In vigore al

RICERCA:

In vigore al: 19/04/2016

Beschluss Nr. 3322 vom 24.09.2001
Rückvergütung der Kosten für Hausgeburten - Richtlinien und Zuweisungen an die Sanitätsbetriebe (abgeändert mit Beschluss Nr. 4746 vom 28.12.2001, Beschluss Nr. 4708 vom 05.12.2005, Beschluss Nr. 4287 vom 10.12.2007 und Beschluss Nr. 4562 vom 01.12.2008)

...omissis...

1. Für die teilweise Rückvergütung der Kosten für Hausgeburten für das Jahr 2009 einen Betrag von 516,46 Euro festzulegen.

2. Die Anlage A, in der die Richtlinien angeführt sind, nach welchen die Rückerstattungen durchgeführt werden und welche integrierenden Bestandteil dieses Beschlusses bildet, zu genehmigen.

3. Das Amt für Gesundheitssprengel zu ermächtigen, die Rückerstattung an die Sanitätsbetriebe, nach den Richtlinien gemäß Anlage A, durchzuführen.

4. Den Betrag von 80.000.000.- Lire auf dem Kapitel 52406 des Landeshaushaltes 2001 zweckzubinden.

5. Den Sanitätsbetrieben für die Rückvergütung der Kosten für Hausgeburten folgende Beträge zuzuweisen:

Sanitätsbetrieb     Betrag

Bozen     36.000.000.-

Meran     20.800.000.-

Brixen     11.200.000.-

Bruneck     12.000.000.-

Summe     80.000.000.-

6. Die Kosten für Hausgeburten, die zwischen dem 4. April 2001 und dem Datum der Veröffentlichung dieses Beschlusses durchgeführt wurden, zurückzuerstatten, falls der Antrag um Rückvergütung innerhalb von neunzig Tagen ab Veröffentlichung dieses Beschlusses vorgelegt wird.

7. Diesen Beschluss im Amtsblatt der Region Trentino- Südtirol zu veröffentlichen.

 

Anlage

RICHTLINIEN

Die Kosten für Hausgeburten gemäß Absatz 3, Art. 21 des Landesgesetzes vom 18. August 1988, Nr. 33 werden wie folgt zurückerstattet:

1. Der Sanitätsbetrieb erstattet teilweise die effektiv getragenen und regulär dokumentierten Spesen für die Hausgeburt, begrenzt auf den Betrag, welcher jährlich von der Landesregierung festgelegt wird.

2. Die Rückerstattung wird nach Überprüfung folgender Punkte getätigt:

*     Die Antragstellerin muß in der Provinz Bozen wohnhaft und im Landesgesundheitsdienst eingetragen sein;

*     Die Hebamme muß eine Erklärung gemäß beiliegendem Vordruck abgeben, daß die Geburt zu Hause stattgefunden hat;

*     Die Leistungen müssen von freiberuflichen Hebammen mit entsprechendem Befähigungsnachweis erbracht werden;

*     Die Anträge müssen innerhalb von 90 Tagen nach der Geburt, gemäß beiliegendem Vordruck, eingereicht werden;

*     Es müssen die Richtlinien der Beschlüsse Nr. 7002 vom 25.11.1991, Nr. 2808 vom 05.07.1999 und Nr. 2796 vom 27.08.2001 beachtet werden.

3. Innerhalb Juni eines jeden Jahres schicken die Verantwortlichen der Leistungsabteilungen der Sanitätsbetriebe dem Amt für Gesundheitssprengel den Antrag um Rückerstattung der getragenen Spesen für die Hausgeburten, welche im vorherigen Jahr erfolgt sind. Der Antrag enthält die genaue Anzahl der Begünstigten, wobei ihre Anonymität und Privacy zu beachten ist.

4. Das Amt für Gesundheitssprengel führt die Auszahlung im Rahmen der mit Beschluß der Landesregierung jährlich festgelegten Zuweisungen durch.

5. Falls ein Sanitätsbetrieb den Betrag, der ihm zur Verfügung steht, nicht gänzlich in Anspruch nimmt, kann der Restbetrag von den anderen Sanitätsbetrieben beanspruch werden, falls sie Anträge um Rückerstattung mit einem höheren Gesamtbetrag, als dem mit Beschluß der Landesregierung zugewiesenen, einreichen.

6. Das Amt für Gesundheitssprengel behält sich vor, Kontrollen betreffend die Anzahl der Begünstigten in den jeweiligen Sanitätsbetrieben durchzuführen.

 

Antrag um teilweise Rückvergütung von Hausgeburten an den Sanitätsbetrieb ……………………

Richiesta di rimborso parziale delle spese per parto a domicilio all'Azienda Sanitaria di …………………….

Unterfertigte      
     ,
geboren am      ,
in      ,
wohnhaft in      
     ,
Personalausweis für Krankenbetreuung
Nr. ……………………………………………….

erklärt,

dass ich am      
zuhause ein Neugeborenes namens     ,
..........     ,
geboren habe und von der freiberuflichen  Hebamme      
     
assistiert wurde.

La sottoscritta      
     ,
nata il      ,
a      ,
residente a      
     ,
tessera personale per l'assistenza sanitaria            n. ……………………………,

dichiara

di aver partorito a domicilio, in data      
il/la neonato/a di nome     ,
.......     
è di essere stata assistita dall’ostetrica libero-professionista      
     .

Es wird hiermit um die Rückvergütung laut Artikel 21, Absatz 3, des Landesgesetzes vom 18. August 1988, Nr. 33 angesucht.

Con la presente chiede il rimborso ai sensi dell’articolo 21, comma 3, della legge provinciale 18 agosto 1988, n. 33.

Ich bitte, den Betrag auf folgendes Bankkonto zu überweisen:

Si prega di versare l’importo sul seguente conto:

Kontoinhaber / intestatario del conto:

ABI

CAB

Bank / Banca

K/K Nr.
n. c.c.

Unterschrift

Firma

Datum

Data

Anlage: beglichene Rechnung der Hebamme

Allegato: fattura saldata dell’ostetrica


Erklärung der Hebamme

Dichiarazione dell’ostetrica

Ich Unterfertigte      
     ,
freiberufliche Hebamme,

erkläre hiermit,

dass das Neugeborene namens      
     ,
am ........................................zuhause geboren wurde.

La sottoscritta      
     ,
ostetrica libero-professionista,

dichiara

che il/la bambino/a di nome      
     ,
è nato/a a domicilio in data      .

Weiters bestätige ich, dass die Untersuchungen gemäß Punkt D.7 der mit Beschlüsse der Landesregierung Nr. 2808 vom 5. Juli 1999 und Nr. 2796 vom 27. August 2001 genehmigten Richtlinien durchgeführt wurden.

Dichiaro inoltre che sono stati effettuati gli esami di cui al punto D.7 delle direttive approvate dalla Giunta Provinciale con le deliberazioni n. 2808 del 5 luglio 1999 e n. 2796 del 27 agosto 2001.

Anmerkungen der Hebamme      
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     

Osservazioni dell’ostetrica      
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     

Datum

Data

Stempel und Unterschrift

Timbro e firma