In vigore al

RICERCA:

In vigore al: 19/04/2016

Beschluss Nr. 1271 vom 10.04.2006
Landesrichtlinien für die Impftätigkeit in den Sanitätsbetrieben - Annullierung des Beschlusses Nr. 2923 vom 10.08.2005 (geändert mit Beschluss Nr. 1614 vom 14.05.2007)

…omissis…

1. die beiliegenden Landesrichtlinien für die Impftätigkeit in den Sanitätsbetrieben (Anlage 1), die integrierenden Bestandteil dieses Beschlusses bilden, zu genehmigen;

2. den beiliegenden Impfkalender (Anlage 2), der integrierenden Bestandteil dieses Beschlusses bildet, zu genehmigen;

3. den Sanitätsbetrieben folgende Richtlinien für die Anwendung des gegenständlichen Beschlusses zu erteilen:

- die Landesrichtlinien für die Impftätigkeit wird mit sofortiger Wirkung von jedem Sanitätsbetrieb angewandt;

- jeder Sanitätsbetrieb ist angehalten, die gemäß Landesrichtlinien vorgesehenen Routineimpfungen im Kindesalter sowie die Impfungen für  Risikopatienten und bestimmte Personenkategorien anzubieten und kostenlos zu verabreichen;

- jeder Sanitätsbetrieb sorgt direkt für die Ankäufe der notwendigen Impfstoffe;

- jeder Sanitätsbetrieb kann nach eigenem Ermessen im Rahmen der Bestimmungen der Kollektivverträge entscheiden, die Basiskinderärzte in die Impftätigkeit mit einzubeziehen, damit diese aktiv an den Impfprogrammen teilnehmen und den interessierten Gruppen die Impfungen direkt anbieten;

4. das Landesamt für Hygiene und öffentliche Gesundheit zu beauftragen, spezifische Sensibilisierungsmaßnahmen über Impfungen durchzuführen;

5. die Durchführung spezieller gemeinsamer Zielvorhaben mit entsprechend finanzieller Deckung kann mit weiteren Maßnahmen vorgesehen werden;

6. den gegenständlichen Beschluss im amtlichen Gesetzesanzeiger der Region Trentino-Südtirol zu veröffentlichen;

7. der gegenständliche Beschluss ersetzt den Beschluss Nr.2923 vom 10. August 2005;

8. Der gegenständliche Beschluss bringt keine Ausgaben zu Lasten des Landeshaushaltes mit sich.

 
Anlage 1
Landesrichtlinien für die Impftätigkeit in den Sanitätsbetrieben
 
PRÄMISSEN
In Anlehnung an die gesamtstaatlichen Richtlinien zu den Impfungen (Gesamtstaatlicher Gesundheitsplan 2003-2005, Gesamtstaatlicher Impfplan) sind die Sanitätsbetriebe angehalten, die Impfungen zur Vorbeugung gegen folgende Krankheiten als Routineimpfungen allen Kindern kostenlos und aktiv anzubieten: Diphtherie, Tetanus, Pertussis, Poliomyelitis, Hepatitis B, Krankheiten aufgrund von Haemophilus influenzae Typ b, Masern, Mumps, Röteln.
Die Bedingungen, zu welchen die obgenannten Impfungen verabreicht werden, sind im Folgenden angeführt (siehe weitere Ausführungen).
Weiters sind die Sanitätsbetriebe angehalten, für Risikopatienten (siehe weitere Ausführungen) die Impfungen gegen folgende Krankheiten kostenlos zu verabreichen: Varizellen, Pneumokokken.
In Anlehnung an die vom Staat definierten Risikogruppen wird die Influenza-Impfung bestimmten Personenkategorien kostenlos angeboten und verabreicht (siehe weitere Ausführungen).
Die im Folgenden genannten Anweisungen zur Verabreichung der einzelnen Impfungen sind das Arbeitsergebnis der vier Dienste für Hygiene und öffentliche Gesundheit der Sanitätsbetriebe, des Landesamtes für Hygiene und öffentliche Gesundheit sowie des Epiteams der Epidemiologischen Beobachtungsstelle des Landes.
Der aktuelle Impfkalender ist folgendermaßen einzuhalten, wobei festzuhalten ist, dass normalerweise die Impfungen als Kombinationsimpfungen verabreicht werden, die es ermöglichen in einer einzigen Impfsitzung alle vorgesehenen Immunisierungen durchzuführen.
 
IMPFKALENDER
Die Grundimmunisierung mit dem Diphtherie-, Tetanus-, dem azellulären Pertussis-Impfstoff (DTaP) sowie mit dem inaktivierten Impfstoff gegen Kinderlähmung (IPV), Hepatitis B (HB) und dem fakultativenImpfstoff gegen Haemophilus influenzae Typ b (Hib), wird im 3., 5. und 11. Lebensmonat durchgeführt. Eine Auffrischung mit dem DTaP-Impfstoff wird mit 5-6 Jahren und mit dem dTaP-Impfstoff (Erwachsenendosis) mit 11-15 Jahren  empfohlen. Danach soll die Impfung gegen Diphterie und Tetanus (dT) alle 10 Jahre aufgefrischt werden. Mit 5-6 Jahren ist die obligatorische Auffrischungsimpfung für Poliomyelitis vorgesehen. Die 1. Dosis der Impfung gegen Masern, Mumps und Röteln (MMR) sollte zwischen dem 12. und 15. Lebensmonat verabreicht werden. Mit 5-6 Jahren muss die 2. Dosis angeboten werden, zusammen mit der IPV- und DTaP-Auffrischungsimpfung, bzw. den bis dahin noch nicht MMR-geimpften Kindern ist die 1. Dosis (MMR 1/2*) anzubieten. Mit 11-15 Jahren wird Letzteren die 2. Dosis angeboten, bzw. bis dahin MMR-Ungeimpfte die 1. Dosis (MMR 1/2**).
 
Diphtherie, Tetanus, Pertussis
Italien und andere EU-Länder halten Diphtherie so gut unter Kontrolle, dass diese Erkrankung auch nur mehr sehr selten auftritt. Eine erneute Einschleppung von Diphtherie aus Endemiegebieten ist jedoch immer möglich. In den 90er Jahren gab es in Russland, der Ukraine und anderen Nachfolgestaaten der ehemaligen UDSSR einen großen Ausbruch an Diphtherie mit über 50.000 Fällen im Jahr 1995 und mit Tausenden Toten sowie einigen Fällen in Finnland, die aus Russland importiert wurden. Die Gefahr dieser schweren Infektionskrankheit ist also weltweit gesehen keineswegs gebannt. Eine erneute Einschleppung von Diphtherie aus Endemiegebieten ist immer möglich, daher darf die Impftätigkeit nicht nachlassen. Ziel der Impfung ist, das Auftreten von Diphtheriefällen in der gesamten Bevölkerung zu vermeiden. Um dies zu erreichen, ist die Durchimpfung aller empfänglichen Personen notwendig.
Nach durchgemachter Diphtherie-Erkrankung ist der Betreffende trotzdem noch gegen Diphtherie zu impfen, da die Erkrankung selbst eine unzureichende Immunität hinterlässt.
 
Tetanuserreger kommen weltweit vor. Der Erreger kann in Form von Sporen in der Erde jahrelang überdauern. Bei Infektion kommt es nach unspezifischem Krankheitsbeginn zu schmerzhaften Muskelkontraktionen. Die Fortschritte der Intensivmedizin haben die Behandlungsmöglichkeiten verbessert, trotzdem sterben noch etwa 25 bis 30% der an Tetanus Erkrankten.
Wie für die Diphtherie ist das Ziel der Impfung das Vermeiden von Tetanusfällen in der gesamten Bevölkerung. Bei dieser Krankheit kann die Impfung nämlich weder den Erreger ausrotten noch eine Gruppenimmunität erzeugen.
Auch nach einer durchgemachten Tetanuserkrankung ist der Betreffende gegen Tetanus zu impfen, da die Erkrankung keine ausreichende Immunität hinterlässt.
 
Pertussis (Keuchhusten) tritt das ganze Jahr über auf, besonders häufig aber im späten Winter und Frühjahr. Die Krankheit zeichnet sich durch eine hohe Letalität (1:1.000) aus, die bei Kindern unter sechs Monaten höher und vorwiegend durch Pneumonien bedingt ist. Jugendliche und Erwachsene mit atypischer oder typischer nicht erkannter Erkrankung können wichtige Erregerreservoire für Säuglinge und Kleinkinder darstellen. Aufgrund der leichten Übertragbarkeit des Erregers und der schweren Komplikationen der Erkrankung ist die Impfung bei Neugeborenen besonders empfohlen. Das primäre Ziel der Impfung ist es, die Neugeborenen innerhalb des 1. Lebensjahres, also in einem Alter, in dem der Keuchhusten die Lungenalveolen irreversibel schädigen kann, zu schützen. Es ist wichtig, Verzögerungen des Impfzyklus zu vermeiden, da erst mit der dritten Teilimpfung der Grundimmunisierung eine ausreichende Immunität erzeugt wird. In Anbetracht der Tatsache, dass der erste Impfzyklus von drei Teilimpfungen (in Kombination mit dem Diphtherie-Tetanus-Impfstoff) keine anhaltende Immunität verleiht, sieht der Impfkalender eine weitere Auffrischung mit 5-6 Jahren und mit 11-15 Jahren vor (Vorbeugung der Krankheit bei neugeborenen Geschwistern oder Familienangehörigen).
Die Durchimpfungsrate der DTaP-Impfung auf Landesebene beträgt 93,5% (Geburtskohorte 2001).
Die hohe Durchimpfungsrate für den azellulären Pertussis-Impfstoff ist sicherlich auch dadurch bedingt, dass die Pertussis-Antigene im Normalfall als Zusatzkomponenten im Sechsfachimpfstoff enthalten sind.
Die Durchimpfungsrate der Diphtherie-, Tetanus- und Pertussis-Impfung muss weiterhin hochgehalten werden, um den Schutz der gesamten Kinderpopulation zu gewährleisten.
Für die Impfungen gegen Diphtherie, Tetanus und Pertussis sind drei Teilimpfungen innerhalb des 1. Lebensjahres (3., 5. und 11. Lebensmonat) vorgesehen und eine Auffrischung mit 5-6 Jahren. Es ist weiters angebracht, eine Auffrischung mit dTaP (Erwachsenenimpfstoff) mit 11-15 Jahren aktiv anzubieten. Die Impfung verleiht einen Impfschutz von mindestens 10 Jahren. Deshalb ist etwa alle 10 Jahre eine Diphterie-Tetanus-Auffrischungsimpfung (dT) notwendig, besonders bei Reisen in Endemiegebiete.
Die Keuchhusten-Impfung mit 5-6 Jahren sowie mit 11-15 Jahren kann auch verabreicht werden, wenn keine Grundimpfung durchgeführt wurde.
Es wird nochmals auf die dringende Empfehlung hingewiesen, den DTaP-Impfstoff für Kinder nur bis zum vollendenten 6. Lebensjahr zu verabreichen und dann den dTaP-Impfstoff für Erwachsene einzusetzen.
 

Kinderlähmung (Poliomyelitis)

Die WHO hat die weltweite Ausrottung dieser Erkrankung zum Ziel gesetzt. Am 21. Juni 2002 konnte die WHO-Region Europa als frei von Poliomyelitis erklärt werden. Weil die Einschleppungsgefahr aus Endemiegebieten nach Europa besteht, ist eine Weiterimpfung noch längere Zeit erforderlich. Um die Kosten-Nutzen-Rechnung in der epidemiologischen Situation Europas vertretbar zu machen, muss die Wahrscheinlichkeit von Nebenwirkungen so gering wie möglich gehalten werden. In Anbetracht des Nicht-Vorhandenseins dieser Erkrankung in unserem Land und daß die sehr erfolgreiche orale Lebendimpfung (OPV) jedoch als sehr seltene Nebenwirkung (1 Fall auf 890.000 Erstimpfungen) eine Polio-Lähmung hervorrufen kann, ist für die Immunisierung in Italien und daher auch in Südtirol ausschließlich nur mehr der inaktivierte Polioimpfstoff (IPV) – frei von neurologischen Nebenwirkungen - in Verwendung (Beschluss der L.R. Nr. 2836 vom 13.08.2002).
Die Durchimpfungsrate der IPV-Impfung auf Landesebene beträgt 93,7% (Geburtskohorte 2001).
Die Grundimmunisierung mit dem inaktivierten Impfstoff gegen Kinderlähmung (IPV) wird im 3., 5. und 11. Lebensmonat durchgeführt. Mit 5-6 Jahren ist die obligatorische Auffrischungsimpfung vorgesehen.
 

Hepatitis B

Weltweit leben mehr als zwei Milliarden Menschen mit bestehender oder abgelaufener Infektion. 350 Millionen Menschen sind chronisch infiziert. Die Hepatitis B-Inzidenz ist in Italien nach Einführung der Routineimpfung der Neugeborenen und der 12Jährigen stark zurückgegangen (von 31,2 Fällen pro 100.000 Einwohner im Jahr 1987 auf 2,0 im Jahr 2000 in der Altersklasse 15-24 Jahre, [SEIEVA]). Das langfristige Ziel der Impfung ist die weltweite Ausrottung der Infektion.
Die Durchimpfungsrate der HB-Impfung auf Landesebene beträgt 92,6% (Geburtskohorte 2001).
 
Die Impfung gegen Hepatitis B erfolgt durch Verabreichung von drei Teilimpfungen im 1. Lebensjahr (3., 5., 11. Lebensmonat). Die Impfstrategie gegen Hepatitis B in Italien sieht vor, dass seit dem Jahr 2003 nur mehr die Neugeborenen pflichtmäßig immunisiert werden. Darüberhinaus ist besonders die Impfung der Neugeborenen von Müttern wichtig, die Virusträger sind, da sie einem hohen Infektionsrisiko ausgesetzt sind. Die letzten gesamtstaatlichen Bestimmungen (M.D. 11.12.2000) sehen für die geimpften Säuglinge oder die Jugendlichen weder Auffrischungsimpfungen noch serologische Kontrollen vor.
 

Masern, Mumps, Röteln

Das Masern-Virus ist sehr leicht übertragbar, und die Empfänglichkeit des Menschen ist sehr hoch. Im Jahre 2002 hat sich in Kampanien eine Masern-Epidemie mit geschätzten 40.000 Erkrankten, 16 Enzephalitis- und mindestens 5 Todesfällen ereignet. Häufige Komplikationen einer Maserninfektion sind Otitis media und Pneumonien. Die Häufigkeit einer Masernenzephalitis beträgt etwa 1 pro 1.000 Maserninfektionen. Dazu kommt als Spätfolge noch die subakute sklerosierende Panenzephalitis (SSPE) mit einer Häufigkeit von 1 zu 100.000 Erkrankter.
 
Auch das Mumps-Virus zirkuliert weiterhin in Italien und ruft Epidemien hervor, mit Tausenden von Fällen, die vor allem  das Kindes- und Jugendalter betreffen. Die letzte Epidemie wurde im Jahr 2000 beobachtet, mit über 37.000 Fällen. Der Verlauf des Mumps kann sich komplizieren durch: aseptische Meningitis in etwa 10% der Fälle, Entzündungen der Bauchspeicheldrüse in 4% der Fälle, bleibende Taubheit in 1 Fall auf 20.000 Erkrankte. Die nach der Pubertät erworbene Infektion kann Entzündungen der Hoden (etwa 30% der Fälle) und der Eierstöcke (in 5% der Fälle) hervorrufen.
 
Epidemische Häufungen von Röteln werden alle 3-5 Jahre beobachtet. Der derzeitige Durchimpfungsgrad reicht keineswegs aus, um sporadische und epidemische Rötelnfälle bei Frauen zu verhindern. Etwa 40% der Röteln-Infektionen verlaufen inapparent; auch inapparente Verläufe können bei Schwangeren zur Embryopathie oder zum Fruchttod führen. Bei einer Rötelninfektion im ersten Schwangerschaftstrimenon beträgt das Risiko einer Rötelnembryopathie bis zu 90%.
 
Die Impfung zur Vorbeugung gegen Masern, Mumps und Röteln erfolgt mit dem MMR-Kombinationsimpfstoff. Ziel der Masernimpfung ist die weltweite Ausrottung der Krankheit. Dieses von der WHOfür das Jahr 2010 weltweit vorgegebene Ziel kann nur mit einer Durchimpfungsrate von 95% erreicht werden. Diese Durchimpfungsrate ist notwendig, damit eine Gruppenimmunität erreicht wird und gleichzeitig die Viruszirkulation unterbrochen wird. Das gleiche Ziel ist auch für die anderen beiden Impfungen festgelegt worden.
 
Auf Landesebene ist die Situation bezüglich der MMR-Impfung mit einer Durchimpfungsrate von 71,4% (Geburtskohorte 2001) noch viel zu gering, um das Masern-Eliminationsziel der WHO für Europa (innerhalb des Jahres 2007) zu erreichen.
 
Da es sich um eine freiwillige Impfung handelt, die neben der gegen Haemophilus influenzae Typ b und Pertussis als Routineimpfung im Kindesalter vorgesehen ist, ist es besonders wichtig, den trivalenten Impfstoff (MMR) aktiv anzubieten und bei fehlender Immunität bei jeder Impfsitzung nachzuholen.
 
Alle Kinder sollten die MMR-Impfung zweimal erhalten: die 1. Dosis der MMR-Impfung sollte zwischen dem 12. und 15. Lebensmonat verabreicht werden. Mit 5-6 Jahren muß die 2. Dosis angeboten werden, zusammen mit der IPV- und DTaP-Auffrischungsimpfung, bzw. den bis dahin noch nicht mit MMR geimpften Kindern ist die 1. Dosis (MMR 1/2*) anzubieten. Mit 11-15 Jahren wird Letzteren die 2. Dosis angeboten, bzw. bis dahin MMR-Ungeimpfte die 1. Dosis (MMR 1/2**).
 
Das wiederholte Angebot einer 1. bzw. 2. Impfdosis mit 5-6 Jahren und mit 11-15 Jahren erfolgt deshalb, um all jenen Kindern eine Chance zum Impfschutz zu geben, die bis zu diesem Zeitpunkt keine MMR-Impfung erhalten haben.
 
Haemophilus influenzae Typ b
Vor Einführung der Haemophilus-Impfung war Haemophilus influenzae Typ b der häufigste Erreger der eitrigen Meningitis bei Kindern bis zum 5. Lebensjahr. Seit Einführung der Schutzimpfung Anfang der 90er Jahre treten invasive Hib-Erkrankungen kaum mehr auf.
 
Die hohe Durchimpfungsrate des fakultativen Hib-Impfstoffs auf Landesebene von 90,9% (Geburtskohorte 2001) ist sicherlich auch dadurch bedingt, dass die Hib-Antigene als Zusatzkomponenten im hexavalenten Kombinationsimpfstoff enthalten sind.
 
IMPFUNGEN FüR RISIKOGRUPPEN
Varizellen
Varizellen zeigen ein weltweit epidemisches Auftreten. Wenn die Infektion im Erwachsenenalter erworben wird, ist mit einem schwereren und längeren Verlauf sowie mit einem erhöhten Risiko von Komplikationen zu rechnen. Eine Infektion der Mutter in der Schwangerschaft ist sowohl mit einem erhöhten Risiko für das Ungeborene als auch für die Mutter verbunden.
 
Zur Zeit wird die Impfung zum Schutz vor einer Varizellen-Infektion in Südtirol nicht als Routineimpfung angeboten, weil beim Nichterreichen hoher Durchimpfungsraten eine Verschiebung der Erkrankung ins Erwachsenenalter möglich ist, mit gravierenden Komplikationen, und zur Zeit eine ausreichend hohe Durchimpfungsrate nicht mit Sicherheit erreicht werden kann. Erst bei gutem Erfolg der anderen eingeführten universellen Impfungen kann in Erwägung gezogen werden, die Varizellen-Impfung als Routineimpfung einzuführen.
 
Die Impfung wird derzeit folgenden Risikogruppen kostenlos verabreicht:
empfänglichen Personen, die mit Immunsupprimierten zusammenleben;
empfänglichen Personen mit Krankheiten, für die eine Varizelleninfektion ein hohes Risiko darstellt;
empfänglichen Frauen im gebärfähigen Alter ohne vorherige Varizellenerkrankung;
empfänglichem Personal im Gesundheitsdienst.
 
Der Impfkalender für den Varizellenimpfstoff sieht folgendermaßen aus:
-     Impflinge zwischen 12 Monaten und 12 Jahren erhalten eine einzige Impfdosis.

-     Impflinge zwischen 12 Monaten und 12 Jahren mit einer asymptomatischen HIV-Infektion mit einer altersspezifischen T CD4+ - Perzentile > 25% erhalten zwei Teilimpfungen im Abstand von 12 Wochen.

-     Personen > 13 Jahren erhalten zwei Teilimpfungen im Abstand von vier bis acht Wochen.
 
Pneumokokken
Der Erreger der Pneumokokkeninfektion kommt weltweit vor. Die invasiven Formen weisen vor allem bei Kleinkindern, älteren Menschen und immungeschwächten Personen eine erhöhte Mortalitätsrate auf.
 
Die Infektion manifestiert sich hauptsächlich in Form von Pneumonien, Otitiden, Sinusitiden, Meningitiden und Bakteriämien.
 
Die heptavalente Pneumokokkenimpfung wird Kindern bis zum 5. Lebensjahr (s. 23-valenter Impfstoff) bei folgenden Indikationen kostenlos angeboten:
-     Sichelzellanämie und Thalassämie;
-     funktionelle und anatomische Asplenie;
-     chronische Bronchopneumopathie, außer Asthma;
-     Zustände, die mit einer Immunschwäche assoziiert sind(wie Organtransplantation, antineoplastische Therapie einschließlich hoch dosierter systemischer Behandlung mit Kortikosteroiden), mit Ausnahme der chronischen Granulomatose;
-     Diabetes mellitus;
-     Niereninsuffizienz und nephrotisches Syndrom;
-     HIV-Infektion;
-     einige angeborene Immundefizienzen;
-     chronische Herz-Kreislauferkrankungen;
-     chronische Lebererkrankungen;
-     Verlust von Zerebrospinalflüssigkeit;
-     andere Erkrankungen, die mit einem erhöhten Risiko für eine invasive Pneumokokkenerkrankung einhergehen;
-     Geburt vor der 32. SSW;
-     Geburtsgewicht <1.500 g;
 
Außerdem wird der konjugierte Pneumokokkenimpfstoff Kindern unter zwei Jahren, die den Kinderhort besuchen, kostenlos angeboten.
Der Impfkalender für den konjugierten heptavalenten Pnemokokkenimpfstoff sieht folgendermaßen aus:
-     Kinder unter 6 Monaten: drei Teilimpfungen im Abstand von mindestens 1 Monat und eine Auffrischungsimpfung im 2. Lebensjahr;
-     Kinder zwischen 7 und 11 Monaten: zwei Teilimpfungen in einem Mindestabstand von 1 Monat und eine dritte Dosis im 2. Lj.;
-     Kinder zwischen 12 und 23 Monaten: zwei Teilimpfungen im Mindstabstand von zwei Monaten;
-     Kinder >24 Monaten bis zum 60. Lebensmonat: eine Dosis.
 
Der 23-valente Pneumokokkenimpfstoff kann ab dem vollendeten zweiten Lebensjahr verabreicht werden und zwar bei folgenden Indikationen:
-     chronische Krankheiten wie Herzkreislauferkrankungen, Bronchopneumopathien, Leber-und Nierenerkrankungen, Diabetes mellitus;
-     gesicherte oder vermutete Pneumokokkenpneumonie in der Anamnese;
-     Liquorfistel;
-     HIV-Infektion;
-     anatomische oder funktionelle Splenektomie;
-     Sichelzellanämie;
-     Beschäftigung in Alters- und Pflegeheimen und Kinderhorten;
-     Alter > 65 Jahre.
 
Es wird eine Dosis verabreicht und im Mindestabstand von fünf Jahren eine zweite Dosis.
 
Influenza
Die Grippe ist eine akute virale Infektionskrankheit, die weltweit vorkommt und vor allem in den Wintermonaten auftritt. In Italien stellt die Grippe die dritthäufigste Todesursache aufgrund von Infektionskrankheiten dar. Außerdem sind bei der hohen Kontagiosität der Krankheit immer sozio-ökonomische Folgen mit der Krankheit verbunden.
 
Die Impfung ist die einzige Vorbeugemaßnahme, die gegen Grippe wirksam ist. Der Sinn der Grippe-Impfung ist weniger die Grippe selbst zu verhindern, als deren Komplikationen zu vermeiden.
 
Besonders wichtig ist die Impfung für folgende Personenkategorien:
Personen gleich oder über 65 Jahre
Kinder und Erwachsene mit:
-     chronischen Erkrankungen der Atemwege (einschließlich Asthma), des Herzkreislaufsystems, der Niere und anderen Krankheitszuständen mit hohem Komplikationsrisiko;
-     Erkrankungen der blutbildenden Organe;
-     Diabetes mellitus und anderen Stoffwechselerkrankungen;
-     Erkrankungen, die mit einer Störung der Nährstoffaufnahme verbunden sind;
-     zystischer Fibrose;
-     angeborener oder erworbener Immunschwäche, einschließlich HIV-Infektion;
-     vor einem größeren operativen Eingriff.
Kinder mit rheumatischen Erkrankungen, die an wiederkehrenden Infekten leiden.
Pflegepersonal im Gesundheitswesen
Kontaktpersonen von Risikopatienten
Personen, die öffentliche Dienste ausüben, welche primäre gemeinschaftliche Interessen garantieren.
Beruflich exponierte Personen, die mit Tieren in Kontakt sind, die eine mögliche Infektionsquelle darstellen könnten.
Die Durchimpfungsrate der Influenza-Impfung auf Landesebene bei Personen über 65 Jahre beträgt 51,1% (Impfkampagne 2003-2004).
Die Impfung muss wegen der großen Mutationsfreudigkeit des Virus jährlich erneuert werden. Sie erfolgt in den Monaten Oktober bis Dezember (evtl. Jänner) mit einer einmaligen Dosis bei den über 12Jährigen. Kinder, die das erste Mal gegen Grippe geimpft werden, erhalten bis zum 12. Lebensjahr zwei Teilimpfungsdosen im Abstand von einem Monat, wobei Kinder zwischen sechs und 36 Monaten jeweils nur die halbe Dosis verimpft bekommen.
Die Meldetätigkeit im Rahmen des Überwachungssystems der Grippe ist besonders wichtig, da so der epidemische Verlauf der Krankheit besser verfolgt werden kann.
 
IMPFSTRATEGIEN
In Südtirol lässt sich eine gewisse Skepsis gegenüber Impfungen beobachten, die durch impfkritische Einstellungen oft bestärkt wird und bei Eltern Fragen und Zweifel sowie Impfmüdigkeit hervorruft. Damit verbunden sind schlechte Durchimpfungsraten.
Die im Jahr 2003 in allen Regionen und Autonomen Provinzen durchgeführte Studie ICONA hat ergeben, dass die Durchimpfungsraten der Pflichtimpfungen sowie  bei Impfungen gegen Keuchhusten und Haemophilus infuenzae Typ b in Südtirol unter 90% liegen. Die Durchimpfungsrate bei MMR beträgt bei Kindern zwischen 16 und 24 Monaten 64,1% in Südtirol. Von der WHO werden Durchimpfungsraten von 95% und mehr gefordert, um effektiv Epidemien verhindern zu können.
Demzufolge ist die koordinierte Umsetzung von Impfstrategien für die Verbesserung der Durchimpfungsraten in allen Sanitätsbetrieben unbedingt notwendig.
 
Folgende Maßnahmen erhöhen nachweislich die Durchimpfungsrate: aktive Einladung der Zielgruppe, integrierte Maßnahmen der Fortbildung des Personals, welches in die Impftätigkeit involviert ist, sowie kostenlose Verabreichung der Impfstoffe und vereinfachter Zugang zu den Impfstrukturen.
 
Als begleitende Maßnahmen sind die Aufklärung durch Counselling sowie durch Informationsmaßnahmen wichtig, sowie eine Verbesserung der Glaubwürdigkeit aller Einrichtungen, die zur Immunisierung der Bevölkerung beitragen (Landesdienste bzw. Dienste für Hygiene und öffentliche Gesundheit der Sanitätsbetriebe und konventionierte Basiskinderärzte und Ärzte für Allgemeinmedizin), durch eine kontinuierliche Einhaltung der Meldepflicht von Infektionskrankheiten sowie der unerwünschten Nebenwirkungen und der korrekten Erfassung der durchgeführten Impfungen zur Berechnung der Durchimpfungsraten und zur epidemiologischen Überwachung einzelner prioritärer Erkrankungen.
 
AUSBILDUNG/WEITERBILDUNG DES IM IMPFSEKTOR TÄTIGEN PERSONALS
Das Assessorat für Gesundheitswesen wird in Kürze einen „Leitfaden über Impfungen für das Fachpersonal im Gesundheitswesen  herausgeben, welcher die zum jetzigen Zeitpunkt geltenden Informationen berücksichtigt.
Einheitliche, genaue und korrekte Informationen bezüglich Impfungen und genügend Zeit des Impfpersonals auf Fragen der Eltern einzugehen sind absolut notwendige Maßnahmen, um Eltern von der Notwendigkeit und dem Sinn der empfohlenen Impfungen überzeugen zu können.
Ebenfalls wichtig ist die Kenntnis der korrekten Prozedur der Impfbefreiungen
 
ZUSAMMENARBEIT MIT DEN BASISKINDERÄRZTEN, DEN ÄRZTEN FÜR ALLGEMEINMEDIZIN UND DEN KRANKENHAUSÄRZTEN
Die enge Zusammenarbeit der Ärzte der Dienste für Hygiene und öffentliche Gesundheit und der Sprengelhygieneärzte mit den Basiskinderärzten und den Ärzten für Allgemeinmedizin, die die Verpflichtung eingehen, für den Sanitätsbetrieb zu impfen, sowie mit den Krankenhausärzten, verfolgt den Zweck mittels vereinbarter Strategien gemeinsame Ziele zu erreichen, vor allem die Sensibilisierung der Bevölkerung und die Steigerung der Akzeptanz, die Einhaltung des Impfkalenders, die Meldung aller Infektionskrankheiten, im besonderen jener, welchen durch Impfungen vorgebeugt werden kann.
Jeder impfende Arzt muss folgende Kriterien erfüllen:
Einhaltung der Vorschriften für die korrekte Aufbewahrung, den Transport bzw. die Verabreichung der Impfstoffe usw.;
Durchführung einer vollständigen Impfanamnese (gemäß eigenem Vordruck);
Einhaltung des Impfkalenders (es müssen alle Dosen für alle empfohlenen Impfungen – Pflicht- und freiwillige Impfungen – gemäß Richtlinien angeboten bzw. verabreicht werden);
Beantwortung eventueller Fragen der Erziehungsberechtigten, Aufklärung; aktives Anbieten der Impfungen;
Berücksichtigung der offiziellen Kontraindikationen bei Impfverschiebung bzw. bei Vorschlag von Impfbefreiung, der an den zuständigen Dienst für Hygiene und öffentliche Gesundheit weitergeleitet werden muss;
wöchentliche Meldung der durchgeführten Impfungen an die Gemeinde und an den zuständigen Sprengelhygienearzt (nur an die Gemeinde, im Falle des Sprengelhygienearztes);
nicht in die organisatorischen Aspekte der Impfeinladung und der Handhabung des Impfregisters eingreifen, welche gemäß der geltenden Vereinbarung des Sanitätsbetriebes alleinige Zuständigkeit der Gemeinden ist;
Meldung der unerwünschten Impfnebenwirkungen;
Ajournierung des Impfbüchleins, das vom Erziehungsberechtigten vor der Impfung dem Arzt vorgelegt werden muss;
Vermeidung nach Möglichkeit von "wasting": die Impfstoffe werden allen beauftragten Ärzten kostenlos zur Verfügung gestellt. Der Arzt ist für die korrekte Aufbewahrung und Planung der Lieferungsmengen verantwortlich.
 
ERHEBUNG DER DURCHIMPFUNGSRATEN
Die Erhebung der Durchimpfungsraten der Neugeborenen wird jedes Jahr im Monat April von der Epidemiologischen Beobachtungsstelle aufgrund der von den Sanitätsbetrieben oder Gemeinden zugesandten Daten und mittels eines zusammenfassenden Verzeichnisses für jeden Sanitätsbetrieb vorgenommen, um auf lokaler und Landesebene die Aktivierung spezifischer Vorbeugungsstrategien zu entscheiden, sollten die Durchimpfungsraten als zu niedrig erachtet werden.
 
KORREKTE INFORMATION AN DIE BEVÖLKERUNG
Die Aufgabe, die Bevölkerung korrekt zu informieren, liegt hauptsächlich im Aufgabenbereich des Personals der Impfdienste und der Basiskinderärzte. Darüber hinaus wird eine kontinuierliche Durchführung allgemeiner Sensibilisierungsmaßnahmen seitens des Landesassessorates für Gesundheitswesen gewährleistet.
 
ÜBERWACHUNG DER UNERWÜNSCHTEN NEBENWIRKUNGEN
Der impfende Arzt ist verpflichtet, jede Impfnebenwirkung, das heißt jegliche Verschlechterung des Gesundheitszustandes des Impflings nach Verabreichung eines Impfstoffes, zu melden.
Die Überwachung unerwünschter Nebenwirkungen dient dazu:
-     dem einzelnen Impfling eine angemessene Behandlung zukommen zu lassen;
-     zur Überprüfung eines kausalen Zusammenhangs mit der Impfung bzw. eines rein zeitlichen Zusammenhangs;
-     zur Aktualisierung der verfügbaren Informationen über die Sicherheit und     Wirkung der Impfstoffe, über Risiken/Vorteile und über die Kontraindikationen;
-     zur eventuellen Abänderung der Anwendungsmodalitäten der Impfstoffe;
-     zur Vermittlung korrekter Informationen an die Bevölkerung über die Häufigkeit und den Schweregrad der unerwünschten Impfnebenwirkungen.
Zur Rationalisierung der Meldungen von unerwünschten Impfreaktionen wurde mit Dekret des Gesundheitsministers vom 12. Dezember 2003 ein neues Meldesystem vorgesehen. Die Ärzte der territorialen Dienste und der Krankenhäuser, welche die Diagnose stellen, sind verpflichtet, jeden Verdacht einer unerwünschten Nebenwirkung zu melden. Die Formblätter werden dem zuständigen pharmazeutischen Dienst der Sanitätsbetriebe übermittelt, welcher für die Eingabe in eine geschützte web-basierte elektronische Datenbank sorgt. Die Daten (mit Ausnahme der personenbezogenen Daten) sind jederzeit von der beauftragten Person der Abteilung Gesundheitswesen, sowie des Gesundheitsministeriums und des Obersten Institutes für Gesundheitswesen einsehbar.
 
Anlage/Allegato (1)
Impfkalender/Calendario vaccinale  (Kindesalter/età infantile)
 

Impfstoff

Vaccino


3. Monat
3° mese

5. Monat
5° mese

11. Monat
11° mese

13.-15. Monat
13°-15° mese

mit 6 Jahren

a 6 anni


Mit 11-15 Jahren
a 11-15 anni

DTaP

DTaP

DTaP

DTaP

DTaP


dTap

IPV

IPV

IPV

IPV

IPV


HB

HB

HB

HB

Hib

Hib

Hib


Hib

MMR
MPR

MMR 1
MPR 1

MMR 1/2*

MPR 1/2*


MMR 1/2**

MPR 1/2**

Pneumo
 

Pneumo

Pneumo

Pneumo


Varizellen
Varicella

Varizellen*
Varicella*

Varizellen*
Varicella*

Varizellen**
Varicella**
Impfkalender/Calendario vaccinale

Zeichenerklärung

Legenda

Anmerkungen

Note

DTaP:
 
 
 
dTap:
 
 
 
IPV:
 
 
 
HB:
 
Hib:
 
 
 
MMR:
 
MPR:
 
Pneumo:
 
 
 
Varizellen:
Varicella:
Impfstoff gegen Diphtherie, Tetanus und Pertussis
Vaccino antidifterite, antitetano ed antipertosse
Impfstoff gegen Diphtherie, Tetanus und Pertussis für Erwachsene
Vaccino antidifterite, antitetano e antipertosse per adulti
Inaktivierter Impfstoff gegen Kinderlähmung–SALK, intramuskulär
Vaccino antipolio inattivato–SALK, intramuscolare
Impfstoff gegen Hepatitis B
Vaccino antiepatite B
Impfstoff gegen Erkrankungen durch Haemophilus influenzae Typ b
Vaccino contro malattie da haemophilus influenzae tipo b
Impfstoff gegen Masern, Mumps und Röteln
Vaccino antimorbillo, antiparotite ed antirosolia
Impfstoff gegen Erkrankungen durch Pneumokokken
Vaccino contro malattie da pneumococco
Impfstoff gegen Varizellen
Vaccino antivaricella

DTPa:     Der Impfstoff DTaP wird bis zum Alter von 6 Jahren verwendet. Danach wird der Impfstoff dTap (Erwachsenendosis) eingesetzt. Empfohlen wird, die Diphtherie-Tetanus-Pertussis-Impfung mit 6 Jahren und mit 11-15 Jahren und danach alle 10 Jahre eine Auffrischung der Diphterie-Tetanus-Impfung (dT). Die Keuchhusten-Impfung kann unabhängig von vorhergegangenen Keuchhusten-Impfungen verabreicht werden.

Il vaccino DTaP va usato fino all’età di 6 anni, dopo di che viene impiegato il vaccino dTap (dose per adulti). Si raccomanda un richiamo della vaccinazione antidifterica-antitetanica-antipertosse a 6 anni e all’età di 11-15 anni. Dopo questa età si raccomanda un richiamo della vaccinazione antidifterica-antitetanica ogni 10 anni. La vaccinazione antipertosse può essere effettuata indipendentemente da altre vaccinazioni antipertosse precedenti.

HB:     Neugeborene, deren Mütter Virusträger sind, müssen sofort nach der Geburt geimpft werden.

I neonati di madri portatrici del virus devono essere vaccinati subito dopo la nascita.

MMR:     Die 1. Dosis der Impfung gegen Masern, Mumps und Röteln sollte zwischen dem 13. und 15. Lebensmonat verabreicht werden. Mit 6 Jahren sollte die 2. Dosis angeboten werden, zusammen mit der IPV- und DTaP-Auffrischungsimpfung, bzw. den bis dahin noch nicht MMR-geimpften Kindern die 1. Dosis (MMR 1/2*). Mit 11 bis 15 Jahren sollten Letztere die 2. Dosis erhalten, bzw. bis dahin MMR-Ungeimpfte die 1. Dosis (MMR 1/2**).

MPR:     La 1adose del vaccino antimorbillo, antiparotite ed antirosolia va somministrata tra il 13° ed il 15° mese. All’età di 6 anni va offerta la 2adose MPR in concomitanza con il richiamo IPV e DTaP, oppure la 1adose ai bambini non vaccinati fino a quel momento (MPR 1/2*). All’età di 11-15 anni a questi ultimi va data la 2adose, oppure, a quelli non vaccinati, la 1adose (MPR 1/2**).

Pneumo: Kindern im 1. LJ werden drei Teilimpfungen (im 3., 5., 11.LM) verabreicht; Kindern, die mit der Pneumokokkenimpfung erst zwischen dem 12. und 23. LM beginnen erhalten 2 Impfdosen im Mindestabstand von zwei Monaten. Kinder, die das zweite Lebensjahr bereits abgeschlossen haben, erhalten eine Einzeldosis. Der Impfstoff ist kostenlos nur für Risikokinder und Kinder bis zu drei Jahren, die den Kinderhort besuchen.

Ai bambini che iniziano il ciclo vaccinale entro il primo anno di vita 3 dosi (3°,5°,11°mese). Per chi inizia il ciclo vaccinale tra il 12° e 23° mese: 2 dosi a distanza minima di 2 mesi, mentre per i bambini a partire dal 2°anno di vita è prevista una sola dose di vaccino. Il vaccino è gratuito solo per bambini a rischio e bambini fino a tre anni che frequentano l’asilo nido.

Varizellen:  Für Risikogruppen*

Für Nichtgeimpfte und nicht an Varizellen Erkrankte**

Varicella: Per gruppi a rischio di vita *

Per non vaccinati e per coloro che non hanno contratto la malattia**

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