(1) Die Landesregierung ist zur Vorbereitung der Bewerbung als Europäische Kulturhauptstadt 2019 ermächtigt, die Beteiligung des Landes an der Gründung eines Organisationskomitees oder eines vergleichbaren Gremiums und die damit verbundenen notwendigen Ausgaben zu beschließen. Das entsprechende Statut, welches die Ernennung einer angemessenen Vertretung des Landes vorsieht, wird vorab von der Landesregierung genehmigt.
(2) Im Sinne der in Absatz 1 genannten Ziele wird zu Lasten des Landeshaushaltes (HGE 06180) eine Ausgabe in Höhe von 1.000.000,00 Euro genehmigt, die sich folgendermaßen auf die Haushaltsjahre 2011 und 2012 aufteilt:
2011: 600.000,00 Euro,
2012: 400.000,00 Euro.