen
(aufgehoben durch Art. 7 Absatz 1 Buchstabe a) des D.LH. Nr. 15/2010: „Durchführungsverordnung über die Voraussetzungen und Durchführungsmodalitäten der theoretischen und praktischen Kurse und Prüfungen zur Eintragung in die Landesverzeichnisse der Führer oder Führerinnen von Bau- und Industriekranen und von Erdbewegungsmaschinen“)