In vigore al

RICERCA:

In vigore al: 27/05/2016

Beschluss vom 26. April 2016, Nr. 441
Reduzierung der Studiengebühren an den Musikschulen des Bereiches Deutsche und ladinische Musikschulen

Artikel 3, Abs. 2 des Beschlusses der Landesregierung vom 27. August.2012, Nr. 1253 (Genehmigung der Durchführungsverordnung Bereich Deutsche und ladinische Musikschulen) sieht vor, dass die Studiengebühren mit Beschluss der Landesregierung geregelt und festgelegt werden.

Art. 16, Abs. 4 des Beschlusses der Landesregierung vom 3. Oktober 2015, Nr. 127 (Genehmigung der Studienordnung des Bereichs Deutsche und ladinische Musikschulen) sieht vor, dass die Kriterien für die Festlegung von zusätzlichen Reduzierungen der Studiengebühren zur vorgesehenen Ermäßigung für Geschwister mit eigener Maßnahme beschlossen werden müssen.

Das DPR 445/2000 regelt die „Rechtsvorschriften für administrative Dokumentation“ und ist für die Vorlage von Eigenerklärungen anzuwenden.

Die Landesregierung erachtet es für sinnvoll, Kriterien für die Reduzierung der Studiengebühren zu erlassen, um den Musikunterricht an den Musikschulen jeder Bevölkerungsschicht zugänglich zu machen.

Die Landesregierung

beschließt

einstimmig in gesetzmäßiger Weise:

Folgende Kriterien für die Reduzierung der Studiengebühren an den Musikschulen des Bereichs Deutsche und ladinische Musikschulen werden genehmigt:

• Schüler und Schülerinnen, deren Eltern bzw. Erziehungsberechtigte weniger als das soziale Mindesteinkommen laut Dekret der Landesrätin für Soziales vom 21.12.2015, Nr. 21437/2015, beziehen erhalten, unbeschadet der Reduzierung der Studiengebühren für Geschwister, auf Antrag eine Reduzierung der Studiengebühren um 50%.

• Für minderjährige Schüler und Schülerinnen stellen die Eltern bzw. die Erziehungsberechtigten den entsprechenden Antrag.

• Die Ansuchen sind auf der vorgegebenen Vorlage an den Direktor/die Direktorin der betreffenden Musikschuldirektion zu stellen. Falls mehrere Kinder einer Familie eine Musikschule des Bereichs Deutsche und ladinische Musikschulen besuchen gilt die Reduzierung der Studiengebühren für alle Kinder der Familie, wobei das Ansuchen nur an eine der betreffenden Musikschuldirektionen zu richten ist.

• Es werden nur jene Ansuchen um Reduzierung der Studiengebühren berücksichtigt, die innerhalb 1. Dezember in der jeweils zuständigen Musikschuldirektion eingereicht werden.

• Der zuständige Direktor/Die zuständige Direktorin informiert den Antragsteller/die Antragstellerin in geeigneter Form über die Gewährung der Reduzierung der Studiengebühren.

 

indice