In vigore al

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In vigore al: 27/05/2016

Beschluss vom 10. Mai 2016, Nr. 497
Erwachsenenkurse der Abendoberschule mit deutscher Unterrichtssprache

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Art. 2
Zielgruppe

1. In die Abendoberschule einschreiben können sich Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben oder innerhalb des Kalenderjahres der Anmeldung vollenden.
In schwerwiegenden und dokumentierten Fällen, in denen ein Besuch der Tagesschule z. B. aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist, kann dieses Alterslimit im 1. Kursjahr auf 17 Jahre herabgesetzt werden.

2. Soweit didaktisch vertretbar, können Personen auch im 2. Semester aufgenommen werden. Diese müssen allerdings das 18. Lebensjahr bereits vollendet haben.

3. Zur Vorbereitung auf Prüfungen können Gasthörerinnen und Gasthörer am Unterricht von Einzelfächern teilnehmen, sofern dies didaktisch vertretbar ist.