In vigore al

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In vigore al: 21/11/2014

a) DEKRET DES LANDESHAUPTMANNS vom 28. Dezember 1999, Nr. 711)
Durchführungsverordnung betreffend die Grundausbildung- und Fortbildungskurse für Betreuer von Gemeinde- und Privatarchiven sowie von anderen Archiven öffentlicher örtlicher Körperschaften

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1)

Kundgemacht im Beibl. Nr. 2 zum A.Bl. vom 8. Februar 2000, Nr. 6.

Art. 5 (Leitung)

(1) Die Leitung der Kurse übernimmt das Südtiroler Landesarchiv, das zur Durchführung der Kurse speziell ausgebildete Referenten beruft. Zur organisatorischen Abwicklung der Kurse ist das Südtiroler Landesarchiv ermächtigt, eine Vereinbarung mit geeigneten Partnern abzuschießen. 4)

4)

Absatz 1 wurde ersetzt durch Art. 3 des D.LH. vom 31. Juli 2003, Nr. 31.