(1) Um die Qualität der Arbeitsbedingungen von Eltern, die im Gesundheitsdienst arbeiten, zu verbessern, können die Sonderbetriebe Sanitätseinheiten in Übereinstimmung mit dem für das Gesundheitswesen zuständigen Assessorat der autonomen Provinz Bozen-Südtirol Unterstützungsinitiativen zugunsten von Familien fördern.