Kundgemacht im Beibl. Nr. 1 zum A.Bl. vom 4. Jänner 2005, Nr. 1.
(1) Das Gesamtplansoll des vom Land entlohnten Personals, das mit Artikel 6 Absatz 2 des Landesgesetzes vom 8. April 2004, Nr. 1, mit 16.988 Vollzeiteinheiten festgelegt wurde, wird aufgrund des Übergangs des Personals der Region Trentino-Südtirol, des Personals des Nationalen Institutes für den Auslandshandel und des Personals der Landesmuseen um 319 Vollzeiteinheiten, inbegriffen 43 Einheiten für die Umstellung des Grundbuches auf EDV, erhöht. Nach Abschluss dieser Umstellung wird das Plansoll mit Beschluss der Landesregierung um das entsprechende Kontingent verringert.
(2) Die Mehrausgabe, die sich aus Absatz 1 ergibt, wird ab dem Finanzjahr 2005 auf 14,5 Millionen Euro jährlich geschätzt.