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In vigore al: 27/05/2016

Beschluss vom 10. Mai 2016, Nr. 497
Erwachsenenkurse der Abendoberschule mit deutscher Unterrichtssprache

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Art. 10
Gebühren

1. Von den Schülerinnen und Schülern sind eine Einschreibegebühr und eine Besuchsgebühr zu entrichten.

2. Die Einschreibegebühr beträgt 100 € und ist von allen Schülerinnen und Schülern bei der Anmeldung zu entrichten. Die Einschreibgebühr geht an die Schule, an welcher der Abendschulunterricht stattfindet und dient zur Deckung der Material- und Reinigungsspesen.

3. Die Besuchsgebühr beträgt für das 1. und 2. Kursjahr 900 €. Sie ist in zwei Raten zu je 450 € einzuzahlen. Für Repetenten werden diese Beträge auf die Hälfte gekürzt.

4. Für Schülerinnen und Schüler des Vorbereitungsjahres, sowie für eventuelle Gasthörer ergibt sich die Besuchsgebühr aufgrund der besuchten Unterrichtseinheiten und zwar: Die ersten 50 Stunden werden mit der Einschreibegebühr verrechnet. Alle weiteren Unterrichtseinheiten kosten 2 € pro Stunde.

5. Für Repetenten wird der errechnete Betrag auf die Hälfte gekürzt. Bei Kursgruppen mit weniger als 7 Teilnehmern wird die Gebühr im Verhältnis erhöht.

6. Für die Bereitstellung der Unterrichtsmaterialien kann die Verwaltung im Bedarfsfall zusätzliche Gebühren einheben.

7. In besonderen sozialen Härtefällen kann man von der Besuchsgebühr auch befreit werden. Bei Abbruch der Abendschule kann ein Teil der Besuchsgebühr rückvergütet werden. Die Höhe der Rückvergütung ist abhängig von der Dauer des Besuchs. Die Einschreibegebühr ist auf jeden Fall zu bezahlen und kann auch nicht rückvergütet werden. Es besteht auch die Möglichkeit einer übertragbaren Gutschrift auf ein darauf folgendes Schuljahr. Die Befreiung, Rückvergütung oder Übertragung erfolgt mit begründeter Maßnahme des Direktors des Amtes für Schulverwaltung.

Die Einnahmen aus den Besuchsgebühren sind jährlich auf dem Kapitel E03100.0240 des Verwaltungshaushaltes der Autonomen Provinz Bozen festzustellen.