In vigore al

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In vigore al: 21/11/2014

a) DEKRET DES LANDESHAUPTMANNS vom 28. Dezember 1999, Nr. 711)
Durchführungsverordnung betreffend die Grundausbildung- und Fortbildungskurse für Betreuer von Gemeinde- und Privatarchiven sowie von anderen Archiven öffentlicher örtlicher Körperschaften

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1)

Kundgemacht im Beibl. Nr. 2 zum A.Bl. vom 8. Februar 2000, Nr. 6.

Art. 9 (Ausgaben)

(1) Die Südtiroler Landesregierung trägt alle Kosten für die Durchführung der Kurse, während die Kosten für die eventuelle Unterkunft und Verpflegung von den Teilnehmern zu tragen sind.

Dieses Dekret ist im Amtsblatt der Region kundzumachen. Jeder, dem es obliegt, ist verpflichtet, es zu befolgen und für seine Befolgung zu sorgen.