(1) Die Honorare und Spesen auf prozentueller Basis betreffend Projektierung, Bauleitung, tägliche Bauassistenz, Aufmass und Abrechnung, Verantwortlichkeit und Koordination der Sicherheit auf der Baustelle, Projektsteuerung, technisch verwaltungsmäßige Abnahmen, statische Abnahmen werden anhand der beiliegenden Tabellen A, A1, B, B1, B2, C, C1, E und S berechnet.
Tabelle A: "Prozentsätze gestaffelt nach Beträgen der Arbeiten und nach Klassen und Kategorien"
Tabelle A1: "Definition der Klassen und Kategorien der Arbeiten"
Tabelle B: "Grundteilleistungen betreffend die Projektierung und Bauleitung"
Tabelle B1: "Ergänzende Teilleistungen betreffend die Projektierung und Bauleitung "
Tabelle B2: "Leistungen des Verantwortlichen und des Koordinators der Sicherheit auf den Baustellen gemäß Legislativ Dekret vom 14.08.1996, Nr. 494"
Tabelle C: "Technischverwaltungsmässige Abnahmeprüfungen"
Tabelle C1: "Statische Abnahmeprüfungen"
Tabelle E: "Aufmass und Abrechnung der Arbeiten"
Tabelle S: "Prozentsätze für die Spesenvergütung "
(2) Die Honorare, welche gemäß den Kriterien dieses Dekrets berechnet werden, sind nicht verbindlich.2)
(3) Die Honorare können auch pauschal oder nach Zeitaufwand vereinbart werden.3)