(1) Die Löschung eines Unternehmens und der entsprechenden Informationen aus dem Landesverzeichnis erfolgt auf Antrag der betroffenen Person.
(2) Die Löschung eines Unternehmens und der entsprechenden Informationen aus dem Landesverzeichnis kann außerdem in den im Handbuch laut Artikel 6 vorgesehenen Fällen von Amts wegen verfügt werden.