Kundgemacht im Beibl. Nr. 2 zum A.Bl. vom 17. August 1999, Nr. 37.
(1) Voraussetzung für die Eintragung der Betriebe in die Kategorien und Klassen des Verzeichnisses laut Artikel 1 ist der Besitz der in Anhang A erwähnten technischen Mindestanforderungen.