TEIL IAnlagen und Tätigkeiten mit geringen Emissionen
Die nachfolgenden Anlagen gelten bei Einhaltung der Projektvorschriften als ermächtigt, vorausgesetzt dass der Betreiber mindestens 15 Tagevor Inbetriebnahme die Meldung des Tätigkeitsbeginns auf von der Landesagentur für Umwelt ausgearbeiteten Vordrucken einreicht.
TEIL IIAnlagen und Tätigkeiten mit diffusen Emissionen
Die nachfolgenden Anlagen gelten bei Einhaltung der Projektvorschriften als ermächtigt.