Beschluss vom 26. April 2016, Nr. 437
Genehmigung der Kriterien für die Gewährung von Beiträgen an Berufsverbände und deren Genossenschaften sowie an Einrichtungen, Körperschaften und Organisationen für Maßnahmen zur Förderung der Wirtschaft und der Produktivität – Landesgesetz vom 13. Februar 1997, Nr. 4, in geltender Fassung
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