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In vigore al: 27/05/2016

Beschluss Nr. 2923 vom 03.09.2007
KlimaHaus Agentur - Übertragung der Gebäudezertifizierung

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1) Die Überprüfung und Ausstellung der Bescheinigung des Energieverbrauchs laut Artikel 3 des Dekretes des Landeshauptmannes vom 29. September 2004, Nr. 34, ab 1. Dezember 2007 der KlimaHaus Agentur GmbH zu übertragen.

2) Die KlimaHaus Agentur GmbH ist befugt, in Gebäuden und Baustellen Inspektionen und Kontrollen durchzuführen, sowie die zur Überwachung erforderlichen Unterlagen und Informationen anzufordern.

3) Die Tarife zur Zertifizierung des Energieverbrauchs von Gebäuden werden mit Beschluss der Landesregierung in Absprache mit der KlimaHaus Agentur GmbH festgelegt.

4) Grundlegende Änderungen in der Abwicklung der Zertifizierung des Energieverbrauchs erfolgen in Absprache mit dem Amt für Luft und Lärm der Umweltagentur.

5) Die Ergebnisse der Zertifizierung des Energieverbrauchs werden jährlich dem Amt für Luft und Lärm der Umweltagentur übermittelt.

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