Kundgemacht im A.Bl. vom 24. Oktober 2006, Nr. 43.
(1) Voraussetzung zur Teilnahme am Berufslehrgang für Wellnesstrainer ist die Vollendung des achtzehnten Lebensjahres bzw. die Erfüllung der Bildungspflicht. Im einzelnen ist erforderlich:
(2) Alle Bewerber bzw. Bewerberinnen müssen ein Aufnahmegespräch bestehen, in dem vor allem soziale Fertigkeiten, insbesondere Kommunikationsfähigkeit und sprachliches Ausdrucksvermögen sowie körperliche Voraussetzungen überprüft werden.