In vigore al

RICERCA:

In vigore al: 27/05/2016

Beschluss Nr. 4274 vom 27.11.2006
Genehmigung von neuen Kriterien für die Zuweisung des technischen, Verwaltungs- und Hilfspersonals der Schulen staatlicher Art, sowie der Landesberufs- und der Land-, Forst- und Hauswirtschaftsschulen


Die Landesregierung
Nach Einsichtnahme in den eigenen Beschluss vom 21. Mai 2001, Nr. 1579, mit welchem Übergangskriterien für die Zuweisung des Personals der Schulverwaltung festgelegt wurden;
 
weiters nach Einsichtnahme in den Beschluss vom 22. November 2004, Nr. 4317, mit welchem der Übergang des an den Grundschulen tätigen Gemeindenpersonals an das Land mit insgesamt 354 Vollzeitstellen und 62 Vollzeitequivalenten in Reinigungsverträgen genehmigt wurde;
 
nach Einsichtnahme in den Artikel 7 des Landesgesetzes vom 23. Dezember 2005, Nr. 13, kraft welchem 200 Vollzeitstellen im Triennium 2006 – 2008 eingespart werden müssen;
 
festgestellt, dass im Verwaltungsbereich der Schulen in den Schuljahren 2006/2007 und 2007/2008 jeweils 17,25 Vollzeitstellen und im Schuljahr 2008/2009 23 Vollzeitstellen, also insgesamt im Triennium 57,5 Vollzeitstellen abzubauen sind;
 
weiters festgestellt, dass folglich die mit Beschluss der Landesregierung vom 21. Mai 2001, Nr.1579, genehmigten Kriterien für die Zuweisung des Personals der Schulverwaltung entsprechend zu revidieren sind;
 
festgestellt, dass aufgrund des Landesgesetzes vom 29.06.2000, Nr. 12, zur Autonomie der Schulen, die Arbeitsabläufe in den einzelnen Schulen unterschiedlich organisiert werden und dass im Rahmen der Führungsaufgaben von Direktoren und von Schulsekretären in den Schulen die Aufgaben je nach Anforderungen, besonderen Situationen und Fähigkeiten der Mitarbeiter verteilt werden, und dass nicht zuletzt die Arbeit in den Schulverwaltungen der Grund- und Mittelschulen auch von den unterschiedlichen Realitäten in den Gemeinden beeinflusst werden;
 
vorausgeschickt, dass die vom Organisationsamt erarbeiteten und von einer eigens eingesetzten paritätischen Arbeitsgruppe genehmigten Arbeitsprozesse, welche die Grundlage für die neue Berechnung der erforderlichen Stellen bilden, die vereinheitlichten optimalen Organisationsprozesse wiedergeben, welche in den einzelnen Schulen von den Führungskräften den individuellen Situationen, Bedürfnissen und Anforderungen der verschiedenen Interessenten angepasst werden;
 
weiters vorausgeschickt, dass bei der neuen Berechnung des Stellenbedarfs folgende Veränderungen, die sich seit 1992 (Personalbedarfserhebung „Wibera“) ergeben haben, berücksichtigt wurden:

Schulneubauten, bzw. Ausbau bestehender Schulgebäude, wodurch die Reinigungsfläche insgesamt erhöht wurde;

die Installation komplexerer Hausleitsysteme in den Neubauten;

die Einrichtung vieler neuer Physik-, Chemie-, Lehrküchen- und Werkstättenräume;

die Übertragung neuer Aufgaben an die Schulen ( L.G. Nr. 12/2000) (es werden verstärkt schulergänzende Tätigkeiten, Informations- und      Fortbildungsveranstaltungen für Eltern, Projekte und individuelle Bildungsmaßnahmen angeboten);

aufgrund der Zuteilung der Rechtspersönlichkeit sind nun alle Direktoren gesetzliche Vertreter der Schulen und selbständig für die      Umsetzung aller gesetzlichen Bestimmungen verantwortlich. Daher werden laufend alle gesetzlichen Änderungen in den verschiedensten Bereichen wie Arbeitsschutz, Informationssicherheit, Umweltgesetze, Abgaben, Steuerrecht, Datenschutz usw. auch in den Schulen umgesetzt;

Unterrichtsgestaltung und Unterrichtsformen werden durch die didaktische Autonomie immer flexibler gehandhabt. Daher werden laufend neue Raum-, Stunden- und Einsatzpläne benötigt. Die Schüler bilden zunehmend lose Gemeinschaften und kaum noch homogene Klassen mit größerem Planungsaufwand durch Wahlfächer, schulergänzende Tätigkeiten, Projekte, Förderunterricht usw.;

für Schüler mit Mängeln in einem oder mehreren Fächern werden Stützkurse angeboten (GD 253/1995 und LglD. Nr. 297/1994);

es wurden Bildungsguthaben für die Oberschule eingeführt ( Gesetz Nr. 425/1997);

in allen Schulen werden verstärkt neue Medien und Techniken eingesetzt. Daher steigt der Bedarf an technischen Schulassistentinnen erheblich. Es werden immer mehr Computerräume und PC's für die Didaktik in den Schulen eingerichtet, dazu technische Labors und Werkstätten;

Schulen jeder Ausrichtung nehmen verstärkt an Programmen der Europäischen Union oder anderer Körperschaften teil und führen Projekte durch;

spezielle neue Aufgabengebiete, wie z.B. Arbeitsschutz-, Informationssicherheit, Hygiene, ESF-Akkreditierung werden nicht von zusätzlichen Mitarbeitern übernommen, sondern vom vorhandenen Personal erledigt;

die Dezentralisierung von Aufgaben im Bereich Schulfürsorge (Beratung, Annahme und Überprüfung der Gesuche, Ausstellen der Ausweise, Eingabe der entsprechenden Daten usw.);

das gewachsene Weiterbildungsangebot der berufsbildenden und der Schulen der land-, forst- und hauswirtschaftlichen Berufsausbildung;

der Ausbau der Schulbibliotheken.

 
Festgehalten, dass die zukünftige Zuteilung des technischen, Verwaltungs- und Hilfspersonals der Schulverwaltung nach den in diesem Beschluss vorgesehenen Kriterien und Maßgaben zu organisieren ist.
 

1) Die in den Schulen anfallenden nicht-didaktischen Aufgaben werden in folgenden fünf Funktionsbereichen zusammengefasst:

 
a)     Hilfsdienste
Raumpfleger (1. Fkt.), Schulwart (2. Fkt.), Amtswart (2. Fkt.), Hausmeister (2. Fkt.), Arbeiter (2. Fkt.), Schulwart mit Instandhaltungsaufgaben (3. Fkt.), Hausmeister mit Instandhaltungsaufgaben (3. Fkt.), Fahrer (4. Fkt.), Facharbeiter (4. Fkt.);
 

b)      Verwaltungsdienste

Schulsekretär (7. Fkt.), Verwaltungssachbearbeiter (6. Fkt.), Buchhalter (6. Fkt.), Sekretariatsassistent (4. Fkt.), qualifizierter Sekretariatsassistent (5. Fkt.);
 

c)      Mensa- und Heimdienste

Gouvernante (5. Fkt.), Diätetisch geschulter Koch (4. Fkt.), Hilfskoch (3. Fkt.), Haushaltsgehilfe (2. Fkt.);
 

d)      Technische Dienste

Technischer Schulassistent (4. Fkt.), Laborassistent (4. Fkt.), Lagerverwalter (4. Fkt.);
 

e)      Informationstechnische Dienste

EDV-Techniker (6. Fkt.).
 
2) Den angeführten Funktionsbereichen werden für die Schulen staatlicher Art folgende relevante anfallende Aufgaben (Indikatoren) zugewiesen:
 
a)     Hilfsdienste
Unterrichteinheiten (Anzahl der Schüler * Wochenstunden) pro Jahr (= 12)
Stunden für schulergänzende Tätigkeiten pro Jahr (= 5)
Fläche des Schulgebäudes (=1.216)
 
b)     Verwaltungsdienste
Unterrichtseinheiten (Anzahl der Schüler * Wochenstunden) pro Jahr (=10)
Stunden für schulergänzende Tätigkeiten pro Jahr (=10)
Stunden für die Nutzung der Räumlichkeiten durch Dritte pro Jahr (=2)
Vermittelte Praktikastunden pro Jahr (=2)
Anzahl der Neuzugänge in der Bibliothek/Mediathek pro Jahr (=3)
Anzahl der Entlehnungen in der Bibliothek/Mediathek pro Jahr (=3)
Einkaufsvolumen je Schulstelle (=3)
 
c)     Technische Dienste
Stunden für schulergänzende Tätigkeiten pro Jahr (=10)
Anzahl der Neuzugänge in der Bibliothek/Mediathek pro Jahr (=1)
Einkaufsvolumen je Schulstelle (=2)
Anzahl der Unterrichtsstunden in Labors und Werkstätten pro Schuljahr (=45)
 
d)      DV-Techniker im Schulbereich (Didaktik)
Als Berechnungsgrundlage werden je Wartungstechnikerin 300 (physische) PCs entsprechend 500 Wartungseinheiten berechnet. Folgende Faktoren werden bei der Ermittlung der zustehenden Wartungseinheiten berücksichtigt und gewichtet:
 
Geräte-Generation
Faktor 1,0 = jünger als 3 Jahre (< 2000MHz)
Faktor 1,1 = 3-5 Jahre (601 bis zu 1600 MHz)
Faktor 1,2 = älter als 5 Jahre (bis zu 600 MHz)
 
Organisation, Konfiguration
Faktor 1 = PC ist in eine Domäne nach Standardkonzept integriert und für den Großteil der Benutzer als geschlossener Arbeitsplatz konfiguriert;
 
Faktor 1,2 = PC ist Teil eines einfach organisierten Netzwerkes (Ptp), nutz Peripherie (z.B. Drucker, Internet) gemeinsam, Benutzer haben teilweise eingeschränkte Rechte);
 
Faktor 1,3 = PCs mit mehreren Betriebssystemen (Dual-Boot);
 
Faktor 1,4 = Einzel-PCs ohne Netzwerkanbindung, Benutzer mit lokalen Administratoren-Rechten, Peripherie (z.B. Drucker oder Internet) direkt angeschlossen;
 
Faktor 3,0 = Server (in der Gewichtung ist die Netzwerk-Funktionalität enthalten).
 
Entfernung vom Dienstsitz des Technikers
Faktor 1,00 = PC im Dienstsitz des Technikers;
 
Faktor 1,1 = PC in näherer Umgebung zum Dienstsitz, zu Fuß in 5-10 Minuten erreichbar oder bis zu 10 km und Fernwartung möglich;
 
Faktor 1,2 = PC bis zu 10 km Entfernung zum Dienstsitz, innerhalb 15 Minuten mit Fahrzeug erreichbar oder über 10 km und Fernwartung möglich;
 
Faktor 1,3 = über 10 km vom Dienstsitz entfernt, mehr als 15 Auto-Minuten, ohne Möglichkeit zur Fernwartung.
 
Verfügbarkeit und Nutzungsintensität
Faktor 1 = Grundschule, Mittelschule und musische Oberschulen (Pädagogische Gymnasien, Humanistische Gymnasien),
 
Faktor 1,1 = allgemein bildende bzw. nicht-technische Oberschulen (Realgymnasien, Oberschule für Landwirtschaft, LeWiT),
 
Faktor 1,2 = technische Oberschulen und Oberschulen mit EDV-Anwendungen als Fach (Gewerbeoberschulen, Geometerschulen, Handelsoberschulen), besondere Informatikräume für Grafik, definierte Schulungszentren, Räume für Prüfungsabnahmen.
 
Didaktische Systembetreuer (DSB)
Faktor 0,7 = DSB vor Ort mit technischen Grundkenntnissen und ausreichendem Zeitbudget kann kurzfristig Probleme selbst lösen;
 
Faktor 0,8 = DSB mit technischen Grundkenntnissen betreut mehrere Schulstellen, knappe Zeitressourcen, kann einfache Probleme selbst lösen;
 
Faktor 0,9 = DSB kann eine Erstdiagnose erstellen und den Techniker gezielt anfordern, löst einfache Probleme selbst oder mit telefonischer Hilfe;
 
Faktor 1,0 = kein DSB vorhanden bzw. ohne technische Kenntnisse.
 

3) Den angeführten Funktionsbereichen werden für die Berufsschulen und Schulen der land-, forst- und hauswirtschaftlichen Berufsausbildung folgende relevante anfallende Aufgaben (Indikatoren) zugewiesen:

 
a)     Hilfsdienste
Unterrichteinheiten (Anzahl der Schüler * Wochenstunden) pro Jahr (= 12)
Stunden für schulergänzende Tätigkeiten pro Jahr (= 5)
Anzahl der Stunden für Erwachsenenweiterbildung (=5)
Unterrichtsstunden in der Lehrküche pro Jahr (=100)
Anzahl der verabreichten Mahlzeiten (Mensadienst) pro Jahr (=10)
Fläche des Schulgebäudes (=1.216)
 

b)     Verwaltungsdienste

Unterrichtseinheiten (Anzahl der Schüler * Wochenstunden) pro Jahr (=10)
Stunden für schulergänzende Tätigkeiten und verschiedene Bildungsangebote pro Jahr (=10)
Stunden für die Nutzung der Räumlichkeiten durch Dritte pro Jahr (=2)
Vermittelte Praktikastunden pro Jahr (=2)
Anzahl der Neuzugänge in der Bibliothek/Mediathek pro Jahr (=3)
Anzahl der Entlehnungen in der Bibliothek/Mediathek pro Jahr (=3)
Einkaufsvolumen je Schulstelle (=3)
Anzahl der Übernachtungen pro Jahr (=4)
Anzahl der verabreichten Mahlzeiten (Mensadienst) pro Jahr (=4)
 
c)     Mensa- und Heimdienste
Anzahl der Übernachtungen pro Jahr (=102)
Anzahl der verabreichten Mahlzeiten (Mensadienst) pro Jahr (=217)
 
d) Technische Dienste
Stunden für schulergänzende Tätigkeiten pro Jahr (=10)
Anzahl der Unterrichtsstunden in Labors und Werkstätten pro Schuljahr (=45)
Anzahl der Unterrichtsstunden in den Lehrküchen pro Schuljahr (=10)
 

e)     DV-Techniker im Schulbereich

(Didaktik)

Als Berechnungsgrundlage werden je Wartungstechnikerin 300 (physische) PCs entsprechend 500 Wartungseinheiten berechnet. Folgende Faktoren werden bei der Ermittlung der zustehenden Wartungseinheiten berücksichtigt und gewichtet:
 
Geräte-Generation
Faktor 1,0 = jünger als 3 Jahre (< 2000MHz)
Faktor 1,1 = 3-5 Jahre (601 bis zu 1600 MHz)
Faktor 1,2 = älter als 5 Jahre (bis zu 600 MHz)
 
Organisation, Konfiguration
Faktor 1 = PC ist in eine Domäne nach Standardkonzept integriert und für den Großteil der Benutzer als geschlossener Arbeitsplatz konfiguriert;
 
Faktor 1,2 = PC ist Teil eines einfach organisierten Netzwerkes (Ptp), nutz Peripherie (z.B. Drucker, Internet) gemeinsam, Benutzer haben teilweise eingeschränkte Rechte);
 
Faktor 1,3 = PCs mit mehreren Betriebssystemen (Dual-Boot);
 
Faktor 1,4 = Einzel-PCs ohne Netzwerkanbindung, Benutzer mit lokalen Administratoren-Rechten, Peripherie (z.B. Drucker oder Internet) direkt angeschlossen;
 
Faktor 3,0 = Server (in der Gewichtung ist die Netzwerk-Funktionalität enthalten).
 
Entfernung vom Dienstsitz des Technikers
Faktor 1,00 = PC im Dienstsitz des Technikers;
 
Faktor 1,1 = PC in näherer Umgebung zum Dienstsitz, zu Fuß in 5-10 Minuten erreichbar oder bis zu 10 km und Fernwartung möglich;
 
Faktor 1,2 = PC bis zu 10 km Entfernung zum Dienstsitz, innerhalb 15 Minuten mit Fahrzeug erreichbar oder über 10 km und Fernwartung möglich;
 
Faktor 1,3 = über 10 km vom Dienstsitz entfernt, mehr als 15 Auto-Minuten, ohne Möglichkeit zur Fernwartung.
 
Verfügbarkeit und Nutzungsintensität
Faktor 1 = Berufsschulen für soziale Berufe und für Hauswirtschaft;
 
Faktor 1,1 = Berufsschulen für Landwirtschaft und Gastgewerbe;
 
Faktor 1,2 = Berufsschulen für Handwerk und Industrie, besondere Informatikräume für Grafik, definierte Schulungszentren, Räume für Prüfungsabnahmen (z.B. ECDL), Erwachsenenbildung, ESF-Projekte u.Ä..
 
Didaktische Systembetreuer (DSB)
Faktor 0,7 = DSB vor Ort mit technischen Grundkenntnissen und ausreichendem Zeitbudget kann kurzfristig Probleme selbst lösen;
 
Faktor 0,8 = DSB mit technischen Grundkenntnissen betreut mehrere Schulstellen, knappe Zeitressourcen, kann einfache Probleme selbst lösen;
 
Faktor 0,9 = DSB kann eine Erstdiagnose erstellen und den Techniker gezielt anfordern, löst einfache Probleme selbst oder mit telefonischer Hilfe;
 
Faktor 1,0 = kein DSB vorhanden bzw. ohne technische Kenntnisse.
 

4) Die Berechnung von 1.216 m² täglicher Arbeitsfläche unter Berücksichtigung der für die einzelnen Räume erforderlichen Reinigungsintervalle, (die Flächen von Pausenhöfen, Archiven und technischen Räumen usw. werden nicht mitberechnet, selbst wenn diese nach dem Reinigungsplan gelegentlich oder einmal jährlich zu reinigen sind) steht mit der Umsetzung folgender Maßnahmen in Verbindung:

a)     Für jedes Schulgebäude wird ein detaillierter Reinigungsplan erstellt, da die wesentlichen Faktoren, welche das Ausmaß an Reinigungsleistungen und damit die Höhe der Reinigungskosten beeinflussen, der Leistungsumfang und die Häufigkeit der Reinigung sind;

b)     die Effizienz der eingesetzten Geräte (Staubsauger, Papierwagen, Systemwagen usw.) und der Reinigungsmethoden (z.B. neue Trockenreinigungssysteme) wird verbessert;

c)     die Kompetenz und die Leistungsfähigkeit der Reinigungskräfte wird durch geeignete Fortbildungsmaßnahmen in Zusammenarbeit mit der Abteilung 22 –Land-, Forst- und Hauswirtschaftliche Berufsbildung gestärkt;

d)     die Beschaffenheit von besonderen, außergewöhnlich unübersichtlichen, pflegeintensiven Flächen wird durch den Faktor 1,2 berücksichtigt. Dies gilt auch für bestimmte Labors. Basis für die Zuschlagsberechnung ist die jeweils ermittelte zu reinigende Fläche. Besagte Flächenerhöhung muss dokumentiert und begutachtet werden;

e)     die Reinigung von Klassen, Räumlichkeiten und Turnhallen, welche anderen Schulen zur Verfügung gestellt werden, wird von der Schule organisiert, welche für die Gebäudeverwahrung zuständig ist;

f)     die erforderlichen Ressourcen für außerschulische Tätigkeiten (Aufsicht und Reinigung) werden getrennt geführt, da es sich hierbei um Leistungen für Dritte handelt. Es ist ein Kontingent von 84 Stellen ausschließlich für außerschulische Tätigkeiten vorgesehen;

g)     der Anteil an arbeitsunfähigen oder teilweise arbeitsunfähigen Mitarbeitern sollte pro Schule nicht mehr als 1/3 betragen. Besagte Stellen können zur Gänze oder teilweise durch eine Zuweisung von zusätzlichen Arbeitsstunden/Woche ergänzt werden. Hierfür stehen 37 Vollzeitstellen zur Verfügung;

h)     eine gesonderte Berechnung und die Rolle eines „Gebäudemanagers  wird für Hausmeister eingeführt. Unter Berücksichtigung der zugeteilten Aufgaben können bis zu 15.000 m² Fläche von einem Hausmeister ausreichend betreut werden. Bei der Berechnung werden Flächen von Pausenhöfen, Kellern usw. nicht berücksichtigt;

i)     es wird ein „Springerdienst  eingerichtet, der die Aufgabe hat, bei die Reinigungsleistung beeinträchtigenden Abwesenheiten einzuspringen (12 Vollzeitstellen);

j)     falls der Reinigungsdienst an Privatfirmen vergeben wird, wird die der Firma anvertraute Fläche für die Berechnung des Personalbedarfs der Schule nicht in Betracht gezogen. Die Beauftragung von externen Reinigungsfirmen muss für die Landesverwaltung wirtschaftlich günstiger sein als die Verrichtung dieses Dienstes mit eigenem Personal.

 
Derzeit entsprechen die externen Firmen übertragenen Reinigungsleistungen 62 Vollzeitstellen. Künftige mögliche Erhöhungen oder Verminderungen von externen Reinigungsleistungen werden zu besagtem Kontingent addiert oder abgezogen. Die Berechnung erfolgt auf der Grundlage der für die entsprechende Reinigungsfläche zugeteilten Vollzeitstellen.
Besagte Vollzeitstellen sind ausschließlich für die genannten Zwecke vorbehalten und sind für die Dauer des Auftrages an externe Firmen nicht verfügbar.
 

5) Folgende Aspekte, welche die Komplexität der zu erfüllenden Aufgaben beeinflussen, werden berücksichtigt:

Dreisprachigkeit

Anzahl der Schulstufen/Schulstellen

Abendschule

Anzahl der Schüler mit Behinderungen je Schuljahr

Anzahl der ausländischen Schüler je Schuljahr

Anzahl der Privatisten je Schuljahr

Sondersituationen (wie z.B. Umbauten).

 

6) Die Berechnung der zu berücksichtigenden Messgrößen pro Berufsgruppe erfolgt in folgenden Schritten:

Schritt a): die einzelnen anfallenden Aufgaben der Funktionsbereiche werden mit den in Klammern gesetzten Gewichtungsziffern multipliziert;
Schritt b): die Summen der einzelnen Funktionsbereiche je Schule werden zusammengezählt.
Schritt c): die ermittelten Gesamtsummen der Funktionsbereiche der Schule werden addiert;
Schritt d): zur Ermittlung des Koeffizienten wird die Anzahl der für die Erfüllung der Aufgaben erforderlichen Stellen, durch die unter Schritt c) angeführte Gesamtsumme der Funktionsbereiche dividiert;
Schritt e): die Anzahl der zustehenden Stellen pro Funktionsbereich wird ermittelt, indem die Summe der einzelnen Funktionsbereiche der Schule mit dem errechneten Koeffizienten multipliziert wird.
 
Die bezüglich schulergänzenden, begleitenden Tätigkeiten gemeldeten Zahlen werden für die Schulen staatlicher Art mit bis zu maximal 15% der Jahresunterrichtsstunden berücksichtigt. Ausgehend von einer durchschnittlichen Wochenstundenzahl von 34 Stunden, sind 15 % fünf Stunden pro Woche pro Schüler an schulergänzender, begleitender Tätigkeit. Werden von den Schulen die einzelnen Lehrtätigkeiten beschrieben, die jeweilige Stundenzahl und die durchschnittliche Teilnehmerinnenzahl angegeben und lässt dies auf einen höheren Organisationsaufwand schließen, so können auch weitere Stunden berücksichtigt werden. Unter den schulergänzenden, begleitenden Tätigkeiten der Berufsschulen und der Haus-, Land- und Forstwirtschaftsschulen werden die Bildungsstunden aus der berufsbegleitenden Weiterbildung angegeben. Es sind in diesem Falle keine Einschränkungen vorgesehen.
 
Die angegebenen Praktikastunden werden bis zu 8% der jährlichen Bildungsstunden berücksichtigt. Werden detaillierte Informationen angegeben, welche auf einen höheren Organisationsaufwand für die Durchführung der Praktika schließen lassen, so können auch weitere Praktikastunden berücksichtigt werden;
 
Die Zuweisung der Stellen für ein neues Schuljahr erfolgt alljährlich im Monat Juni aufgrund der Anzahl der neu eingeschriebenen Schüler und aufgrund der Indikatoren des abgelaufenen Schuljahres, unbeschadet eines Ausgleiches aufgrund der definitiven Anzahl der eingeschriebenen Schüler;
 
Die erforderlichen Daten werden möglichst direkt aus den bestehenden Datenbanken entnommen bzw. mittels einer Applikation, welche vom Amt für Verwaltungsinformatik der Schulen zur Verfügung gestellt wird, eingesammelt und berechnet. Damit werden Veränderungen frühzeitig berücksichtigt und umgesetzt.
Die den einzelnen Schulen zugewiesenen Stellen werden allen Schulen öffentlich bekannt gegeben;
 
Im Rahmen der zugeteilten Stellen können auf Ansuchen des Direktors die benötigten Berufsgruppen entsprechend den Bedürfnissen der Schulen verändert werden. Stellen, welche mit anderen Schulen geteilt werden (z.B. DV-Techniker), können jedoch nicht verändert werden;
 
Das Stellenkontingent für die Berufsschulen und für die Schulen der land-, forst- und hauswirtschaftlichen Berufsausbildung wird gesondert gehandhabt;
 
Weiters wird für alle DV-Techniker eine zentrale einheitliche Struktur eingerichtet, welche diese betreut und koordiniert, Richtlinien für die Techniker ausarbeitet, deren Informationsaustausch und laufende Weiterentwicklung fördert und technische Dokumentationen für die Schulen ausarbeitet. Das gesamte Stellenkontingent für DV-Techniker kann bis zu höchstens 15 Vollzeitstellen erhöht werden.
 

7) Folgende weitere Maßnahmen werden zur Unterstützung einer optimierten Umsetzung der neuen Indikatoren getroffen:

 
Planung und Umsetzung eines umfassenden, vollkommen integrierten, flexiblen, ganzheitlichen, effizienten und modernen EDV-Systems. Dabei werden die Anforderungen unter Berücksichtigung aller Interessen genau festgelegt, Prioritäten gesetzt, Ressourcen geplant und die Umsetzung mit Priorität vorangetrieben;
 
der Ausbau von Serviceleistungen für die Schulen wird von Seiten der zentralen Verwaltungsstrukturen verstärkt vorangetrieben;
 
es sollten vermehrt Schulverbunde gegründet und Aufgaben und Ressourcen gemeinsam abgewickelt und genutzt werden;
 
nach dem Ausbau des EDV-Systems werden für die Berechnung der erforderlichen Stellen weitere Messgrößen und Indikatoren berücksichtigt;
 
eine erste Überprüfung der Entsprechung der Indikatoren und Messgrößen wird innerhalb von zwei Jahren nach Umsetzung dieses Beschlusses erfolgen;
 
für die Stundeneinteilung des technischen, Verwaltungs- und Hilfspersonals der Schulen für einen effizienten, gezielten und wirksamen Personaleinsatz ist der Schuldirektor zuständig;
 
für Diplom-Bibliothekare (52 Vollzeitstellen) und für jene Stellen, die in der 4. Funktionsebene als Bibliotheksassistenten (4 Vollzeitstellen) den Schulen zugewiesen sind sowie (24 Vollzeitstellen) für die Kindergartendirektionen erfolgt die Berechnung des Stellenbedarfs und die Zuweisung mit einer getrennten Maßnahme.
 
von den 52 Vollzeitstellen, welche für Diplom-Bibliothekare vorgesehen sind, sind sechs Vollzeitstellen erst ab dem Schuljahr 2006/2007 verfügbar.
 
8) Besetzung der Planstellen
Die jährliche Besetzung von freien Stellen und die Zuweisung der Bediensteten an die schulischen Einrichtungen erfolgt unter Beachtung folgender Reihenfolge:
- Planstellenverlierer desselben Berufsbildes,

- Planstellenverlierer eines anderen Berufsbildes (sofern sie im Besitze der Voraussetzungen für ein neues Berufsbild sind),

- Versetzungen,

- Erteilung von Aufträgen auf unbefristete Zeit,

- Erteilung von Aufträgen auf befristete Zeit.
 
Für die Besetzung von freien Stellen und für die Zuweisung von Personal an neue Schulen sowie für die Zuweisung von Personal an Schulstrukturen, die sich durch den Zusammenschluss mehrerer Schulen ergeben haben, gilt das Dienstalter als Kriterium für die Ausfindigmachung der Bediensteten, die ein Recht auf den Verbleib auf der Stelle haben bzw. der Stellenverlierer. Dabei wird das bei der Landesverwaltung angereifte Dienstalter (mit inbegriffen allfällige effektive Dienste) die vorher bei der staatlichen Schulverwaltung geleistet worden sind, gewertet. Stelleninhaber bleibt also der Bedienstete mit dem höchsten Dienstalter. Als Stellenverlierer wird hingegen der Bedienstete mit geringerem Dienstalter erachtet, welchem im Sinne dieser Kriterien die Stelle an seiner bisherigen Schule bzw. an jener, die in Folge der Zusammenlegung neu geschaffen worden ist, nicht aufrecht erhalten werden kann. Einem Schulsekretär, welchem im Rahmen der neuen schulischen Einrichtung nur eine zusätzliche Verwaltungsstelle desselben Berufsbildes oder eine Stelle in einem anderen Berufsbild derselben Funktionsebene angeboten werden kann, wird auf jeden fall die Beanspruchung der Stellenwahl gewährleistet.
 
Im Falle einer Zusammenlegung mehrerer Schulen oder von Teilen derselben erfolgt – nach Festlegung der Anzahl des zustehenden Personals – die Zuweisung desselben in der Reihenfolge des Dienstalters. Dabei wird das gesamte Personal in Betracht gezogen, das den vorherigen Strukturen zugewiesen war.
 
Für die Zuweisung neuer Stellen in derselben Gemeinde gilt die Reihenfolge des oben beschriebenen Dienstalters. Zwecks Neueinstellung von Stellenverlierern in einer anderen Gemeinde werden auf Bezirksebene Rangordnungen nach den Kriterien ausgearbeitet, wie sie in der derzeitigen Verordnung über die Versetzungen des Landespersonals vorgesehen sind.
 
Den Stellenverlierern werden verfügbare Stellen in derselben Gemeinde und – in einem zweiten Moment – auf Bezirksebene angeboten. Es können allerdings auch Stellen in Gemeinden eines andren Bezirkes angeboten werden für welche die Stellenverlierer sich gemeldet haben.
 
Für die Stellenverlierer mit befristetem Arbeitsvertrag erfolgt eine allfällige Wiedereinstellung in der Reihenfolge der entsprechenden Rangordnung für zeitgebundene Aufnahmen.
 
Den Stellenverlierern werden jene Stellen angeboten, die zum gegebenen Zeitpunkt zur Verfügung stehen oder in absehbarer Zeit frei werden.
 
9) Festsetzung des Planstellensolls.
Das Planstellensoll wird, ausgehend vom derzeitigen Stellenkontingent der Schulverwaltung mit 1776,50 Vollzeitstellen, von 416 (354 plus 62) Vollzeitstellen, die vom Land von den Gemeinden übernommen wurden und unter Berücksichtigung des Art. 7 des Landesgesetzes vom 23. Dezember 2005, Nr. 13, für das Triennium 2006 (-17,25 Vollzeitstellen), 2007 (-17,25 Vollzeitstellen) und 2008 (-23 Vollzeitstellen) – insgesamt 57,5 Vollzeitstellen -, wie folgt festgesetzt:
 
Bezugsstellenplan = 2192,50 Vollzeitstellen.
 
Folgende Vollzeitstellen werden im oben genannten Stellenplan getrennt geführt und können ausschließlich für die genannten Zwecke verwendet werden:

o84 Vollzeitstellen für außerschulische Tätigkeiten;

o62 Vollzeitstellen, welche externen Firmen  übertragenen Reinigungsleistungen entsprechen. Erhöhungen oder Verminderungen von externen Reinigungsleistungen werden zu besagten Stellen addiert oder abgezogen. Die Berechnung erfolgt auf der Grundlage der für die entsprechende Reinigungsfläche zugeteilten Vollzeitstellen;

o37 Vollzeitstellen für Hilfsdienste, um durch eine Zuweisung von zusätzlichen Wochenstunden Leistungen von arbeitsunfähigen oder teilweise arbeitsunfähigen Mitarbeitern zu ergänzen;

o13 Vollzeitstellen, welche der Landesfachhochschule Gesundheitsberufe "Claudiana" zur Verfügung gestellt sind;

o21 Vollzeitstellen des staatlichen Musikkonservatoriums „Claudio Monteverdi“;

o56 Vollzeitstellen für Bibliotheken (52 Vollzeitstellen für Diplom-Bibliothekare, wobei sechs besagter Vollzeitstellen erst im Schuljahr 2007/2008 verfügbar sein werden) und für Bibliotheksassistenten (4 Vollzeitstellen);

o24 Vollzeitstellen, welche den Kindergartendirektionen zur Verfügung gestellt sind;

 
17,25 Vollzeitstellen werden im Sinne des Art. 7 des L.G. vom 23. Dezember 2005, Nr.13 für das Schuljahr 2006/2007 vom oben genannten Bezugsstellenplan bestehend aus 2192,50 Vollzeitstellen abgezogen;
 
Das Planstellensoll der Schulverwaltung für das Schuljahr 2006/2007 umfasst somit insgesamt 2175,25 Vollzeitstellen;
 
Das Planstellensoll der Schulverwaltung für das Schuljahr 2007/2008 umfasst somit insgesamt 2158 Vollzeitstellen (2175,25- 17,25);
 
Das Planstellensoll der Schulverwaltung für das Schuljahr 2008/2009 umfasst somit insgesamt 2135 Vollzeitstellen (2158 - 23,00).
 
Mit gesetzesgemäß zum Ausdruck gebrachter Stimmeneinhelligkeit
 

beschließt:

 

1.     Die in der Prämisse angeführten Kriterien und Maßnahmen (Punkte 1 bis 9) für die Zuweisung des technischen, Verwaltungs- und Hilfspersonals der Schulen staatlicher Art, sowie der Landesberufsschulen und der Land-, Forst- und Hauswirtschaftsschulen und das entsprechende Stellenkontingent werden genehmigt, vorbehaltlich durch Gesetz erfolgte Stellenplanerweiterungen;

2.     Der Beschluss vom 21. Mai 2001, Nr.1579 ist widerrufen.

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