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In vigore al: 27/05/2016

Beschluss vom 10. Mai 2016, Nr. 497
Erwachsenenkurse der Abendoberschule mit deutscher Unterrichtssprache

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Art. 1
Organisation, Kursorte und Kursaufbau

1. Die Abendoberschule wird vom Amt für Schulverwaltung des Deutschen Schulamtes in Zusammenarbeit mit den Oberschulen verwaltet. Zu diesem Zweck wird eine Vereinbarung zwischen dem Direktor des Amtes für Schulverwaltung und der Schulführungskraft der jeweiligen Oberschule abgeschlossen. Die Koordinierungstätigkeiten in den Bereichen Unterricht und Prüfung vor Ort werden von Schulführungskräften oder Lehrpersonen der Oberschulen erbracht.

2. Angeboten wird die Abendoberschule in den Orten Bozen, Brixen, Bruneck und Meran und je nach Interesse auch in anderen Orten des Landes.

3. Die Abendoberschule ermöglicht den Abschluss über die unteren Klassenstufen und bereitet auf die staatliche Abschlussprüfung der Oberschule vor.

4. Die Abendoberschule ist wie folgt aufgebaut:

  1. Vorbereitungsjahr (1. und 2. Klassenstufe)
  2. 1. Kursjahr (3. und 4. Klassenstufe)
  3. 2. Kursjahr (5. Klassenstufe).

5. Die Mindestteilnehmerzahl beträgt im 1. Kursjahr 10 und im zweiten 8 Personen. In begründeten Ausnahmefällen kann die Mindestteilnehmerzahl auch unterschritten werden. Die Höchstzahl pro Kursjahr beträgt in der Regel 20 Personen. Es können auch kombinierte Klassen mit Schülergruppen von unterschiedlichen Schultypen errichtet werden.

6. Das Vorbereitungsjahr wird modulartig (auch nur für einzelne Wochen) je nach Bedarf angeboten. Für diese Kurse gibt es keine Mindestteilnehmeranzahl.

7. Für die Abwicklung des Unterrichts sind nach Möglichkeit landeseigene Strukturen zu nutzen.