In vigore al

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In vigore al: 21/11/2014

e) Landesgesetz vom 19. Juli 2011 , Nr. 81)
Einheitsschalter für gewerbliche Tätigkeiten

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1)

Kundgemacht im Amtsblatt vom 26. Juli 2011, Nr. 30.

Art. 2 (Inkrafttreten)

(1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Region in Kraft.

Dieses Gesetz ist im Amtsblatt der Region kundzumachen. Jeder, dem es obliegt, ist verpflichtet, es als Landesgesetz zu befolgen und für seine Befolgung zu sorgen.