In vigore al

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In vigore al: 30/06/2015

Beschluss vom 27. Januar 2015, Nr. 94
Änderungen in den Stellenplänen der Mittel- Oberschulen mit deutscher Unterrichtssprache in Folge der Oberstufenreform

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1. Besetzung der Stellen für den Instrumentalunterricht in der Oberschule

Ab dem Schuljahr 2015/2016 können die Stellen für den Instrumentalunterricht in der Oberschule auch im rechtlichen Stellenplan besetzt werden. Diese Stellen sind Teil des Stellenplanes der Wettbewerbsklasse 31/A-Musikerziehung in der Oberschule. Die Modalitäten zur Besetzung dieser Stellen sind im Landesvertrag zu den Versetzungen und Übertritten des Lehrpersonals festgelegt. Auf diese Stellen werden keine Neuaufnahmen von Lehrpersonen mit unbefristetem Arbeitsvertrag durchgeführt.

2. Definitive Zuweisung von überzähligen Lehrpersonen

Die im Zuge der Oberstufenreform überzählig gewordenen Lehrpersonen der Wettbewerbsklassen 11/C – Hauswirtschaftspraxis und 45/C – Praktikum in Sozialeinrichtungen, die zumindest ein Jahr ohne Beanstandungen in der Mittelschule das Fach Technik unterrichtet haben, werden zur Gewährleistung der didaktischen Kontinuität ohne zeitliche Befristung einer Schule zugewiesen.

 

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