(1) Das Land Südtirol fördert die Errichtung und Finanzierung einer Stiftung zur Stärkung der Grundlagen- und angewandten Forschung der Freien Universität Bozen.
(2) Für die Zwecke gemäß Absatz 1 wird die Ausgabe von 2 Millionen Euro zu Lasten des Finanzjahres 2006 (HGE 04230) genehmigt.