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In vigore al: 21/11/2014

i) Landesgesetz vom 26. Mai 2006, Nr. 41)2)
Abfallbewirtschaftung und Bodenschutz

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1)
Kundgemacht im Beibl. Nr. 2 zum A.Bl. vom 13. Juni 2006, Nr. 24.
2)
Durchführungsverordnung: siehe D.LH. vom 11. September 2012, Nr. 29 und D.LH. vom 24. Juni 2013, Nr. 17.

A 2 - Europäischer Abfallkatalog – EAK

(Es wird die Entscheidung Nr. 2000/532/EU der Kommission vom 3. Mai 2000, abgeändert mit den Entscheidungen Nr. 2001/118/EU vom 16. Januar 2001, Nr. 2001/119/EU vom 22. Januar 2001 und Nr. 2001/573/EU vom 23. Juli 2001 wiedergegeben.)

Index

Kapitel des Verzeichnisses

01

Abfälle, die beim Aufsuchen, Ausbeuten und Gewinnen sowie bei der physikalischen und chemischen Behandlung von Bodenschätzen entstehen

02

Abfälle aus Landwirtschaft, Gartenbau, Teichwirtschaft, Forstwirtschaft, Jagd und Fischerei sowie der Herstellung und Verarbeitung von Nahrungsmitteln

03

Abfälle aus der Holzbearbeitung und der Herstellung von Platten, Möbeln, Zellstoffen, Papier und Pappe

04

Abfälle aus der Leder-, Pelz- und Textilindustrie

05

Abfälle aus der Erdölraffination, Erdgasreinigung und Kohlepyrolyse

06

Abfälle aus anorganisch-chemischen Prozessen

07

Abfälle aus organisch-chemischen Prozessen

08

Abfälle aus Herstellung, Zubereitung, Vertrieb und Anwendung (HZVA) von Beschichtungen (Farben, Lacken, Email), Klebstoffen, Dichtmassen und Druckfarben

09

Abfälle aus der fotografischen Industrie

10

Abfälle aus thermischen Prozessen

11

Abfälle aus der chemischen Oberflächenbearbeitung und Beschichtung von Metallen und anderen Werkstoffen; Nichteisen-Hydrometallurgie

12

Abfälle aus Prozessen der mechanischen Formgebung sowie der physikalischen und mechanischen Oberflächenbearbeitung von Metallen und Kunststoffen

13

Ölabfälle und Abfälle aus flüssigen Brennstoffen (außer Speiseöle, 05 und 12)

14

Abfälle aus organischen Lösemitteln, Kühlmitteln und Treibgasen (außer 07 und 08)

15

Verpackungsabfall, Aufsaugmassen, Wischtücher, Filtermaterialien und Schutzkleidung (a.n.g.)

16

Abfälle, die nicht anderswo im Verzeichnis aufgeführt sind

17

Bau- und Abbruchabfälle (einschließlich Aushub von verunreinigten Standorten)

18

Abfälle aus der humanmedizinischen oder tierärztlichen Versorgung und Forschung (ohne Küchen- und Restaurantabfälle, die nicht aus der unmittelbaren Krankenpflege stammen)

19

Abfälle aus Abfallbehandlungsanlagen, öffentlichen Abwasserbehandlungsanlagen sowie der Aufbereitung von Wasser für den menschlichen Gebrauch und Wasser für industrielle Zwecke

20

Siedlungsabfälle (Haushaltsabfälle und ähnliche gewerbliche und industrielle Abfälle sowie Abfälle aus Einrichtungen), einschließlich getrennt gesammelter Fraktionen.

 

Abfallkennziffer

 

Abfallbeschreibung

 

 

 

01

 

Abfälle, die beim Aufsuchen, Ausbeuten und Gewinnen sowie bei der physikalischen und chemischen Behandlung von Bodenschätzen entstehen

01 01

 

Abfälle aus dem Abbau von Bodenschätzen

01 01 01

 

Abfälle aus dem Abbau von metallhaltigen Bodenschätzen

01 01 02

 

Abfälle aus dem Abbau von nichtmetallhaltigen Bodenschätzen

01 03

 

Abfälle aus der physikalischen und chemischen Verarbeitung von metallhaltigen Bodenschätzen

01 03 04

*

Säure bildende Aufbereitungsrückstände aus der Verarbeitung von sulfidischem Erz

01 03 05

*

andere Aufbereitungsrückstände, die gefährliche Stoffe enthalten

01 03 06

 

Aufbereitungsrückstände mit Ausnahme derjenigen, die unter 01 03 04 und 01 03 05 fallen

01 03 07

*

andere, gefährliche Stoffe enthaltende Abfälle aus der physikalischen und chemischen Verarbeitung von metallhaltigen Bodenschätzen

01 03 08

 

staubende und pulvrige Abfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 01 03 07 fallen

01 03 09

 

Rotschlamm aus der Aluminiumoxidherstellung mit Ausnahme von Rotschlamm, der unter 01 03 07 fällt

01 03 99

 

Abfälle a. n. g.

01 04

 

Abfälle aus der physikalischen und chemischen Weiterverarbeitung von nichtmetallhaltigen Bodenschätzen

01 04 07

*

gefährliche Stoffe enthaltende Abfälle aus der physikalischen und chemischen Weiterverarbeitung von nichtmetallhaltigen Bodenschätzen

01 04 08

 

Abfälle von Kies- und Gesteinsbruch mit Ausnahme derjenigen, die unter 01 04 07 fallen

01 04 09

 

Abfälle von Sand und Ton

01 04 10

 

staubende und pulvrige Abfälle mit Ausnahme derjenigen, di unter 01 04 07 fallen

01 04 11

 

Abfälle aus der Verarbeitung von Kali- und Steinsalz mit Ausnahme derjenigen, die unter 01 04 07 fallen

01 04 12

 

Aufbereitungsrückstände und andere Abfälle aus der Wäsche und Reinigung von Bodenschätzen mit Ausnahme derjenigen, die unter 01 04 07 und 01 04 11 fallen

01 04 13

 

Abfälle aus Steinmetz- und -sägearbeiten mit Ausnahme derjenigen, die unter 01 04 07 fallen

01 04 99

 

Abfälle a. n. g.

01 05

 

Bohrschlämme und andere Bohrabfälle

01 05 04

 

Schlämme und Abfälle aus Süßwasserbohrungen

01 05 05

*

ölhaltige Bohrschlämme und -abfälle

01 05 06

*

Bohrschlämme und andere Bohrabfälle, die gefährliche Stoffe enthalten

01 05 07

 

barythaltige Bohrschlämme und -abfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 01 05 05 und 01 05 06 fallen

01 05 08

 

chloridhaltige Bohrschlämme und -abfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 01 05 05 und 01 05 06 fallen

01 05 99

 

Abfälle a. n. g.

 

 

 

02

 

Abfälle aus Landwirtschaft, Gartenbau, Teichwirtschaft, Forstwirtschaft, Jagd und Fischerei sowie der Herstellung und Verarbeitung von Nahrungsmitteln

02 01

 

Abfälle aus Landwirtschaft, Gartenbau, Teichwirtschaft, Forstwirtschaft, Jagd und Fischerei

02 01 01

 

Schlämme von Wasch- und Reinigungsvorgängen

02 01 02

 

Abfälle aus tierischem Gewebe

02 01 03

 

Abfälle aus pflanzlichem Gewebe

02 01 04

 

Kunststoffabfälle (ohne Verpackungen)

02 01 06

 

tierische Ausscheidungen, Gülle/Jauche und Stallmist (einschließlich verdorbenes Stroh), Abwässer, getrennt gesammelt und extern behandelt

02 01 07

 

Abfälle aus der Forstwirtschaft

02 01 08

*

Abfälle von Chemikalien für die Landwirtschaft, die gefährliche Stoffe enthalten

02 01 09

 

Abfälle von Chemikalien für die Landwirtschaft mit Ausnahme derjenigen, die unter 02 01 08 fallen

02 01 10

 

Metallabfälle

02 01 99

 

Abfälle a. n. g.

02 02

 

Abfälle aus der Zubereitung und Verarbeitung von Fleisch, Fisch und anderen Nahrungsmitteln tierischen Ursprungs

02 02 01

 

Schlämme von Wasch- und Reinigungsvorgängen

02 02 02

 

Abfälle aus tierischem Gewebe

02 02 03

 

für Verzehr oder Verarbeitung ungeeignete Stoffe

02 02 04

 

Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung

02 02 99

 

Abfälle a. n. g.

02 03

 

Abfälle aus der Zubereitung und Verarbeitung von Obst, Gemüse, Getreide, Speiseölen, Kakao, Kaffee, Tee und Tabak, aus der Konservenherstellung, der Herstellung von Hefe und Hefeextrakt sowie der Zubereitung und Fermentierung von Melasse

02 03 01

 

Schlämme aus Wasch-, Reinigungs-, Schäl-, Zentrifugier- und Abtrennprozessen

02 03 02

 

Abfälle von Konservierungsstoffen

02 03 03

 

Abfälle aus der Extraktion mit Lösemitteln

02 03 04

 

für Verzehr oder Verarbeitung ungeeignete Stoffe

02 03 05

 

Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung

02 03 99

 

Abfälle a. n. g.

02 04

 

Abfälle aus der Zuckerherstellung

02 04 01

 

Rübenerde

02 04 02

 

nicht spezifikationsgerechter Calciumcarbonatschlamm

02 04 03

 

Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung

02 04 99

 

Abfälle a. n. g.

02 05

 

Abfälle aus der Milchverarbeitung

02 05 01

 

für Verzehr oder Verarbeitung ungeeignete Stoffe

02 05 02

 

Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung

02 05 99

 

Abfälle a. n. g.

02 06

 

Abfälle aus der Herstellung von Back- und Süßwaren

02 06 01

 

für Verzehr oder Verarbeitung ungeeignete Stoffe

02 06 02

 

Abfälle von Konservierungsstoffen

02 06 03

 

Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung

02 06 99

 

Abfälle a. n. g.

02 07

 

Abfälle aus der Herstellung von alkoholischen und alkoholfreien Getränken (ohne Kaffee, Tee und Kakao)

02 07 01

 

Abfälle aus der Wäsche, Reinigung und mechanischen Zerkleinerung des Rohmaterials

02 07 02

 

Abfälle aus der Alkoholdestillation

02 07 03

 

Abfälle aus der chemischen Behandlung

02 07 04

 

für Verzehr oder Verarbeitung ungeeignete Stoffe

02 07 05

 

Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung

02 07 99

 

Abfälle a. n. g.

 

 

 

03

 

Abfälle aus der Holzbearbeitung und der Herstellung von Platten, Möbeln, Zellstoffen, Papier und Pappe

03 01

 

Abfälle aus der Holzbearbeitung und der Herstellung von Platten und Möbeln

03 01 01

 

Rinden und Korkabfälle

03 01 04

*

Sägemehl, Späne, Abschnitte, Holz, Spanplatten und Furniere, die gefährliche Stoffe enthalten

03 01 05

 

Sägemehl, Späne, Abschnitte, Holz, Spanplatten und Furniere mit Ausnahme derjenigen, die unter 03 01 04 fallen

03 01 99

 

Abfälle a. n. g.

03 02

 

Abfälle aus der Holzkonservierung

03 02 01

*

halogenfreie organische Holzschutzmittel

03 02 02

*

chlororganische Holzschutzmittel

03 02 03

*

metallorganische Holzschutzmittel

03 02 04

*

anorganische Holzschutzmittel

03 02 05

*

andere Holzschutzmittel, die gefährliche Stoffe enthalten

03 02 99

 

Holzschutzmittel a. n. g.

03 03

 

Abfälle aus der Herstellung und Verarbeitung von Zellstoff, Papier, Karton und Pappe

03 03 01

 

Rinden- und Holzabfälle

03 03 02

 

Sulfitschlämme (aus der Rückgewinnung von Kochlaugen)

03 03 05

 

De-inking-Schlämme aus dem Papierrecycling

03 03 07

 

mechanisch abgetrennte Abfälle aus der Auflösung von Papier- und Pappabfällen

03 03 08

 

Abfälle aus dem Sortieren von Papier und Pappe für das Recycling

03 03 09

 

Kalkschlammabfälle

03 03 10

 

Faserabfälle, Faser-, Füller- und Überzugsschlämme aus der mechanischen Abtrennung

03 03 11

 

Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 03 03 10 fallen

03 03 99

 

Abfälle a. n. g.

 

 

 

04

 

Abfälle aus der Leder-, Pelz- und Textilindustrie

04 01

 

Abfälle aus der Leder- und Pelzindustrie

04 01 01

 

Fleischabschabungen und Häuteabfälle

04 01 02

 

geäschertes Leimleder

04 01 03

*

Entfettungsabfälle, lösemittelhaltig, ohne flüssige Phase

04 01 04

 

chromhaltige Gerbereibrühe

04 01 05

 

chromfreie Gerbereibrühe

04 01 06

 

chromhaltige Schlämme, insbesondere aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung

04 01 07

 

chromfreie Schlämme, insbesondere aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung

04 01 08

 

chromhaltige Abfälle aus gegerbtem Leder (Abschnitte, Schleifstaub, Falzspäne)

04 01 09

 

Abfälle aus der Zurichtung und dem Finish

04 01 99

 

Abfälle a. n. g.

04 02 09

 

Abfälle aus Verbundmaterialien (imprägnierte Textilien, Elastomer, Plastomer)

04 02 10

 

organische Stoffe aus Naturstoffen (z. B. Fette, Wachse)

04 02 14

*

Abfälle aus dem Finish, die organische Lösungsmittel enthalten

04 02 15

 

Abfälle aus dem Finish mit Ausnahme derjenigen, die unter 04 02 14 fallen

04 02 16

*

Farbstoffe und Pigmente, die gefährliche Stoffe enthalten

04 02 17

 

Farbstoffe und Pigmente mit Ausnahme derjenigen, die unter 04 02 16 fallen

04 02 19

*

Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten

04 02 20

 

Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 04 02 19 fallen

04 02 21

 

Abfälle aus unbehandelten Textilfasern

04 02 22

 

Abfälle aus verarbeiteten Textilfasern

04 02 99

 

Abfälle a. n. g.

 

 

 

05

 

Abfälle aus der Erdölraffination, Erdgasreinigung und Kohlepyrolyse

05 01

 

Abfälle aus der Erdölraffination

05 01 02

*

Entsalzungsschlämme

05 01 03

*

Bodenschlämme aus Tanks

05 01 04

*

saure Alkylschlämme

05 01 05

*

verschüttetes Öl

05 01 06

*

ölhaltige Schlämme aus Betriebsvorgängen und Instandhaltung

05 01 07

*

Säureteere

05 01 08

*

andere Teere

05 01 09

*

Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten

05 01 10

 

Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 05 01 09 fallen

05 01 11

*

Abfälle aus der Brennstoffreinigung mit Basen

05 01 12

*

säurehaltige Öle

05 01 13

 

Schlämme aus der Kesselspeisewasseraufbereitung

05 01 14

 

Abfälle aus Kühlkolonnen

05 01 15

*

gebrauchte Filtertone

05 01 16

 

schwefelhaltige Abfälle aus der Ölentschwefelung

05 01 17

 

Bitumen

05 01 99

 

Abfälle a. n. g.

05 06

 

Abfälle aus der Kohlepyrolyse

05 06 01

*

Säureteere

05 06 03

*

andere Teere

05 06 04

 

Abfälle aus Kühlkolonnen

05 06 99

 

Abfälle a. n. g

05 07

 

Abfälle aus Erdgasreinigung und -transport

05 07 01

*

quecksilberhaltige Abfälle

05 07 02

 

schwefelhaltige Abfälle

05 07 99

 

Abfälle a. n. g.

 

 

 

06

 

Abfälle aus anorganisch-chemischen Prozessen

06 01

 

Abfälle aus Herstellung, Zubereitung, Vertrieb und Anwendung (HZVA) von Säuren

06 01 01

*

Schwefelsäure und schweflige Säure

06 01 02

*

Salzsäure

06 01 03

*

Flusssäure

06 01 04

*

Phosphorsäure und phosphorige Säure

06 01 05

*

Salpetersäure und salpetrige Säure

06 01 06

*

andere Säuren

06 01 99

 

Abfälle a. n. g.

06 02

 

Abfälle aus HZVA von Basen

06 02 01

*

Calciumhydroxid

06 02 03

*

Ammoniumhydroxid

06 02 04

*

Natrium- und Kaliumhydroxid

06 02 05

*

andere Basen

06 02 99

 

Abfälle a. n. g.

06 03

 

Abfälle aus HZVA von Salzen, Salzlösungen und Metalloxiden

06 03 11

*

feste Salze und Lösungen, die Cyanid enthalten

06 03 13

*

feste Salze und Lösungen, die Schwermetalle enthalten

06 03 14

 

feste Salze und Lösungen mit Ausnahme derjenigen, die unter 06 03 11 und 06 03 13 fallen

06 03 15

*

Metalloxide, die Schwermetalle enthalten

06 03 16

 

Metalloxide mit Ausnahme derjenigen, die unter 06 03 15 fallen

06 03 99

 

Abfälle a. n. g.

06 04

 

Metallhaltige Abfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 06 03 fallen

06 04 03

*

arsenhaltige Abfälle

06 04 04

*

quecksilberhaltige Abfälle

06 04 05

*

Abfälle, die andere Schwermetalle enthalten

06 04 99

 

Abfälle a. n. g.

06 05

 

Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung

06 05 02

*

Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten

06 05 03

 

Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 06 05 02 fallen

06 06

 

Abfälle aus HZVA von schwefelhaltigen Chemikalien, aus Schwefelchemie und Entschwefelungsprozessen

06 06 02

*

Abfälle, die gefährliche Sulfide enthalten

06 06 03

 

sulfidhaltige Abfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 06 06 02 fallen

06 06 99

 

Abfälle a. n. g.

06 07

 

Abfälle aus HZVA von Halogenen und aus der Halogenchemie

06 07 01

*

asbesthaltige Abfälle aus der Elektrolyse

06 07 02

*

Aktivkohle aus der Chlorherstellung

06 07 03

*

quecksilberhaltige Bariumsulfatschlämme

06 07 04

*

Lösungen und Säuren, z. B. Kontaktsäure

06 07 99

 

Abfälle a. n. g.

06 08

 

Abfälle aus HZVA von Silizium und Siliziumverbindungen

06 08 02

*

Gefährliche Chlorsilane enthaltende Abfälle

06 08 99

 

Abfälle a. n. g.

06 09

 

Abfälle aus HZVA von phosphorhaltigen Chemikalien aus der Phosphorchemie

06 09 02

 

phosphorhaltige Schlacke

06 09 03

*

Reaktionsabfälle auf Kalziumbasis, die gefährliche Stoffe enthalten

06 09 04

 

Reaktionsabfälle auf Kalziumbasis mit Ausnahme derjenigen, die unter 06 09 03 fallen

06 09 99

 

Abfälle a. n. g.

06 10

 

Abfälle aus HZVA von stickstoffhaltigen Chemikalien aus der Stickstoffchemie und der Herstellung von Düngemitteln

06 10 02

*

Abfälle, die gefährliche Stoffe enthalten

06 10 99

 

Abfälle a. n. g.

06 11

 

Abfälle aus der Herstellung von anorganischen Pigmenten und Farbgebern

06 11 01

 

Reaktionsabfälle auf Kalziumbasis aus der Titandioxidherstellung

06 11 99

 

Abfälle a. n. g.

06 13

 

Abfälle aus anorganischen chemischen Prozessen a. n. g.

06 13 01

*

anorganische Pflanzenschutzmittel, Holzschutzmittel und andere Biozide

06 13 02

*

gebrauchte Aktivkohle (außer 06 07 02)

06 13 03

 

Industrieruß

06 13 04

*

Abfälle aus der Asbestverarbeitung

06 13 05

*

Ofen- und Kaminruß

06 13 99

 

Abfälle a. n. g.

 

 

 

07

 

Abfälle aus organisch-chemischen Prozessen

07 01

 

Abfälle aus Herstellung, Zubereitung, Vertrieb und Anwendung (HZVA) organischer Grundchemikalien

07 01 01

*

wässrige Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen

07 01 03

*

halogenorganische Lösemittel, Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen

07 01 04

*

andere organische Lösemittel, Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen

07 01 07

*

halogenierte Reaktions- und Destillationsrückstände

07 01 08

*

andere Reaktions- und Destillationsrückstände

07 01 09

*

halogenierte Filterkuchen, gebrauchte Aufsaugmaterialien

07 01 10

*

andere Filterkuchen, gebrauchte Aufsaugmaterialien

07 01 11

*

Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten

07 01 12

 

Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 07 01 11 fallen

07 01 99

 

Abfälle a. n. g.

07 02

 

Abfälle aus HZVA von Kunststoffen, synthetischem Gummi und Kunstfasern

07 02 01

*

wässrige Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen

07 02 03

*

halogenorganische Lösemittel, Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen

07 02 04

*

andere organische Lösemittel,Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen

07 02 07

*

halogenierte Reaktions- und Destillationsrückstände

07 02 08

*

andere Reaktions- und Destillationsrückstände

07 02 09

*

halogenierte Filterkuchen, gebrauchte Aufsaugmaterialien

07 02 10

*

andere Filterkuchen, gebrauchte Aufsaugmaterialien

07 02 11

*

Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten

07 02 12

 

Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 07 02 11 fallen

07 02 13

 

Kunststoffabfälle

07 02 14

*

Abfälle von Zusatzstoffen, die gefährliche Stoffe enthalten

07 02 15

 

Abfälle von Zusatzstoffen mit Ausnahme derjenigen, die unter 07 02 14 fallen

07 02 16

*

gefährliche Silicone enthaltende Abfälle

07 02 17

 

siliconhaltige Abfälle, andere als die in 07 02 16 genannten

07 02 99

 

Abfälle a. n. g.

07 03

 

Abfälle aus HZVA von organischen Farbstoffen und Pigmenten (außer 06 11)

07 03 01

*

wässrige Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen

07 03 03

*

halogenorganische Lösemittel, Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen

07 03 04

*

andere organische Lösemittel, Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen

07 03 07

*

halogenierte Reaktions- und Destillationsrückstände

07 03 08

*

andere Reaktions- und Destillationsrückstände

07 03 09

*

halogenierte Filterkuchen, gebrauchte Aufsaugmaterialien

07 03 10

*

andere Filterkuchen, gebrauchte Aufsaugmaterialien

07 03 11

*

Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten

07 03 12

 

Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 07 03 11 fallen

07 03 99

 

Abfälle a. n. g.

07 04

 

Abfälle aus HZVA von organischen Pflanzenschutzmitteln (außer 02 01 08 und 02 01 09), Holzschutzmitteln (außer 03 02) und anderen Bioziden

07 04 01

*

wässrige Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen

07 04 03

*

halogenorganische Lösemittel, Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen

07 04 04

*

andere organische Lösemittel, Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen

07 04 07

*

halogenierte Reaktions- und Destillationsrückstände

07 04 08

*

andere Reaktions- und Destillationsrückstände

07 04 09

*

halogenierte Filterkuchen, gebrauchte Aufsaugmaterialien

07 04 10

*

andere Filterkuchen, gebrauchte Aufsaugmaterialien

07 04 11

*

Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten

07 04 12

 

Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 07 04 11 fallen

07 04 13

*

feste Abfälle, die gefährliche Stoffe enthalten

07 04 99

 

Abfälle a. n. g.

07 05

 

Abfälle aus HZVA von Pharmazeutika

07 05 01

*

wässrige Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen

07 05 03

*

halogenorganische Lösemittel, Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen

07 05 04

*

andere organische Lösemittel, Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen

07 05 07

*

halogenierte Reaktions- und Destillationsrückstände

07 05 08

*

andere Reaktions- und Destillationsrückstände

07 05 09

*

halogenierte Filterkuchen, gebrauchte Aufsaugmaterialien

07 05 10

*

andere Filterkuchen, gebrauchte Aufsaugmaterialien

07 05 11

*

Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten

07 05 12

 

Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 07 05 11 fallen

07 05 13

*

feste Abfälle, die gefährliche Stoffe enthalten

07 05 14

 

feste Abfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 07 05 13 fallen

07 05 99

 

Abfälle a. n. g.

07 06

 

Abfälle aus HZVA von Fetten, Schmierstoffen, Seifen, Waschmitteln, Desinfektionsmitteln und Körperpflegemitteln

07 06 01

*

wässrige Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen

07 06 03

*

halogenorganische Lösemittel, Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen

07 06 04

*

andere organische Lösemittel, Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen

07 06 07

*

halogenierte Reaktions - und Destillationsrückstände

07 06 08

*

andere Reaktions- und Destillationsrückstände

07 06 09

*

halogenierte Filterkuchen, gebrauchte Aufsaugmaterialien

07 06 10

*

andere Filterkuchen, gebrauchte Aufsaugmaterialien

07 06 11

*

Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten

07 06 12

 

 

Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 07 06 11 fallen

07 06 99

 

Abfälle a. n. g.

07 07

 

Abfälle aus HZVA von Feinchemikalien und Chemikalien a. n. g.

07 07 01

*

wässrige Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen

07 07 03

*

halogenorganische Lösemittel, Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen

07 07 04

*

andere organische Lösemittel, Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen

07 07 07

*

halogenierte Reaktions- und Destillationsrückstände

07 07 08

*

andere Reaktions- und Destillationsrückstände

07 07 09

*

halogenierte Filterkuchen, gebrauchte Aufsaugmaterialien

07 07 10

*

andere Filterkuchen, gebrauchte Aufsaugmaterialien

07 07 11

*

Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten

07 07 12

 

Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 07 07 11 fallen

07 07 99

 

Abfälle a. n. g.

 

 

 

08

 

Abfälle aus HZVA von Beschichtungen (Farben, Lacke, Email), Klebstoffen, Dichtmassen und Druckfarben

08 01

 

Abfälle aus HZVA und Entfernung von Farben und Lacken

08 01 11

*

Farb - und Lackabfälle, die organische Lösemittel oder andere gefährliche Stoffe enthalten

08 01 12

 

Farb- und Lackabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 08 01 11 fallen

08 01 13

*

Farb- und Lackschlämme, die organische Lösemittel oder andere gefährliche Stoffe enthalten

08 01 14

 

Farb- und Lackschlämme mit Ausnahme derjenigen, die unter 08 01 13 fallen

08 01 15

*

wässrige Schlämme, die Farben oder Lacke mit organischen Lösemitteln oder anderen gefährlichen Stoffen enthalten

08 01 16

 

wässrige Schlämme, die Farben oder Lacke enthalten, mit Ausnahme derjenigen, die unter 08 01 15 fallen

08 01 17

*

Abfälle aus der Farb- oder Lackentfernung, die organische Lösemittel oder andere gefährliche Stoffe enthalten

08 01 18

 

Abfälle aus der Farb- oder Lackentfernung mit Ausnahme derjenigen, die unter 08 01 17 fallen

08 01 19

*

wässrige Suspensionen, die Farben oder Lacke mit organischen Lösemitteln oder anderen gefährlichen Stoffen enthalten

08 01 20

 

wässrige Suspensionen, die Farben oder Lacke enthalten, mit Ausnahme derjenigen, die unter 08 01 19 fallen

08 01 21

*

Farb- oder Lackentfernerabfälle

08 01 99

 

Abfälle a. n. g.

08 02

 

Abfälle aus HZVA anderer Beschichtungen (einschließlich keramischer Werkstoffe)

08 02 01

 

Abfälle von Beschichtungspulver

08 02 02

 

wässrige Schlämme, die keramische Werkstoffe enthalten

08 02 03

 

wässrige Suspensionen, die keramische Werkstoffe enthalten

08 02 99

 

Abfälle a. n. g.

08 03

 

Abfälle aus HZVA von Druckfarben

08 03 07

 

wässrige Schlämme, die Druckfarben enthalten

08 03 08

 

wässrige flüssige Abfälle, die Druckfarben enthalten

08 03 12

*

Druckfarbenabfälle, die gefährliche Stoffe enthalten

08 03 13

 

Druckfarbenabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 08 03 12 fallen

08 03 14

*

Druckfarbenschlämme, die gefährliche Stoffe enthalten

08 03 15

 

Druckfarbenschlämme mit Ausnahme derjenigen, die unter 08 03 14 fallen

08 03 16

*

Abfälle von Ätzlösungen

08 03 17

*

Tonerabfälle, die gefährliche Stoffe enthalten

08 03 18

 

Tonerabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 08 03 17 fallen

08 03 19

*

Dispersionsöl

08 03 99

 

Abfälle a. n. g.

08 04

 

Abfälle aus HZVA von Klebstoffen und Dichtmassen (einschließlich wasserabweisender Materialien)

08 04 09

*

Klebstoff- und Dichtmassenabfälle, die organische Lösemittel oder andere gefährliche Stoffe enthalten

08 04 10

 

Klebstoff- und Dichtmassenabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 08 04 09 fallen

08 04 11

*

klebstoff- und dichtmassenhaltige Schlämme, die organische Lösemittel oder andere gefährliche Stoffe enthalten

08 04 12

 

klebstoff- und dichtmassenhaltige Schlämme mit Ausnahme derjenigen, die unter 08 04 11 fallen

08 04 13

*

wässrige Schlämme, die Klebstoffe oder Dichtmassen mit organischen Lösemitteln oder anderen gefährlichen Stoffen enthalten

08 04 14

 

wässrige Schlämme, die Klebstoffe oder Dichtmassen enthalten, mit Ausnahme derjenigen, die unter 08 04 13 fallen

08 04 15

*

wässrige flüssige Abfälle, die Klebstoffe oder Dichtmassen mit organischen Lösemitteln oder anderen gefährlichen Stoffen enthalten

08 04 16

 

wässrige flüssige Abfälle, die Klebstoffe oder Dichtmassen enthalten, mit Ausnahme derjenigen, die unter 08 04 15 fallen

08 04 17

*

Harzöle

08 04 99

 

Abfälle a. n. g.

08 05

 

Nicht unter 08 aufgeführte Abfälle

08 05 01

*

Isocyanatabfälle

 

 

 

09

 

Abfälle aus der fotografischen Industrie

09 01

 

Abfälle aus der fotografischen Industrie

09 01 01

*

Entwickler und Aktivatorenlösungen auf Wasserbasis

09 01 02

*

Offsetdruckplatten-Entwicklerlösungen auf Wasserbasis

09 01 03

*

Entwicklerlösungen auf Lösemittelbasis

09 01 04

*

Fixierbäder

09 01 05

*

Bleichlösungen und Bleich-Fixier-Bäder

09 01 06

*

silberhaltige Abfälle aus der betriebseigenen Behandlung fotografischer Abfälle

09 01 07

 

Filme und fotografische Papiere, die Silber oder Silberverbindungen enthalten

09 01 08

 

Filme und fotografische Papiere, die kein Silber und keine Silberverbindungen enthalten

09 01 10

 

Einwegkameras ohne Batterien

09 01 11

*

Einwegkameras mit Batterien, die unter 16 06 01, 16 06 02 oder 16 06 03 fallen

09 01 12

 

Einwegkameras mit Batterien mit Ausnahme derjenigen, die unter 09 01 11 fallen

09 01 13

*

wässrige flüssige Abfälle aus der betriebseigenen Silberrückgewinnung mit Ausnahme derjenigen, die unter 09 01 06 fallen

09 01 99

 

Abfälle a. n. g.

 

 

 

10

 

Abfälle aus thermischen Prozessen

10 01

 

Abfälle aus Kraftwerken und anderen Verbrennungsanlagen (außer 19)

10 01 01

 

Rost- und Kesselasche, Schlacken und Kesselstaub mit Ausnahme von Kesselstaub, der unter 10 01 04 fällt

10 01 02

 

Filterstäube aus Kohlefeuerung

10 01 03

 

Filterstäube aus Torffeuerung und Feuerung mit (unbehandeltem) Holz

10 01 04

*

Filterstäube und Kesselstaub aus Ölfeuerung

10 01 05

 

Reaktionsabfälle auf Kalziumbasis aus der Rauchgasentschwefelung in fester Form

10 01 07

 

Reaktionsabfälle auf Kalziumbasis aus der Rauchgasentschwefelung in Form von Schlämmen

10 01 09

*

Schwefelsäure

10 01 13

*

Filterstäube aus emulgierten, als Brennstoffe verwendeten Kohlenwasserstoffen

10 01 14

*

Rost- und Kesselasche, Schlacken und Kesselstaub aus der Abfallmitverbrennung, die gefährliche Stoffe enthalten

10 01 15

 

Rost- und Kesselasche, Schlacken und Kesselstaub aus der Abfallmitverbrennung mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 01 14 fallen

10 01 16

*

Filterstäube aus der Abfallmitverbrennung, die gefährliche Stoffe enthalten

10 01 17

 

Filterstäube aus der Abfallmitverbrennung mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 01 16 fallen

10 01 18

*

Abfälle aus der Abgasbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten

10 01 19

 

Abfälle aus der Abgasbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 01 05, 10 01 07 und 10 01 18 fallen

10 01 20

*

Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten

10 01 21

 

Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 01 20 fallen

10 01 22

*

wässrige Schlämme aus der Kesselreinigung, die gefährliche Stoffe enthalten

10 01 23

 

wässrige Schlämme aus der Kesselreinigung mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 01 22 fallen

10 01 24

 

Sande aus der Wirbelschichtfeuerung

10 01 25

 

Abfälle aus der Lagerung und Vorbereitung von Brennstoffen für Kohlekraftwerke

10 01 26

 

Abfälle aus der Kühlwasserbehandlung

10 01 99

 

Abfälle a. n. g.

10 02

 

Abfälle aus der Eisen- und Stahlindustrie

10 02 01

 

Abfälle aus der Verarbeitung von Schlacke

10 02 02

 

unverarbeitete Schlacke

10 02 07

*

feste Abfälle aus der Abgasbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten

10 02 08

 

Abfälle aus der Abgasbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 02 07 fallen

10 02 10

 

Walzzunder

10 02 11

*

ölhaltige Abfälle aus der Kühlwasserbehandlung

10 02 12

 

Abfälle aus der Kühlwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 02 11 fallen

10 02 13

*

Schlämme und Filterkuchen aus der Abgasbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten

10 02 14

 

Schlämme und Filterkuchen aus der Abgasbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 02 13 fallen

10 02 15

 

andere Schlämme und Filterkuchen

10 02 99

 

Abfälle a. n. g.

10 03

 

Abfälle aus der thermischen Aluminium-Metallurgie

10 03 02

 

Anodenschrott

10 03 04

*

Schlacken aus der Erstschmelze

10 03 05

 

Aluminiumoxidabfälle

10 03 08

*

Salzschlacken aus der Zweitschmelze

10 03 09

*

schwarze Krätzen aus der Zweitschmelze

10 03 15

*

Abschaum, der entzündlich ist oder in Kontakt mit Wasser entzündliche Gase in gefährlicher Menge abgibt

10 03 16

 

Abschaum mit Ausnahme desjenigen, der unter 10 03 15 fällt

10 03 17

*

teerhaltige Abfälle aus der Anodenherstellung

10 03 18

 

Abfälle aus der Anodenherstellung die Kohlenstoffe enthalten, mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 03 17 fallen

10 03 19

*

Filterstaub, der gefährliche Stoffe enthält

10 03 20

 

Filterstaub mit Ausnahme von Filterstaub, der unter 10 03 19 fällt

10 03 21

*

andere Teilchen und Staub (einschließlich Kugelmühlenstaub), die gefährliche Stoffe enthalten

10 03 22

 

Teilchen und Staub (einschließlich Kugelmühlenstaub) mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 03 21 fallen

10 03 23

*

feste Abfälle aus der Abgasbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten

10 03 24

 

feste Abfälle aus der Abgasbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 03 23 fallen

10 03 25

*

Schlämme und Filterkuchen aus der Abgasbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten

10 03 26

 

Schlämme und Filterkuchen aus der Abgasbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 03 25 fallen

10 03 27

*

ölhaltige Abfälle aus der Kühlwasserbehandlung

10 03 28

 

Abfälle aus der Kühlwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 03 27 fallen

10 03 29

*

gefährliche Stoffe enthaltende Abfälle aus der Behandlung von Salzschlacken und schwarzen Krätzen

10 03 30

 

Abfälle aus der Behandlung von Salzschlacken und schwarzen Krätzen mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 03 29 fallen

10 03 99

 

Abfälle a. n. g.

10 04

 

Abfälle aus der thermischen Bleimetallurgie

10 04 01

*

Schlacken (Erst- und Zweitschmelze)

10 04 02

*

Krätzen und Abschaum (Erst- und Zweitschmelze)

10 04 03

*

Calciumarsenat

10 04 04

*

Filterstaub

10 04 05

*

andere Teilchen und Staub

10 04 06

*

feste Abfälle aus der Abgasbehandlung

10 04 07

*

Schlämme und Filterkuchen aus der Abgasbehandlung

10 04 09

*

ölhaltige Abfälle aus der Kühlwasserbehandlung

10 04 10

 

Abfälle aus der Kühlwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 04 09 fallen

10 04 99

 

Abfälle a. n. g.

10 05

 

Abfälle aus der thermischen Zinkmetallurgie

10 05 01

 

Schlacken (Erst- und Zweitschmelze)

10 05 03

*

Filterstaub

10 05 04

 

andere Teilchen und Staub

10 05 05

*

feste Abfälle aus der Abgasbehandlung

10 05 06

*

Schlämme und Filterkuchen aus der Abgasbehandlung

10 05 08

*

ölhaltige Abfälle aus der Kühlwasserbehandlung

10 05 09

 

Abfälle aus der Kühlwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 05 08 fallen

10 05 10

*

Krätzen und Abschaum, die entzündlich sind oder in Kontakt mit Wasser entzündliche Gase in gefährlicher Menge abgeben

10 05 11

 

Krätzen und Abschaum mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 05 10 fallen

10 05 99

 

Abfälle a. n. g.

10 06

 

Abfälle aus der thermischen Kupfermetallurgie

10 06 01

 

Schlacken (Erst- und Zweitschmelze)

10 06 02

 

Krätzen und Abschaum (Erst- und Zweitschmelze)

10 06 03

*

Filterstaub

10 06 04

 

andere Teilchen und Staub

10 06 06

*

feste Abfälle aus der Abgasbehandlung

10 06 07

*

Schlämme und Filterkuchen aus der Abgasbehandlung

10 06 09

*

ölhaltige Abfälle aus der Kühlwasserbehandlung

10 06 10

 

Abfälle aus der Kühlwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 06 09 fallen

10 06 99

 

Abfälle a. n. g.

10 07

 

Abfälle aus der thermischen Silber-, Gold- und Platinmetallurgie

10 07 01

 

Schlacken (Erst- und Zweitschmelze)

10 07 02

 

Krätzen und Abschaum (Erst- und Zweitschmelze)

10 07 03

 

feste Abfälle aus der Abgasbehandlung

10 07 04

 

andere Teilchen und Staub

10 07 05

 

Schlämme und Filterkuchen aus der Abgasbehandlung

10 07 07

*

ölhaltige Abfälle aus der Kühlwasserbehandlung

10 07 08

 

Abfälle aus der Kühlwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 07 07 fallen

10 07 99

 

Abfälle a. n. g.

10 08

 

Abfälle aus sonstiger thermischer Nichteisenmetallurgie

10 08 04

 

Teilchen und Staub

10 08 08

*

Salzschlacken (Erst- und Zweitschmelze)

10 08 09

 

andere Schlacken

10 08 10

*

Krätzen und Abschaum, die entzündlich sind oder in Kontakt mit Wasser entzündliche Gase in gefährlicher Menge abgeben

10 08 11

 

Krätzen und Abschaum mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 08 10 fallen

10 08 12

*

Teer, der Abfälle aus der Anodenherstellung enthält

10 08 13

 

Abfälle aus der Anodenherstellung, die Kohlenstoff enthalten, mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 08 12 fallen

10 08 14

 

Anodenschrott

10 08 15

*

Filterstaub, der gefährliche Stoffe enthält

10 08 16

 

Filterstaub mit Ausnahme desjenigen, der unter 10 08 15 fällt

10 08 17

*

Schlämme und Filterkuchen aus der Abgasbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten

10 08 18

 

Schlämme und Filterkuchen aus der Abgasbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 08 17 fallen

10 08 19

*

ölhaltige Abfälle aus der Kühlwasserbehandlung

10 08 20

 

Abfälle aus der Kühlwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 08 19 fallen

10 08 99

 

Abfälle a. n. g.

10 09

 

Abfälle vom Gießen von Eisen und Stahl

10 09 03

 

Ofenschlacke

10 09 05

*

gefährliche Stoffe enthaltende Gießformen und -sande vor dem Gießen

10 09 06

 

Gießformen und -sande vor dem Gießen mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 09 05 fallen

10 09 07

*

gefährliche Stoffe enthaltende Gießformen und -sande nach dem Gießen

10 09 08

 

Gießformen und -sande nach dem Gießen mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 09 07 fallen

10 09 09

*

Filterstaub, der gefährliche Stoffe enthält

10 09 10

 

Filterstaub mit Ausnahme desjenigen, der unter 10 09 09 fällt

10 09 11

*

andere Teilchen, die gefährliche Stoffe enthalten

10 09 12

 

Teilchen mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 09 11 fallen

10 09 13

*

Abfälle von Bindemitteln, die gefährliche Stoffe enthalten

10 09 14

 

Abfälle von Bindemitteln mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 09 13 fallen

10 09 15

*

Abfälle aus rissanzeigenden Substanzen, die gefährliche Stoffe enthalten

10 09 16

 

Abfälle aus rissanzeigenden Substanzen mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 09 15 fallen

10 09 99

 

Abfälle a. n. g.

10 10

 

Abfälle vom Gießen von Nichteisenmetallen

10 10 03

 

Ofenschlacke

10 10 05

*

gefährliche Stoffe enthaltende Gießformen und -sande vor dem Gießen

10 10 06

 

Gießformen und -sande vor dem Gießen mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 10 05 fallen

10 10 07

*

gefährliche Stoffe enthaltende Gießformen und -sande nach dem Gießen

10 10 08

 

Gießformen und -sande nach dem Gießen mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 10 07 fallen

10 10 09

*

Filterstaub, der gefährliche Stoffe enthält

10 10 10

 

Filterstaub mit Ausnahme desjenigen, der unter 10 10 09 fällt

10 10 11

*

andere Teilchen, die gefährliche Stoffe enthalten

10 10 12

 

Teilchen mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 10 11 fallen

10 10 13

*

Abfälle von Bindemitteln, die gefährliche Stoffe enthalten

10 10 14

 

Abfälle von Bindemitteln mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 10 13 fallen

10 10 15

*

Abfälle aus rissanzeigenden Substanzen, die gefährliche Stoffe enthalten

10 10 16

 

Abfälle aus rissanzeigenden Substanzen mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 10 15 fallen

10 10 99

 

Abfälle a. n. g.

10 11

 

Abfälle aus der Herstellung von Glas und Glaserzeugnissen

10 11 03

 

Glasfaserabfall

10 11 05

 

Teilchen und Staub

10 11 09

*

Gemengeabfall mit gefährlichen Stoffen vor dem Schmelzen

10 11 10

 

Gemengeabfall vor dem Schmelzen mit Ausnahme desjenigen, der unter 10 11 09 fällt

10 11 11

*

Glasabfall in kleinen Teilchen und Glasstaub, die Schwermetalle enthalten (z. B. aus Elektronenstrahlröhren)

10 11 12

 

Glasabfall mit Ausnahme desjenigen, das unter 10 11 11 fällt

10 11 13

*

Glaspolier- und Glasschleifschlämme, die gefährliche Stoffe enthalten

10 11 14

 

Glaspolier- und Glasschleifschlämme mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 11 13 fallen

10 11 15

*

feste Abfälle aus der Abgasbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten

10 11 16

 

feste Abfälle aus der Abgasbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 11 15 fallen

10 11 17

*

Schlämme und Filterkuchen aus der Abgasbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten

10 11 18

 

Schlämme und Filterkuchen aus der Abgasbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 11 17 fallen

10 11 19

*

feste Abfälle aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten

10 11 20

 

feste Abfälle aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 11 19 fallen

10 11 99

 

Abfälle a. n. g.

10 12

 

Abfälle aus der Herstellung von Keramikerzeugnissen und keramischen Baustoffen wie Ziegeln, Fliesen, Steinzeug

10 12 01

 

Rohmischungen vor dem Brennen

10 12 03

 

Teilchen und Staub

10 12 05

 

Schlämme und Filterkuchen aus der Abgasbehandlung

10 12 06

 

verworfene Formen

10 12 08

 

Abfälle aus Keramikerzeugnissen, Ziegeln, Fliesen und Steinzeug (nach dem Brennen)

10 12 09

*

feste Abfälle aus der Abgasbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten

10 12 10

 

feste Abfälle aus der Abgasbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 12 09 fallen

10 12 11

*

Glasurabfälle, die Schwermetalle enthalten

10 12 12

 

Glasurabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 12 11 fallen

10 12 13

 

Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung

10 12 99

 

Abfälle a. n. g.

10 13

 

Abfälle aus der Herstellung von Zement, Branntkalk, Gips und Erzeugnissen aus diesen

10 13 01

 

Abfälle von Rohgemenge vor dem Brennen

10 13 04

 

Abfälle aus der Kalzinierung und Hydratisierung von Branntkalk

10 13 06

 

Teilchen und Staub (außer 10 13 12 und 10 13 13)

10 13 07

 

Schlämme und Filterkuchen aus der Abgasbehandlung

10 13 09

*

asbesthaltige Abfälle aus der Herstellung von Asbestzement

10 13 10

 

Abfälle aus der Herstellung von Asbestzement mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 13 09 fallen

10 13 11

 

Abfälle aus der Herstellung anderer Verbundstoffe auf Zementbasis mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 13 09 und 10 13 10 fallen

10 13 12

*

feste Abfälle aus der Abgasbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten

10 13 13

 

feste Abfälle aus der Abgasbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 13 12 fallen

10 13 14

 

Betonabfälle und Betonschlämme

10 13 99

 

Abfälle a. n. g.

10 14

 

quecksilberhaltige Abfälle aus der Gasreinigung

10 14 01

*

quecksilberhaltige Abfälle aus der Gasreinigung

 

 

 

11

 

Abfälle aus der chemischen Oberflächenbearbeitung und Beschichtung von Metallen und anderen Werkstoffen; Nichteisen-Hydrometallurgie

 

11 01

 

Abfälle aus der chemischen Oberflächenbearbeitung und Beschichtung von Metallen und anderen Werkstoffen (z.B. Galvanik, Verzinkung, Beizen, Ätzen, Phosphatieren, alkalisches Entfetten und Anodisierung)

11 01 05

*

saure Beizlösungen

11 01 06

*

Säuren a. n. g.

11 01 07

*

alkalische Beizlösungen

11 01 08

*

Phosphatierschlämme

11 01 09

*

Schlämme und Filterkuchen, die gefährliche Stoffe enthalten

11 01 10

 

Schlämme und Filterkuchen mit Ausnahme derjenigen, die unter 11 01 09 fallen

11 01 11

*

wässrige Spülflüssigkeiten, die gefährliche Stoffe enthalten

11 01 12

 

wässrige Spülflüssigkeiten mit Ausnahme derjenigen, die unter 11 01 11 fallen

11 01 13

*

Abfälle aus der Entfettung, die gefährliche Stoffe enthalten

11 01 14

 

Abfälle aus der Entfettung mit Ausnahme derjenigen, die unter 11 01 13 fallen

11 01 15

*

Eluate und Schlämme aus Membransystemen oder Ionenaustauschsystemen, die gefährliche Stoffe enthalten

11 01 16

*

gesättigte oder verbrauchte Ionenaustauscherharze

11 01 98

*

andere Abfälle, die gefährliche Stoffe enthalten

11 01 99

 

Abfälle a. n. g.

11 02

 

Abfälle aus Prozessen der Nichteisen-Hydrometallurgie

11 02 02

*

Schlämme aus der Zink-Hydrometallurgie (einschließlich Jarosit, Goethit)

11 02 03

 

Abfälle aus der Herstellung von Anoden für wässrige elektrolytische Prozesse

11 02 05

*

Abfälle aus Prozessen der Kupfer-Hydrometallurgie, die gefährliche Stoffe enthalten

11 02 06

 

Abfälle aus Prozessen der Kupfer-Hydrometallurgie mit Ausnahme derjenigen, die unter 11 02 05 fallen

11 02 07

*

andere Abfälle, die gefährliche Stoffe enthalten

11 02 99

 

Abfälle a. n. g.

11 03

 

Schlämme und Feststoffe aus Härteprozessen

11 03 01

*

cyanidhaltige Abfälle

11 03 02

*

andere Abfälle

11 05

 

Abfälle aus Prozessen der thermischen Verzinkung

11 05 01

 

Hartzink

11 05 02

 

Zinkasche

11 05 03

*

feste Abfälle aus der Abgasbehandlung

11 05 04

*

gebrauchte Flussmittel

11 05 99

 

Abfälle a. n. g.

 

 

 

12

 

Abfälle aus Prozessen der mechanischen Formgebung sowie der physikalischen und mechanischen Oberflächenbearbeitung von Metallen und Kunststoffen

12 01

 

Abfälle aus Prozessen der mechanischen Formgebung sowie der physikalischen und mechanischen Oberflächenbearbeitung von Metallen und Kunststoffen

12 01 01

 

Eisenfeil- und -drehspäne

12 01 02

 

Eisenstaub und -teile

12 01 03

 

NE-Metallfeil- und -drehspäne

12 01 04

 

NE-Metallstaub und -teilchen

12 01 05

 

Kunststoffspäne und -drehspäne

12 01 06

*

halogenhaltige Bearbeitungsöle auf Mineralölbasis (außer Emulsionen und Lösungen)

12 01 07

*

halogenfreie Bearbeitungsöle auf Mineralölbasis (außer Emulsionen und Lösungen)

12 01 08

*

halogenhaltige Bearbeitungsemulsionen und -lösungen

12 01 09

*

halogenfreie Bearbeitungsemulsionen und -lösungen

12 01 10

*

synthetische Bearbeitungsöle

12 01 12

*

gebrauchte Wachse und Fette

12 01 13

 

Schweißabfälle

12 01 14

*

Bearbeitungsschlämme, die gefährliche Stoffe enthalten

12 01 15

 

Bearbeitungsschlämme mit Ausnahme derjenigen, die unter 12 01 14 fallen

12 01 16

*

Strahlmittelabfälle, die gefährliche Stoffe enthalten

12 01 17

 

Strahlmittelabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 12 01 16 fallen

12 01 18

*

ölhaltige Metallschlämme (Schleif-, Hon- und Läppschlämme)

12 01 19

*

biologisch leicht abbaubare Bearbeitungsöle

12 01 20

*

gebrauchte Hon- und Schleifmittel, die gefährliche Stoffe enthalten

12 01 21

 

gebrauchte Hon- und Schleifmittel mit Ausnahme derjenigen, die unter 12 01 20 fallen

12 01 99

 

Abfälle a. n. g.

12 03

 

Abfälle aus der Wasser- und Dampfentfettung (außer 11)

12 03 01

*

wässrige Waschflüssigkeiten

12 03 02

*

Abfälle aus der Dampfentfettung

 

 

 

13

 

Ölabfälle und Abfälle aus flüssigen Brennstoffen (außer Speiseöle und Ölabfälle, die unter 05, 12 und 19 fallen)

13 01

 

Abfälle von Hydraulikölen

13 01 01

*

Hydrauliköle, die PCB (1) enthalten

13 01 04

*

chlorierte Emulsionen

13 01 05

*

nichtchlorierte Emulsionen

13 01 09

*

chlorierte Hydrauliköle auf Mineralölbasis

13 01 10

*

nichtchlorierte Hydrauliköle auf Mineralölbasis

13 01 11

*

synthetische Hydrauliköle

13 01 12

*

biologisch leicht abbaubare Hydrauliköle

13 01 13

*

andere Hydrauliköle

13 02

 

Abfälle von Maschinen-, Getriebe- und Schmierölen

13 02 04

*

chlorierte Maschinen-, Getriebe- und Schmieröle auf Mineralölbasis

13 02 05

*

nichtchlorierte Maschinen-, Getriebe- und Schmieröle auf Mineralölbasis

13 02 06

*

synthetische Maschinen-, Getriebe- und Schmieröle

13 02 07

*

biologisch leicht abbaubare Maschinen-, Getriebe- und Schmieröle

13 02 08

*

andere Maschinen-, Getriebe- und Schmieröle

13 03

 

Abfälle von Isolier- und Wärmeübertragungsölen

13 03 01

*

Isolier- und Wärmeübertragungsöle, die PCB enthalten

13 03 06

*

chlorierte Isolier- und Wärmeübertragungsöle auf Mineralölbasis mit Ausnahme derjenigen, die unter 13 03 01 fallen

13 03 07

*

nichtchlorierte Isolier- und Wärmeübertragungsöle auf Mineralölbasis

13 03 08

*

synthetische Isolier- und Wärmeübertragungsöle

13 03 09

*

biologisch leicht abbaubare Isolier- und Wärmeübertragungsöle

13 03 10

*

andere Isolier- und Wärmeübertragungsöle

13 04

 

Bilgenöle

13 04 01

*

Bilgenöle aus der Binnenschifffahrt

13 04 02

*

Bilgenöle aus Molenablaufkanälen

13 04 03

*

Bilgenöle aus der übrigen Schifffahrt

13 05

 

Inhalte von Öl-/Wasserabscheidern

13 05 01

*

feste Abfälle aus Sandfanganlagen und Öl-/Wasserabscheidern

13 05 02

*

Schlämme aus Öl-/Wasserabscheidern

13 05 03

*

Schlämme aus Einlaufschächten

13 05 06

*

Öle aus Öl-/Wasserabscheidern

13 05 07

*

öliges Wasser aus Öl-/Wasserabscheidern

13 05 08

*

Abfallgemische aus Sandfanganlagen und Öl-/Wasserabscheidern

13 07

 

Abfälle aus flüssigen Brennstoffen

13 07 01

*

Heizöl und Diesel

13 07 02

*

Benzin

13 07 03

*

andere Brennstoffe (einschließlich Gemische)

13 08

 

Ölabfälle a. n. g.

13 08 01

*

Schlämme oder Emulsionen aus Entsalzern

13 08 02

*

andere Emulsionen

13 08 99

*

Abfälle a. n. g.

 

 

 

14

 

Abfälle aus organischen Lösemitteln, Kühlmitteln und Treibgasen (außer 07 und 08)

14 06

 

Abfälle aus organischen Lösemitteln, Kühlmitteln sowie Schaum- und Aerosoltreibgasen

14 06 01

*

Fluorchlorkohlenwasserstoffe, H-FCKW, H-FKW

14 06 02

*

andere halogenierte Lösemittel und Lösemittelgemische

14 06 03

*

andere Lösemittel und Lösemittelgemische

14 06 04

*

Schlämme oder feste Abfälle, die halogenierte Lösemittel enthalten

14 06 05

*

Schlämme oder feste Abfälle, die andere Lösemittel enthalten

 

 

 

15

 

Verpackungsabfall, Aufsaugmassen, Wischtücher, Filtermaterialien und Schutzkleidung (a. n. g.)

15 01

 

Verpackungen (einschließlich getrennt gesammelter kommunaler Verpackungsabfälle)

15 01 01

 

Verpackungen aus Papier und Pappe

15 01 02

 

Verpackungen aus Kunststoff

15 01 03

 

Verpackungen aus Holz

15 01 04

 

Verpackungen aus Metall

15 01 05

 

Verbundverpackungen

15 01 06

 

gemischte Verpackungen

15 01 07

 

Verpackungen aus Glas

15 01 09

 

Verpackungen aus Textilien

15 01 10

*

Verpackungen, die Rückstände gefährlicher Stoffe enthalten oder durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind

15 01 11

*

Verpackungen aus Metall, die eine gefährliche feste poröse Matrix (z. B. Asbest) enthalten, einschließlich geleerter Druckbehältnisse

15 02

 

Aufsaug- und Filtermaterialien, Wischtücher und Schutzkleidung

15 02 02

 

*Aufsaug- und Filtermaterialien (einschließlich Ölfilter a. n. g.), Wischtücher und Schutzkleidung, die durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind

15 02 03

 

Aufsaug- und Filtermaterialien, Wischtücher und Schutzkleidung mit Ausnahme derjenigen, die unter 15 02 02 fallen

 

 

 

16

 

Abfälle, die nicht anderswo im Verzeichnis aufgeführt sind

16 01

 

Altfahrzeuge verschiedener Verkehrsträger (einschließlich mobiler Maschinen) und Abfälle aus der Demontage von Altfahrzeugen sowie der Fahrzeugwartung (außer 13, 14, 16 06 und 16 08)

16 01 03

 

Altreifen

16 01 04

*

Altfahrzeuge

16 01 06

 

Altfahrzeuge, die weder Flüssigkeiten noch andere gefährliche Bestandteile enthalten

16 01 07

*

Ölfilter

16 01 08

*

quecksilberhaltige Bestandteile

16 01 09

*

Bestandteile, die PCB enthalten

16 01 10

*

explosive Bauteile (z. B. aus Airbags)

16 01 11

*

asbesthaltige Bremsbeläge

16 01 12

 

Bremsbeläge mit Ausnahme derjenigen, die unter 16 01 11 fallen

16 01 13

*

Bremsflüssigkeiten

16 01 14

*

Frostschutzmittel, die gefährliche Stoffe enthalten

16 01 15

 

Frostschutzmittel mit Ausnahme derjenigen, die unter 16 01 14 fallen

16 01 16

 

Flüssiggasbehälter

16 01 17

 

Eisenmetalle

16 01 18

 

Nichteisenmetalle

16 01 19

 

Kunststoffe

16 01 20

 

Glas

16 01 21

*

gefährliche Bauteile mit Ausnahme derjenigen, die unter 16 01 07 bis 16 01 11, 16 01 13 und 16 01 14 fallen

16 01 22

 

Bauteile a.n.g.

16 01 99

 

Abfälle a. n. g.

16 02

 

Abfälle aus elektrischen und elektronischen Geräten

16 02 09

*

Transformatoren und Kondensatoren, die PCB enthalten

16 02 10

*

gebrauchte Geräte, die PCB enthalten oder damit verunreinigt sind, mit Ausnahme derjenigen, die unter 16 02 09 fallen

16 02 11

*

gebrauchte Geräte, die teil- und vollhalogenierte Fluorchlorkohlenwasserstoffe enthalten

16 02 12

*

gebrauchte Geräte, die freies Asbest enthalten

16 02 13

*

gefährliche Bestandteile (2) enthaltende gebrauchte Geräte mit Ausnahme derjenigen, die unter 16 02 09 bis 16 02 12 fallen

16 02 14

 

gebrauchte Geräte mit Ausnahme derjenigen, die unter 16 02 09 bis 16 02 13 fallen

16 02 15

*

aus gebrauchten Geräten entfernte gefährliche Bestandteile

16 02 16

 

aus gebrauchten Geräten entfernte Bestandteile mit Ausnahme derjenigen, die unter 16 02 15 fallen

16 03

 

Fehlchargen und ungebrauchte Erzeugnisse

16 03 03

*

anorganische Abfälle die gefährliche Stoffe enthalten

16 03 04

 

anorganische Abfälle mit Ausnahme derjenigen die unter 16 03 03 fallen

16 03 05

*

organische Abfälle die gefährliche Stoffe enthalten

16 03 06

 

organische Abfälle mit Ausnahme derjenigen die unter 16 03 05 fallen

16 04

 

Explosivabfälle

16 04 01

*

Munition

16 04 02

*

Feuerwerkskörperabfälle

16 04 03

*

andere Explosivabfälle

16 05

 

Gase in Druckbehältern und gebrauchte Chemikalien

16 05 04

*

gefährliche Stoffe enthaltende Gase in Druckbehältern (einschließlich Halonen)

16 05 05

 

Gase in Druckbehältern mit Ausnahme derjenigen, die unter 16 05 04 fallen

16 05 06

*

Laborchemikalien, die aus gefährlichen Stoffen bestehen oder solche enthalten, einschließlich Gemische von Laborchemikalien

16 05 07

*

gebrauchte anorganische Chemikalien, die aus gefährlichen Stoffen bestehen oder solche enthalten

16 05 08

*

gebrauchte organische Chemikalien, die aus gefährlichen Stoffen bestehen oder solche enthalten

16 05 09

 

gebrauchte Chemikalien mit Ausnahme derjenigen, die unter 16 05 06, 16 05 07 oder 16 05 08 fallen

16 06

 

Batterien und Akkumulatoren

16 06 01

*

Bleibatterien

16 06 02

*

Ni-Cd-Batterien

16 06 03

*

Quecksilber enthaltende Batterien

16 06 04

 

Alkalibatterien (außer 16 06 03)

16 06 05

 

andere Batterien und Akkumulatoren

16 06 06

*

getrennt gesammelte Elektrolyte aus Batterien und Akkumulatoren

16 07

 

Abfälle aus der Reinigung von Transport- und Lagertanks und Fässern (außer 05 und 13)

16 07 08

*

ölhaltige Abfälle

16 07 09

*

Abfälle, die sonstige gefährliche Stoffe enthalten

16 07 99

 

Abfälle a. n. g.

16 08

 

Gebrauchte Katalysatoren

16 08 01

 

gebrauchte Katalysatoren, die Gold, Silber, Rhenium, Rhodium, Palladium, Iridium oder Platin enthalten (außer 16 08 07)

16 08 02

*

gebrauchte Katalysatoren, die gefährliche Übergangsmetalle (3) oder deren Verbindungen enthalten

16 08 03

 

gebrauchte Katalysatoren, die Übergangsmetalle oder deren Verbindungen enthalten, a. n. g.

16 08 04

 

gebrauchte Katalysatoren von Crackprozessen (außer 16 08 07)

16 08 05

*

gebrauchte Katalysatoren, die Phosphorsäure enthalten

16 08 06

*

gebrauchte Flüssigkeiten, die als Katalysatoren verwendet wurden

16 08 07

*

gebrauchte Katalysatoren, die durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind

16 09

 

Oxidierende Stoffe

16 09 01

*

Permanganate, z. B. Kaliumpermanganat

16 09 02

*

Chromate, z. B. Kaliumchromat, Kalium- oder Natriumdichromat

16 09 03

*

Peroxide, z. B. Wasserstoffperoxid

16 09 04

*

oxidierende Stoffe a. n. g.

16 10 01

*

wässrige flüssige Abfälle, die gefährliche Stoffe enthalten

16 10

 

Wässrige flüssige Abfälle zur externen Behandlung

16 10 02

 

wässrige flüssige Abfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 16 10 01 fallen

16 10 03

*

wässrige Konzentrate, die gefährliche Stoffe enthalten

16 10 04

 

wässrige Konzentrate mit Ausnahme derjenigen, die unter 16 10 03 fallen

16 11

 

Gebrauchte Auskleidungen und feuerfeste Materialien

16 11 01

*

Auskleidungen und feuerfeste Materialien auf Kohlenstoffbasis aus metallurgischen Prozessen, die gefährliche Stoffe enthalten

16 11 02

 

Auskleidungen und feuerfeste Materialien auf Kohlenstoffbasis aus metallurgischen Prozessen mit Ausnahme derjenigen, die unter 16 11 01 fallen

16 11 03

*

andere Auskleidungen und feuerfeste Materialien aus metallurgischen Prozessen, die gefährliche Stoffe enthalten

16 11 04

 

Auskleidungen und feuerfeste Materialien aus metallurgischen Prozessen mit Ausnahme derjenigen, die unter 16 11 03 fallen

16 11 05

*

Auskleidungen und feuerfeste Materialien aus nichtmetallurgischen Prozessen, die gefährliche Stoffe enthalten

16 11 06

 

Auskleidungen und feuerfeste Materialien aus nichtmetallurgischen Prozessen mit Ausnahme derjenigen, die unter 16 11 05 fallen

 

 

 

17

 

Bau- und Abbruchabfälle (einschließlich Aushub von verunreinigten Standorten)

17 01

 

Beton, Ziegel, Fliesen und Keramik

17 01 01

 

Beton

17 01 02

 

Ziegel

17 01 03

 

Fliesen, Ziegel und Keramik

17 01 06

*

Gemische aus oder getrennte Fraktionen von Beton, Ziegeln, Fliesen und Keramik, die gefährliche Stoffe enthalten

17 01 07

 

Gemische aus Beton, Ziegeln, Fliesen und Keramik mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 01 06 fallen

17 02

 

Holz, Glas und Kunststoff

17 02 01

 

Holz

17 02 02

 

Glas

17 02 03

 

Kunststoff

17 02 04

*

Glas, Kunststoff und Holz, die gefährliche Stoffe enthalten oder durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind

17 03

 

Bitumengemische, Kohlenteer und teerhaltige Produkte

17 03 01

*

kohlenteerhaltige Bitumengemische

17 03 02

 

Bitumengemische mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 03 01 fallen

17 03 03

*

Kohlenteer und teerhaltige Produkte

17 04

 

Metalle (einschließlich Legierungen)

17 04 01

 

Kupfer, Bronze, Messing

17 04 02

 

Aluminium

17 04 03

 

Blei

17 04 04

 

Zink

17 04 05

 

Eisen und Stahl

17 04 06

 

Zinn

17 04 07

 

gemischte Metalle

17 04 09

*

Metallabfälle, die durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind

17 04 10

*

Kabel, die Öl, Kohlenteer oder andere gefährliche Stoffe enthalten

17 04 11

 

Kabel mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 04 10 fallen

17 05

 

Boden (einschließlich Aushub von verunreinigten Standorten), Steine und Baggergut

17 05 03

*

Boden und Steine, die gefährliche Stoffe enthalten

17 05 04

 

Boden und Steine mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 05 03 fallen

17 05 05

*

Baggergut, das gefährliche Stoffe enthält

17 05 06

 

Baggergut mit Ausnahme desjenigen, das unter 17 05 05 fällt

17 05 07

*

Gleisschotter, der gefährliche Stoffe enthält

17 05 08

 

Gleisschotter mit Ausnahme desjenigen, der unter 17 05 07 fällt

17 06

 

Dämmmaterial und asbesthaltige Baustoffe

17 06 01

*

Dämmmaterial, das Asbest enthält

17 06 03

*

anderes Dämmmaterial, das aus gefährlichen Stoffen besteht oder solche Stoffe enthält

17 06 04

 

Dämmmaterial mit Ausnahme desjenigen, das unter 17 06 01 und 17 06 03 fällt

17 06 05

*

asbesthaltige Baustoffe

17 08

 

Baustoffe auf Gipsbasis

17 08 01

*

Baustoffe auf Gipsbasis, die durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind

17 08 02

 

Baustoffe auf Gipsbasis mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 08 01 fallen

17 09

 

Sonstige Bau- und Abbruchabfälle

17 09 01

*

Bau- und Abbruchabfälle, die Quecksilber enthalten

17 09 02

*

Bau- und Abbruchabfälle, die PCB enthalten (z. B. PCB-haltige Dichtungsmassen, PCB-haltige Bodenbeläge auf Harzbasis, PCB-haltige Isolierverglasungen, PCB-haltige Kondensatoren)

17 09 03

*

sonstige Bau- und Abbruchabfälle (einschließlich gemischte Abfälle), die gefährliche Stoffe enthalten

17 09 04

 

gemischte Bau- und Abbruchabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 09 01, 17 09 02 und 17 09 03 fallen

 

 

 

18

 

Abfälle aus der humanmedizinischen oder tierärztlichen Versorgung und Forschung (ohne Küchen- und Restaurantabfälle, die nicht aus der unmittelbaren Krankenpflege stammen)

18 01

 

Abfälle aus der Geburtshilfe, Diagnose, Behandlung oder Vorbeugung von Krankheiten beim Menschen

18 01 01

 

spitze oder scharfe Gegenstände (außer 18 01 03)

18 01 02

 

Körperteile und Organe, einschließlich Blutbeutel und Blutkonserven (außer 18 01 03)

18 01 03

*

Abfälle, an deren Sammlung und Entsorgung aus infektionspräventiver Sicht besondere Anforderungen gestellt werden

18 01 04

 

Abfälle, an deren Sammlung und Entsorgung aus infektionspräventiver Sicht keine besonderen Anforderungen gestellt werden (z. B. Wund- und Gipsverbände, Wäsche, Einwegkleidung, Windeln)

18 01 06

*

Chemikalien, die aus gefährlichen Stoffen bestehen oder solche enthalten

18 01 07

 

Chemikalien mit Ausnahme derjenigen, die unter 18 01 06 fallen

18 01 08

*

zytotoxische und zytostatische Arzneimittel

18 01 09

 

Arzneimittel mit Ausnahme derjenigen, die unter 18 01 08 fallen

18 01 10

*

Amalgamabfälle aus der Zahnmedizin

18 02

 

Abfälle aus Forschung, Diagnose, Krankenbehandlung und Vorsorge bei Tieren

18 02 01

 

spitze oder scharfe Gegenstände mit Ausnahme derjenigen, die unter 18 02 02 fallen

18 02 02

*

Abfälle, an deren Sammlung und Entsorgung aus infektionspräventiver Sicht keine besonderen Anforderungen werden

18 02 03

 

Abfälle, an deren Sammlung und Entsorgung aus infektionspräventiver Sicht besondere Anforderungen werden

18 02 05

*

Chemikalien, die aus gefährlichen Stoffen bestehen oder solche enthalten

18 02 06

 

Chemikalien mit Ausnahme derjenigen, die unter 18 02 05 fallen

18 02 07

*

zytotoxische und zytostatische Arzneimittel

18 02 08

 

Arzneimittel mit Ausnahme derjenigen, die unter 18 02 07 fallen

 

 

 

19

 

Abfälle aus Abfallbehandlungsanlagen, öffentlichen Abwasserbehandlungsanlagen sowie der Aufbereitung von Wasser für den menschlichen Gebrauch und Wasser für industrielle Zwecke

19 01

 

Abfälle aus der Verbrennung oder Pyrolyse von Abfällen

19 01 02

 

Eisenteile, aus der Rost- und Kesselasche entfernt

19 01 05

*

Filterkuchen aus der Abgasbehandlung

19 01 06

*

wässrige flüssige Abfälle aus der Abgasbehandlung und andere wässrige flüssige Abfälle

19 01 07

*

feste Abfälle aus der Abgasbehandlung

19 01 10

*

gebrauchte Aktivkohle aus der Abgasbehandlung

19 01 11

*

Rost- und Kesselaschen sowie Schlacken, die gefährliche Stoffe enthalten

19 01 12

 

Rost- und Kesselaschen sowie Schlacken mit Ausnahme derjenigen, die unter 19 01 11 fallen

19 01 13

*

Filterstaub, der gefährliche Stoffe enthält

19 01 14

 

Filterstaub mit Ausnahme desjenigen, die unter 19 01 13 fällt

19 01 15

*

Kesselstaub, der gefährliche Stoffe enthält

19 01 16

 

Kesselstaub mit Ausnahme desjenigen, der unter 19 01 15 fällt

19 01 17

*

Pyrolyseabfälle, die gefährliche Stoffe enthalten

19 01 18

 

Pyrolyseabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 19 01 17 fallen

19 01 19

 

Sande aus der Wirbelschichtfeuerung

19 01 99

 

Abfälle a. n. g.

19 02

 

Abfälle aus der physikalisch-chemischen Behandlung von Abfällen (einschließlich Dechromatisierung, Cyanidentfernung, Neutralisation)

19 02 03

 

vorgemischte Abfälle, die ausschließlich aus nichtgefährlichen Abfällen bestehen

19 02 04

*

vorgemischte Abfälle, die wenigstens einen gefährlichen Abfall enthalten

19 02 05

*

Schlämme aus der physikalisch-chemischen Behandlung, die gefährliche Stoffe enthalten

19 02 06

 

Schlämme aus der physikalisch-chemischen Behandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 19 02 05 fallen

19 02 07

*

Öl und Konzentrate aus Abtrennprozessen

19 02 08

*

flüssige brennbare Abfälle, die gefährliche Stoffe enthalten

19 02 09

*

feste brennbare Abfälle, die gefährliche Stoffe enthalten

19 02 10

 

brennbare Abfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 19 02 08 und 19 02 09 fallen

19 02 11

*

sonstige Abfälle, die gefährliche Stoffe enthalten

19 02 99

 

Abfälle a. n. g.

19 03

 

Stabilisierte und verfestigte Abfälle (4)

19 03 04

*

als gefährlich eingestufte teilweise stabilisierte (5) Abfälle

19 03 05

 

stabilisierte Abfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 19 03 04 fallen

19 03 06

*

als gefährlich eingestufte verfestigte Abfälle

19 03 07

 

stabilisierte Abfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 19 03 06 fallen

19 04

 

Verglaste Abfälle und Abfälle aus der Verglasung

19 04 01

 

verglaste Abfälle

19 04 02

*

Filterstaub und andere Abfälle aus der Abgasbehandlung

19 04 03

*

nicht verglaste Festphase

19 04 04

 

wässrige flüssige Abfälle aus dem Tempern

19 05

 

Abfälle aus der aeroben Behandlung von festen Abfällen

19 05 01

 

nicht kompostierte Fraktion von Siedlungs- und ähnlichen Abfällen

19 05 02

 

nicht kompostierte Fraktion von tierischen und pflanzlichen Abfällen

19 05 03

 

nicht spezifikationsgerechter Kompost

19 05 99

 

Abfälle a. n. g.

19 06

 

Abfälle aus der anaeroben Behandlung von Abfällen

19 06 03

 

Flüssigkeiten aus der anaeroben Behandlung von Siedlungsabfällen

19 06 04

 

Gärrückstand/-schlamm aus der anaeroben Behandlung von Siedlungsabfällen

19 06 05

 

Flüssigkeiten aus der anaeroben Behandlung von tierischen und pflanzlichen Abfällen

19 06 06

 

Gärrückstand/-schlamm aus der anaeroben Behandlung von tierischen und pflanzlichen Abfällen

19 06 99

 

Abfälle a. n. g.

19 07

 

Deponiesickerwasser

19 07 02

*

Deponiesickerwasser, das gefährliche Stoffe enthält

19 07 03

 

Deponiesickerwasser mit Ausnahme desjenigen, das unter 19 07 02 fällt

19 08

 

Abfälle aus Abwasserbehandlungsanlagen a. n. g.

19 08 01

 

Sieb- und Rechenrückstände

19 08 02

 

Sandfangrückstände

19 08 05

 

Schlämme aus der Behandlung von kommunalem Abwasser

19 08 06

*

gesättigte oder verbrauchte Ionenaustauscherharze

19 08 07

*

Lösungen und Schlämme aus der Regeneration von Ionenaustauschern

19 08 08

*

schwermetallhaltige Abfälle aus Membransystemen

19 08 09

 

Fett- und Ölmischungen aus Ölabscheidern, die Speiseöle und -fette enthalten

19 08 10

*

Fett- und Ölmischungen aus Ölabscheidern mit Ausnahme derjenigen, die unter 19 08 09 fallen

19 08 11

*

Schlämme aus der biologischen Behandlung von industriellem Abwasser, die gefährliche Stoffe enthalten

19 08 12

 

Schlämme aus der biologischen Behandlung von industriellem Abwasser mit Ausnahme derjenigen, die unter 19 08 11 fallen

19 08 13

*

Schlämme, die gefährliche Stoffe aus einer anderen Behandlung von industriellem Abwasser enthalten

19 08 14

 

Schlämme aus einer anderen Behandlung von industriellem Abwasser mit Ausnahme derjenigen, die unter 19 08 13 fallen

19 08 99

 

Abfälle a. n. g.

19 09

 

Abfälle aus der Zubereitung von Wasser für den menschlichen Gebrauch oder industriellem Brauchwasser

19 09 01

 

feste Abfälle aus der Erstfiltration und Siebrückstände

19 09 02

 

Schlämme aus der Wasserklärung

19 09 03

 

Schlämme aus der Dekarbonatisierung

19 09 04

 

gebrauchte Aktivkohle

19 09 05

 

gesättigte oder gebrauchte Ionenaustauscherharze

19 09 06

 

Lösungen und Schlämme aus der Regeneration von Ionenaustauschern

19 09 99

 

Abfälle a. n. g.

19 10

 

Abfälle aus dem Schreddern von metallhaltigen Abfällen

19 10 01

 

Eisen und Stahlabfälle

19 10 02

 

NE-Metall-Abfälle

19 10 03

*

Schredderleichtfraktionen und Staub, die gefährliche Stoffe enthalten

19 10 04

 

Schredderleichtfraktionen und Staub mit Ausnahme derjenigen, die unter 19 10 03 fallen

19 10 05

*

andere Fraktionen, die gefährliche Stoffe enthalten

19 10 06

 

andere Fraktionen mit Ausnahme derjenigen, die unter 19 10 05 fallen

19 11

 

Abfälle aus der Altölaufbereitung

19 11 01

*

gebrauchte Filtertone

19 11 02

*

Säureteere

19 11 03

*

wässrige flüssige Abfälle

19 11 04

*

Abfälle aus der Brennstoffreinigung mit Basen

19 11 05

*

Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten

19 11 06

 

Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 19 11 05 fallen

19 11 07

*

Abfälle aus der Abgasreinigung

19 11 99

 

Abfälle a. n. g.

19 12

 

Abfälle aus der mechanischen Behandlung von Abfällen (z. B. Sortieren, Zerkleinern, Verdichten, Pelletieren) a. n. g.

19 12 01

 

Papier und Pappe

19 12 02

 

Eisenmetalle

19 12 03

 

Nichteisenmetalle

19 12 04

 

Kunststoff und Gummi

19 12 05

 

Glas

19 12 06

*

Holz, das gefährliche Stoffe enthält

19 12 07

 

Holz mit Ausnahme desjenigen, das unter 19 12 06 fällt

19 12 08

 

Textilien

19 12 09

 

Mineralien (z. B. Sand, Steine)

19 12 10

 

brennbare Abfälle (Brennstoffe aus Abfällen)

19 12 11

*

sonstige Abfälle (einschließlich Materialmischungen) aus der mechanischen Behandlung von Abfällen, die gefährliche Stoffe enthalten

19 12 12

 

sonstige Abfälle (einschließlich Materialmischungen) aus der mechanischen Behandlung von Abfällen mit Ausnahme derjenigen, die unter 19 12 11 fallen

19 13

 

Abfälle aus der Sanierung von Böden und Grundwasser

19 13 01

*

feste Abfälle aus der Sanierung von Böden, die gefährliche Stoffe enthalten

19 13 02

 

feste Abfälle aus der Sanierung von Böden mit Ausnahme derjenigen, die unter 19 13 01 fallen

19 13 03

*

Schlämme aus der Sanierung von Böden, die gefährliche Stoffe enthalten

19 13 04

 

Schlämme aus der Sanierung von Böden mit Ausnahme derjenigen, die unter 19 13 03 fallen

19 13 05

*

Schlämme aus der Sanierung von Grundwasser, die gefährliche Stoffe enthalten

19 13 06

 

Schlämme aus der Sanierung von Grundwasser mit Ausnahme derjenigen, die unter 19 13 05 fallen

19 13 07

*

wässrige flüssige Abfälle und wässrige Konzentrate aus der Sanierung von Grundwasser, die gefährliche Stoffe enthalten

19 13 08

 

wässrige flüssige Abfälle und wässrige Konzentrate aus der Sanierung von Grundwasser mit Ausnahme derjenigen, die unter 19 13 07 fallen

 

 

 

20

 

Siedlungsabfälle (Haushaltsabfälle und ähnliche gewerbliche und industrielle Abfälle sowie Abfälle aus Einrichtungen), einschließlich getrennt gesammelter Fraktionen

20 01

 

Getrennt gesammelte Fraktionen (außer 15 01)

20 01 01

 

Papier und Pappe/Karton

20 01 02

 

Glas

20 01 08

 

biologisch abbaubare Küchen- und Kantinenabfälle

20 01 10

 

Bekleidung

20 01 11

 

Textilien

20 01 13

*

Lösemittel

20 01 14

*

Säuren

20 01 15

*

Laugen

20 01 17

*

Fotochemikalien

20 01 19

*

Pestizide

20 01 21

*

Leuchtstoffröhren und andere quecksilberhaltige Abfälle

20 01 23

*

gebrauchte Geräte, die Fluorchlorkohlenwasserstoffe enthalten

20 01 25

 

Speiseöle und -fette

20 01 26

*

Öle und Fette mit Ausnahme derjenigen, die unter 20 01 25 fallen

20 01 27

*

Farben, Druckfarben, Klebstoffe und Kunstharze, die gefährliche Stoffe enthalten

20 01 28

 

Farben, Druckfarben, Klebstoffe und Kunstharze mit Ausnahme derjenigen, die unter 20 01 27 fallen

20 01 29

*

Reinigungsmittel, die gefährliche Stoffe enthalten

20 01 30

 

Reinigungsmittel mit Ausnahme derjenigen, die unter 20 01 29 fallen

20 01 31

*

zytotoxische und zytostatische Arzneimittel

20 01 32

 

Arzneimittel mit Ausnahme derjenigen, die unter 20 01 31 fallen

20 01 33

*

Batterien und Akkumulatoren, die unter 16 06 01, 16 06 02 oder 16 06 03 fallen, sowie gemischte Batterien und Akkumulatoren, die solche Batterien enthalten

20 01 34

 

Batterien und Akkumulatoren mit Ausnahme derjenigen, die unter 20 01 33 fallen

20 01 35

*

gebrauchte elektrische und elektronische Geräte, die gefährliche Bauteile (6) enthalten, mit Ausnahme derjenigen, die unter 20 01 21 und 20 01 23 fallen

20 01 36

 

gebrauchte elektrische und elektronische Geräte mit Ausnahme derjenigen, die unter 20 01 21, 20 01 23 und 20 01 35

20 01 37

*

Holz, das gefährliche Stoffe enthält

20 01 38

 

Holz mit Ausnahme desjenigen, das unter 20 01 37 fällt

20 01 39

 

Kunststoffe

20 01 40

 

Metalle

20 01 41

 

Abfälle aus der Reinigung von Schornsteinen

20 01 99

 

sonstige Fraktionen a. n. g.

20 02

 

Garten- und Parkabfälle (einschließlich Friedhofsabfälle)

20 02 01

 

kompostierbare Abfälle

20 02 02

 

Boden und Steine

20 02 03

 

andere nicht biologisch abbaubare Abfälle

20 03

 

Andere Siedlungsabfälle

20 03 01

 

gemischte Siedlungsabfälle

20 03 02

 

Marktabfälle

20 03 03

 

Straßenkehricht

20 03 04

 

Fäkalschlamm

20 03 06

 

Abfälle aus der Kanalreinigung

20 03 07

 

Sperrmüll

20 03 99

 

Siedlungsabfälle a.n.g.

(1) Für PCB gilt in dieser Abfallliste die Begriffsbestimmung der Richtlinie 96/59/EG.

(2) Gefährliche Bestandteile elektrischer und elektronischer Geräte umfassen z.B. Akkumulatoren und unter 16 06 aufgeführte und als gefährlich eingestufte Batterien, Quecksilberschalter, Glas aus Kathodenstrahlröhren und sonstiges beschichtetes Glas.

(3) Übergangsmetalle im Sinne dieses Eintrages sind: Scandium, Vanadium, Mangan, Kobalt, Kupfer, Yttrium, Niob, Hafnium, Wolfram, Titan, Chrom, Eisen, Nickel, Zink, Zirkonium, Molybdän und Tantal. Diese Metalle und ihre Verbindungen werden als gefährlich betrachtet, wenn sie als gefährliche Stoffe eingestuft wurden. Somit entscheidet die Einstufung als gefährliche Stoffe darüber, welche Übergangsmetalle und übergangsmetallhaltigen Verbindungen gefährlich sind.

(4) Stabilisierungsprozesse ändern die Gefährlichkeit der Bestandteile des Abfalls und wandeln somit gefährlichen Abfall in nicht gefährlichen Abfall um. Verfestigungsprozesse ändern die physikalische Beschaffenheit des Abfalls (z.B. flüssig in fest) durch die Verwendung von Zusatzstoffen, ohne die chemischen Eigenschaften zu berühren.

(5) Ein Abfall gilt als teilweise stabilisiert, wenn nach erfolgtem Stabilisierungsprozess kurz-, mittel- oder langfristig gefährliche Inhaltsstoffe, die nicht vollständig in nicht gefährliche Inhaltsstoffe umgewandelt wurden, in die Umwelt abgegeben werden könnten.

(6) Gefährliche Bauteile elektrischer und elektronischer Geräte umfassen z. B. unter 16 06 aufgeführte und als gefährlich eingestufte Akkumulatoren und Batterien, Quecksilberschalter, Glas aus Kathodenstrahlröhren und sonstiges beschichtetes Glas.

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