Kundgemacht im Beibl. Nr. 2 zum A.Bl. vom 18. Jänner 2000, Nr. 3.
(1) Der Aufbau und die Tätigkeit der Verwaltung der Sonderbetriebe Sanitätseinheiten fußen auf folgenden Grundsätzen:
(2) Die Führung des Personals des Landesgesundheitsdienstes hat sich an folgenden Leitlinien zu orientieren: