(1) Für die Zwecke der Ausübung der mit diesem Dekret übertragenen Befugnisse wenden die Provinzen Trient und Bozen für das jeweilige Gebiet die Landesbestimmungen auf den Sachgebieten Ämterorganisation, Rechnungswesens, Verträge, öffentliche Bauten und Umweltverträglichkeitsprüfung an.16)