In vigore al

RICERCA:

In vigore al: 21/11/2014

g) Dekret des Landeshauptmanns vom 7. Juli 2008, Nr. 261)
Verordnung für den Bau von Musikschulen

1)

Veröffentlicht im Beiblatt Nr. 2 zum A.Bl. vom 9. September 2008, Nr. 37.

Art. 1 (Anwendungsbereich der Verordnung)

(1) Für den Bau der Schulgebäude, in denen das Institut für Musikerziehung in deutscher und ladinischer Sprache und das Institut für Musikerziehung in italienischer Sprache ihre Lehrtätigkeit ausüben, gelten neben den mit Dekret des Landeshauptmanns vom 14. Jänner 1992, Nr. 2, in geltender Fassung, genehmigten Schulbaurichtlinien auch die technischen Richtlinien laut den Anhängen A und B.

(2) Die im Anhang A enthaltenen technischen Richtlinien gelten auch, beschränkt auf das 6. Kapitel "Raumakustik", für das Konservatorium.

(3) Die Rechtsvorschriften des Landesgesetzes vom 21. Mai 2002, Nr. 7 - "Bestimmungen zur Förderung der Überwindung oder Beseitigung architektonischer Hindernisse", in geltender Fassung, gelten sowohl für die Außen- als auch für die Innengestaltung.

Dieses Dekret ist im Amtsblatt der Region kundzumachen. Jeder, dem es obliegt, ist verpflichtet, es zu befolgen und für seine Befolgung zu sorgen.

ANHANG A

1. VORBEMERKUNGEN

  • 1.1.   Zielsetzung
    Mit diesen Richtwerten soll ein landesweit homogener Qualitätsstandard erreicht werden.
    Es werden hierzu die Anforderungen an die Bemessung der Räume und an die bauliche Qualität definiert.

2. ANFORDERUNGEN AN DAS GEBÄUDE

  • 2.1.  Bauliche Qualität
    Die bauliche Qualität wird als umfassende Eigenschaft des Gebäudes verstanden und bezieht sich insbesondere auf:
    -  städtebauliche und architektonische Qualität des Bauwerks,
    -  gute Erreichbarkeit der Schule durch öffentliche Verkehrsmittel,
    -  optimale funktionelle Lösung und räumliche Qualität,
    -  Freiflächen (Innenhof, Terrasse, Garten,...) für den Aufenthalt und das Musizieren im Freien,
    -  gut abgestimmte Raumakustik,
    -   angemessene Ausstattung und Einrichtung,
    -  Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit,
    -  Flexibilität bei der Raumgestaltung,
    -  innovative und kreative Gestaltung im Hinblick auf die kulturelle Bestimmung des Gebäudes.

3. RAUMPROGRAMM

  • 3.1.  Berechnungsmodus
    Das Raumprogramm wird anhand der Tabelle A - "BERECHNUNG RAUMROGRAMM" auf der Grundlage der Anzahl der Schülerinnen bzw. Schüler der betreffenden Schuldirektion erstellt.
  • 3.2.  Nutzung vorhandener Strukturen
    Für den Bedarf laut Tabelle A sollen bestehende Schulgebäude verwendet werden. Nur wenn der Bedarf damit nicht gedeckt werden kann, sind Gebäudeerweiterungen oder Neubauten vorzunehmen. In diesem Fall muss mit einer angemessenen Begründung nachgewiesen werden, dass das Raumprogramm in den bestehenden Gebäuden nicht umgesetzt werden kann.
    Der Neubau eines funktional unabhängigen Schulgebäudes ist nur dann zulässig, wenn das Gebäude für mindestens 700 Schülerinnen bzw. Schüler bestimmt ist.
  • 3.3.  Gemeinsame Nutzung einzelner Räume
    Räume, die für eine gemeinsame Nutzung mit der Pflichtschule vorgesehen sind, müssen entsprechend ausgestattet werden.
    Für beide Schulen muss eine einwandfreie Abwicklung des Unterrichts gewährleistet sein.
  • 3.4.  Beschreibung der einzelnen Räume
    -  A1 Unterrichtsraum, Nutzfläche 20 m²
    Dieser Raum ist für den Einzelunterricht bzw. für den Unterricht von Gruppen bis zu 4 Schülerinnen und Schülern bestimmt. Hier werden die verschiedensten Instrumente unterrichtet. In Bezug auf die Raumakustik werden deshalb allgemeine und nicht instrumentenspezifische Anforderungen gestellt.
    -  A2 Unterrichtsraum, Nutzfläche 40 m²
    Dieser Raum ist für den Instrumental-unterricht von Gruppen von 5 bis 15 Schülerinnen bzw. Schülern bestimmt. Es werden dieselben raumakustischen Anforderungen gestellt wie für den Unterrichtsraum A1. Bei einer gemeinsamen Nutzung mit der Pflichtschule muss eine der Größe der Schülergruppe entsprechende möbelfreie Fläche vorhanden sein.
    -  A3 Unterrichtsraum, Nutzfläche 40 m²
    Dieser Raum ist für den Theorieunterricht vorgesehen und unterscheidet sich vom Unterrichtsraum A2 in der Ausstattung. Es müssen ein Klavier, eine Notentafel und Schulbänke für 15-20 Schülerinnen bzw. Schüler bereit stehen.
    -  A4 Unterrichtsraum, Nutzfläche 60 m²
    Dieser Raum ist für den Perkussionsunterricht bestimmt. Es bestehen somit spezifische schallschutztechnische und raumakustische Anforderungen. Nachdem in solchen Räumen sehr sperrige Instrumente aufgestellt und aufbewahrt werden, ist eine gemeinsame Nutzung mit der Pflichtschule nicht möglich.
    -  A5 Unterrichtsraum, Nutzfläche 60 m²
    In diesem Raum werden musikalische Früherziehung, Singen, Kinder- und Jugendchor, Musik- und Tanztheater, Blas- und Streichorchester, Big Band und weitere Ensembles unterrichtet. Aufgrund der besonderen Zweckbestimmung solcher Räume wird eine sehr flexible Möblierung benötigt.
    -  B1 Vortragssaal mit Bühne, Raumhöhe mindestens 4,5 m
    Der Vortragssaal ist für die kleineren Veranstaltungen während des Schuljahres vorgesehen.
    Für das Abschlusskonzert oder für größere Veranstaltungen soll in der Regel auf andere öffentliche Strukturen zurückgegriffen werden. Deshalb entspricht die Anzahl der Sitzplätze ca. 10% der Schülerzahl. Die Fläche wurde mit 1,5 m² je Sitzplatz berechnet und mit der Fläche der Bühne ergänzt. Die Raumhöhe des Saals ist im Hinblick auf die Raumakustik als wesentliches Qualitätsmerkmal zu betrachten. In Schulen mit weniger als 900 Schülerinnen bzw. Schülern wird der Saal nur für interne Veranstaltungen genutzt; in Schulen mit mehr als 900 Schülerinnen bzw. Schülern muss der Saal auch für öffentliche Veranstaltungen ausgestattet und zugelassen sein. Der Saal muss mit einem festen oder beweglichen Podium ausgestattet sein.
    -  C1 Lehrerzimmer
    Das Lehrerzimmer muss mit einem Konferenztisch und mit Ablagen ausgestattet sein. Für die Bemessung gilt als Richtlinie, dass täglich die Hälfte des gesamten Lehrpersonals
    gleichzeitig anwesend ist.
    -  C2 Verwaltungsbüros
    Auf der angegebenen Fläche soll ein Büro mit Besprechungszone für den Direktor bzw. die Direktorin der Schule und ein Sekretariat untergebracht werden.
    -  D1 Foyer Vortragssaal
    Über das Foyer muss ein vom Schulgebäude unabhängiger Zugang zum Vortragssaal möglich sein.
    -  D2 WC-Anlage Vortragssaal
    Durch die getrennte Anlage wird die externe Nutzung des Saales ermöglicht.
    -  D3 Lagerraum Vortragssaal
    Der Raum wird als Stuhllager und für die Aufbewahrung anderer mit der Nutzung des Saals zusammenhängender Gegenstände benötigt.
    -  D4 Archiv Verwaltung
    Dieses Archiv soll in der Nähe der Büros angeordnet werden.
    -  D5 Lagerräume
    Hier werden vor allem Musikinstrumente und Notenmaterial gelagert. Die Gesamtfläche kann auch auf mehrere Räume aufgeteilt werden, die von den Unterrichtsräumen gut erreichbar sind.
    -  D6 Wartebereiche
    Schülerinnen bzw. Schüler, die auf den Unterrichtsbeginn warten, sollen die Möglichkeit haben, in angemessenen Räumen Hausaufgaben zu erledigen.Diese Bereiche können je nach Verkehrsfläche unterschiedlich gestaltet werden.
    -  D7 WC-Anlagen, Putzräume
    Es müssen getrennte Anlagen für Schülerinnen bzw. Schüler und Lehrpersonen vorgesehen werden. Bei mehrgeschossigen Gebäuden muss jedes Geschoss mit WC-Anlage und Putzraum ausgestattet sein.
    -  E1 Technikräume
    Die Technikräume müssen gemäß den technischen Erfordernissen und den einschlägigen Rechtsvorschriften bemessen werden.
    -  F1 Flure und Treppen
    Der Anteil der Verkehrsfläche beträgt 20%der Nutzfläche.
    -  G1 Konstruktionsfläche
    Der Anteil der Konstruktionsfläche beträgt15% der Nettogeschossfläche.

4. FUNKTIONELLE ZUSAMMENHÄNGE

  • 4.1.  Verteilung der Räume
    Die Verteilung der Räume muss neben der funktionellen Ausrichtung auch akustische Kriterien berücksichtigen, damit sich die einzelnen Tätigkeiten nicht gegenseitig stören.
  • 4.2.  Unterrichts- und Arbeitsräume
    Unterrichts- und Arbeitsräume sind in der Regel in oberirdischen Gebäudeteilen unterzubringen, vorbehaltlich der Ausnahmen und Vorschriften der Schulbaurichtlinien. Eine Unterbringung in unterirdischen Gebäudeteilen kann für Perkussionsräume (A4), Balletträume und Aufnahmestudios in Betracht gezogen werden.
  • 4.3.  Verkehrsflächen
    Die Verkehrsflächen sollen flexibel nutzbar sein, beispielsweise als Kommunikations-, als Warte- und als Arbeitsbereich für das individuelle Lernen.
  • 4.4.  Interne Verbindungen
    Bei Gebäuden, die an bestehende Schulgebäude angebaut werden oder Teil eines Schulkomplexes sind, müssen interne Verbindungen vorgesehen werden.

5. SCHALLSCHUTZ

  • 5.1.  Vorwort
    Die Anforderungen an den Schallschutz sind in den Musikschulen höher als in den übrigen Schulbauten und müssen bereits in der Planungsphase beachtet werden.
    Besonders hohe Anforderungen werden an die raumakustischen Merkmale des Bauwerks gestellt. Schalldämmung ist sowohl nach außen als auch zwischen den einzelnen Klassenzimmern zu gewährleisten.
  • 5.2.  Schalldämmwerte von Bauteilen in Bezug auf Luft- und Trittschall
    Folgende Richtwerte sind einzuhalten:
    •  Trennwände zwischen besonders lauten Musikräumen: R’w ≥ 62dB
    •  Trennwände zwischen normalen Musikräumen: R’w ≥ 53dB
    •  Trennwände zwischen Unterrichtsräumen und Gangbereichen: R’w ≥ 47dB
    •  Türen: R’w ≥ 38dB
    •  Fenster: abhängig vom Außenlärmpegel R’w ≥ 38–42dB
    •  Decken: R’w ≥ 62dB
    •  Bodenaufbau: bewerteter Normtrittschallpegel L’nT,w≤ 43dB
  • 5.3.  Allgemeine Konstruktionsrichtlinien
    Bei der Planung und Bauausführung sind folgende Konstruktionsrichtlinien zu berücksichtigen:
    •  Überprüfung der schalltechnischen Eigenschaften von Materialien bzw. Materialkombinationen,
    •  akustische Abkoppelung der Bauteile zwischen Unterrichtsräumen; Raum verbindende Bauteile wie Stahlträger, Holzbalken usw. sind entsprechend akustisch zu isolieren oder abzutrennen,
    •  fachgerechte Verlegung des schwimmenden Estrichs, ohne Schallbrücken,
    •  korrekte Führung und Isolierung von Rohrleitungen und Kabeln unter Vermeidung von Bündelungen und Kreuzungen in Unterböden, Wänden usw.,
    •  Vermeiden von Deckendurchbrüchen und Installationsschächten in Unterrichtsräumen.

6. RAUMAKUSTIK

  • 6.1.  Vorwort
    Bei der Planung von Musikräumen ist eine vorausgehende Bewertung der akustischen Materialeigenschaften mit Bezug auf Schallabsorption und -reflexion erforderlich.
    Besondere Aufmerksamkeit soll auf die akustischen Merkmale in den einzelnen Räumen gelegt werden, damit die anwesenden Personen einem möglichst geringen Schalldruck ausgesetzt werden, so wie vom gesetzesvertretenden Dekret Nr. 626/94, unter Titel V-bis "Schutz vor physikalischen Einwirkungen", in geltender Fassung, vorgesehen.
  • 6.2.  Richtwerte für Nachhallzeiten in Musikräumen
    In Einzel- und Gruppenunterrichtsräumen soll die mittlere Nachhallzeit im ganzen Frequenzbereich möglichst linearisiert werden und 0,5 bis 0,8 Sekunden betragen, um die Kontrolle der Spieltechnik und Präzision zu gewährleisten. Instrumentenspezifische leichte Anpassungen der Nachhallzeit sind zur Minimierung der Lärmbelastung der Lehrpersonen erforderlich. Die Nachhallzeit ist je nach Höhe der Schallleistung der Instrumente länger (z. B. Violine, Gitarre) oder kürzer (z. B. Trompete, Schlagzeug - s. Tabelle 1) zu wählen.
    Der Vortragssaal soll eine flexible Nutzung gewährleisten und sei es für Vorspiele mit Publikum sei es für Einzel- und Gruppenunterricht geeignet sein. Die Nachhallzeit soll im besetzten Saal mit Publikum nicht unter 0,9 Sekunden liegen, um eine noch angenehme Klanglichkeit zu garantieren. Die erforderliche Anpassung im leeren Saal kann mittels mobiler Absorber wie z. B. Vorhänge, Stellwände oder leicht gepolsterte Bestuhlung erfolgen.
  • 6.3.  Geometrie und Raumakustik
    Für Unterrichtsräume sind Rechteckformen sehr geeignet. Zwischen parallelen Raumbegrenzungsflächen besteht jedoch die Gefahr von Flatterechos. Diese können mittels entsprechender Absorberpaneele und/oder Schall streuender Elemente beseitigt werden.
    Zu vermeiden sind konkav verlaufende Wände oder Decken, zumal diese zu unangenehmen Schallkonzentrationen führen. Nischen und spitze Raumwinkel können störende, leicht verzögerte Schallrückwürfe bewirken; eine Bedämpfung dieser Bereiche ist erforderlich.
    Vortragssaal: vorzugsweise Rechteckform; bei Trichter- oder Fächerform Öffnungswinkel 8°;
    Raumhöhe 4,5m;
    Verhältnis Höhe zur Breite 0,5;
    Bühne oder Podium: es muss im gesamten Saalbereich die Sichtverbindung zwischen Musikern und Zuhörern gewährleistet sein.
  • 6.4.  Bautechnische Umsetzung
    Die Akustik muss mittels spezifisch wirksamer, genau berechneter Schallabsorber an die raumakustischen Anforderungen angepasst sein.
    Für Musikräume gelten folgende Qualitätskriterien:  natürliche, unverfälschte Klangentwicklung der einzelnen Instrumente mit
    •  Transparenz und klanglicher Tragkraft.
    Man vermeide:
     Überabsorption (tote Akustik)
     selektive Absorption (Klangverfärbung durch Überabsorption bestimmter Frequenzen).
  • 6.5.  Verteilung der Schallabsorber
    Die Schall absorbierenden Flächen müssen im Raum regelmäßig verteilt sein. Von zwei gegenüberliegenden Flächen soll jeweils mindestens eine akustisch behandelt werden.
    Zur Orientierung bzw. Richtungswahrnehmung braucht das Ohr vor allem den seitlich eintreffenden Schall; deshalb soll die Schallabsorption im Mittel-Hochtonbereich (s. Schallabsorber) hauptsächlich an Decken und eventuell an den Böden erfolgen. Die Wände sollen möglichst mit Schall streuenden Elementen ausgestattet werden und zur Korrektur der Nachhallzeit im Tieftonbereich mittels Plattenschwinger, Schlitzabsorber und Ähnliches geeignet sein.

7. SCHULEN MIT WENIGER ALS 400 SCHÜLERINNEN BZW SCHÜLERN

  • 7.1.  Richtwerte und Anforderungen
    Die Tabelle A - "Berechnung Raumprogramm" umfasst nicht die Schulen mit weniger als 400 Schülerinnen bzw. Schülern. Für diese Schulen muss das Raumprogramm mit ausführlicher Begründung von Fall zu Fall den Gegebenheiten angepasst werden. Für diese Schulgebäude sind die gleichen Anforderungen zu erfüllen, die für größere Schulen gelten.

8. SCHLUSSBEMERKUNGEN

  • 8.1.  Wirtschaftlichkeit
    Nachdem die Kriterien Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit von immer größerer Bedeutung sind, muss versucht werden, diesen Standard mit möglichst geringem Aufwand zu verwirklichen. Es muss daher ein optimales Verhältnis zwischen Qualität und Kosten angestrebt werden. Die Kosten für den Bau von Musikschulen dürfen die Kosten für den Bau anderer Schulen nicht überschreiten.
  • 8.2.  Schulbaurichtlinien
    Bezug auf allgemeine technische Merkmale, die hier nicht speziell angeführt sind, wird auf die geltenden Schulbaurichtlinien verwiesen.
  • 8.3.  Brandverhütung
    In Bezug auf Brandverhütung wird auf die einschlägigen Gesetze und Bestimmungen verwiesen.

TABELLE A - BERECHNUNG RAUMPROGRAMM

  • 8.4.  Bemerkungen zur Tabelle
    Die Berechnung der Flächen bezieht sich auf Verwaltungseinheiten (Schuldirektionen), d. h., dass das anhand der Tabelle errechnete Raumprogramm auch auf verschiedene Gebäude verteilt werden kann und auch alle bestehenden Gebäude am Hauptsitz und an den Außenstellen in die Berechnung einbezogen werden müssen.
    Da das Institut für Musikerziehung in italienischer Sprache im Unterschied zum Institut für Musikerziehung in deutscher und ladinischer Sprache landesweit in einer einzigen Direktion organisiert ist, bezieht sich die Berechnung der Flächen für dieses Institut auf die einzelnen Schulstellen. Der Hauptsitz und die verschiedenen Außenstellen werden diesbezüglich als unabhängige Einheiten betrachtet.
    Eine Schülerin bzw. ein Schüler erhält in der Regel wöchentlich 2 Stunden Unterricht. Es kann davon ausgegangen werden, dass im Schulgebäude 10-20% der eingeschriebenen Schülerinnen bzw. Schüler gleichzeitig anwesend sind. Je nach Gestaltung des Stundenplans können sich hier Schwankungen von ± 25% ergeben. Diese Zahlen sind bei der Bemessung der Wartebereiche, Pausenflächen und WC-Anlagen zu berücksichtigen.
    Zusätzlich zu den in Tabelle A angeführten Räumen können in spezifischen Fällen noch andere Räume vorgesehen werden wie z. B. Ballettsaal mit Nebenräumen, Übungsraum für Orgel, Bibliothek, Aufnahmestudio.
    Zur Anpassung an spezifische Situationen ist ein Spielraum von bis zu ± 10% zulässig. Abweichungen müssen jedoch entsprechend begründet werden.

ANHANG B
RAUMAKUSTIK

1. Schallabsorption und Nachhallzeit

Die von einer Schallquelle im Raum ausgehenden Schallwellen werden an den Raumbegrenzungsflächen mehr oder weniger stark reflektiert oder absorbiert. Der im Raum auftretende Schallpegel setzt sich aus Direktschall und reflektiertem Anteil zusammen; man spricht dabei von diffusem Schallfeld. Wie stark die Reflexion ist, hängt von der Beschaffenheit der Raum begrenzenden Oberflächen ab. Wird ein großer Anteil der Schwingungsenergie absorbiert, so ist der reflektierte Anteil gering, wobei man von hoher Schallabsorption spricht. Der Schallabsorptionsgrad α wird wie folgt definiert:

nicht reflektierte Schallenergie
α= ------------------------------------------
auftreffende Schallenergie

α= 1 bedeutet vollkommene Absorption (keine Reflexionen)
α= 0 bedeutet vollkommene Reflexion (keine Absorption).
Der Absorptionsgrad von Materialien ist den technischen Datenblättern (Laborprüfzeugnissen) zu entnehmen oder anhand von Labormessungen festzulegen.
Die äquivalente Schallabsorptionsfläche A (A = α x S, wobei S = Fläche) bestimmt die Halligkeit eines Raumes, welche physikalisch durch die Nachhallzeit T gekennzeichnet wird. Unter Nachhallzeit versteht man die Zeit, in der nach Beenden der Schallabstrahlung in einem Raum der Schalldruck auf ein Tausendstel seines Ausgangswertes, d. h. der Schalldruckpegel um 60 dB gesunken ist. Die Nachhallzeit T ist abhängig vom Raumvolumen V und von der äquivalenten Schallabsorptionsfläche A.

T= 0,163 V/A [Sekunden]


Tabelle 1 Zusammenhang zwischen äquivalenter Schallabsorptionsfläche A und Nachhallzeit T für verschiedene Raumvolumina V

Anhand der Tabelle 1 kann bereits in der Planungsphase die Nachhallzeit annähernd bestimmt werden. Siehe als Beispiel die gestrichelt gekennzeichneten Diagrammlinien: um in einem Raum mit einem Volumen von 100 m3 eine Nachhallzeit von ca. 0,5 s zu erreichen, ist eine äquivalente Schallabsorptionsfläche von ca. 30 m2 erforderlich.

2. Nachhallzeit und Raumakustik

Die Nachhallzeit wird als Maßstab und Zielgröße raumakustischer Planung im Frequenzbereich von 60-4000 Hz auf optimale Werte für Sprachverständlichkeit und Musikwiedergabe gebracht.
Je nach Nutzung beträgt der optimale mittlere Nachhallzeitwert für die Sprache 0,7 Sekunden, für die Musikwiedergabe 0,4 bis 1,2 Sekunden.
Voraussetzung für ein angenehmes Musizieren und eine unverfälschte akustische Raumantwort ist die Linearität des Nachhallverlaufs, d. h. Nachhallzeitwerte müssen im Frequenzbereich des menschlichen Gehörs von 60-8000 Hertz annähernd gleich bleibend sein.

Schalleistung und Frequenzspektrum von Musikinstrumenten mit entsprechenden Nachhallzeitrichtwerten

 

Instrumenten- Klasse

 

 

Classe di strumento

 

Instrument

 

 

Strumento

 

Schall-leistung

 

Potenza sonora

 

Dynamik max dB

 

Dinamica max dB

 

 

Frequenzspektrum

Hz

 

Spettro di frequenza

Hz

 

 

mittlere Nachhall-zeitrichtwerte [s]

 

valore medio del tempo di riverberazione [s]

Tiefes Blech

ottoni bassi

Tuba/Bariton

tuba/baritono

hoch

alta

90

25 – 2’000

0,5

 

Posaune

trombone

hoch

alta

95

80 – 10’000

0,5

 

Horn

corno

hoch

alta

90

60 – 7’000

0,5

Hohes Blech

ottoni alti

Trompete

tromba

hoch

alta

90

165 15’000

0,5

Schlagzeug

batteria

Perkussionen

percussioni

s.hoch

molto alta

100

50 – 15’000

0,4

Holzbläser

strumenti a fiato in legno

 

Saxofon/Fagott

sassofono/fagotto

mittel

media

85

60 – 12’000

0,5 0,6

Holzbläser

strumenti a fiato in legno

Klarinette

clarinetto

mittel

media

85

150 – 10’000

0,5 0,6

 

Flöte/Oboe

flauto/oboe

mittel

media

85

250 – 12’000

0,5 0,6

Streicher

archi

Violine

violino

niedrig

bassa

70

200 – 10’000

0,7

 

Viola

viola

niedrig

bassa

70

130 – 10’000

0,7

 

Cello

violoncello

niedrig

bassa

75

65 – 8’000

0,7

Zupfinstrumente

strumenti a corda

Gitarre

chitarra

niedrig

bassa

70

80 – 10.000

0,7

 

Harfe

arpa

niedrig

bassa

 

 

0,7

 

Spinett

clavicembalo

niedrig

bassa

70

60 – 10’000

0,7

Gesang

canto

Einzelstimme

voce solista

hoch

alta

90 – 95

80 – 15’000

0,5

 

Chor

coro

hoch

alta

90

80 – 15’000

0,9 1,0

Konzertflügel

piano da concerti

Konzertflügel

piano da concerti

hoch

alta

100

25 – 10’000

0,5

Orgelraum

sala organo

 

hoch

alta

100

16 – 12’000

1,0 1,4

Vortragsraum

auditorium

Vorspiel/besetzt

prove/occupato

hoch

alta

100

 

1,0

 

Bühne/Podium

palco/podio

hoch

alta

100

 

 

 

Tanzraum

locale danza

hoch

alta

100

 

0,7

Theorieraum

Aula teoria

Hifi-Anlage

impianto Hi-Fi

hoch

alta

90

16 – 20’000

0,7

Aufnahme

registrazione

Studio

studio

hoch

alta

110

16 – 20’000

0,3

 

Regieraum

locale regia

hoch

alta

100

16 – 20’000

0,3

3. Technische Schallabsorber

Aufgrund unterschiedlicher Wirkungsweisen werden Schallabsorber wie folgt unterschieden:

  1. poröse Absorber: hierbei handelt es sich um offenporige Materialien wie mineralische und organische Faserstoffe. Der Absorptionsgrad der porösen Materialien hängt von der Dicke der Materialschicht und vom Abstand zur Wand oder Decke ab. Diese sind vor allem im Mittel-Hochtonbereich wirksam,
  2. Loch- und Schlitzabsorber: diese werden hauptsächlich für die Absorption bei mittleren bis tiefen Frequenzen eingesetzt. Die Schallabsorption ist u. a. von der Plattendicke, der Lochgröße, dem Schlitzflächenanteil oder der Schlitzbreite, dem Lochabstand, dem Abstand von der Wand bzw. Decke und der Schall absorbierenden Hinterlegung abhängig,
  3. Plattenabsorber: diese ergeben sich, wenn biegeweiche Platten mit einem geschlossenen Luftraum vor einem schallharten schweren Bauteil angeordnet werden. Plattenabsorber eignen sich vor allem zur Absorption tiefer Frequenzen,
  4. faserfreie Folienabsorber: innovative Breitbandabsorber, die über das gesamte Frequenzspektrum wirksam sind; sie bestehen z. B. aus mikroperforiertem (Lochdurchmesser ø 0,5 0,7mm) Kunststoff, Metallblech, Holzfurnier etc.
  5. Die Absorptionsgrade sind den technischen Datenblättern und/oder der Fachliteratur zu entnehmen.

4. Oberflächengestaltung

Akustisch korrekt bemessene Oberflächenstrukturen (Vor- bzw. Rücksprünge ca. 30 cm) sorgen für Schallstreuung im hohen Frequenzbereich, wobei sie eine leichte Dämpfung bewirken.

5. Einrichtung

  • •  Vorhänge: ihre Schall absorbierende Wirkung ist abhängig vom Gewicht und vom Abstand zur Wand; sie bieten variable individuelle Anpassungsmöglichkeiten besonders im Hoch- und Mitteltonbereich.
  • •  Teppiche: sind je nach Oberfläche im Mittel- bis Hochtonbereich wirksam und können ebenso wie die Vorhänge zur individuellen Anpassung der Klassenräume eingesetzt werden.
  • •  Bestuhlung: eine gepolsterte Bestuhlung kann beim Vortragsraum das fehlende Publikum akustisch kompensieren.
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