Kundgemacht im G.Bl. vom 31. Mai 1977, Nr. 146; die deutsche Übersetzung wurde im Ord. Beibl. Nr. 2 zum A.Bl. vom 13. Mai 1980, Nr. 25, veröffentlicht.
(1) Als Banken regionalen Charakters gelten die Banken, die ihren Sitz im Gebiet der Region haben und
Art. 2 wurde ersetzt durch Art. 2 des Gv. D. vom 6. Oktober 2000, Nr. 319.