Kundgemacht im A.Bl. vom 27. Juni 2006, Nr. 26.
(1) Die Landesregierung kann jährlich an eine oder mehrere Personen, die sich für den Frieden, den Minderheitenschutz und das Zusammenleben der Sprachgruppen besonders eingesetzt haben, den Südtiroler Minderheitenpreis verleihen. Der Preis besteht aus einer Urkunde, in welcher die Gründe für die Verleihung angeführt sind, und ist mit 20.000,00 Euro dotiert.