In vigore al

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In vigore al: 21/11/2014

a) DEKRET DES LANDESHAUPTMANNS vom 24. September 1998, Nr. 281)
Prüfungsprogramme für die Lehrabschluß- bzw. Gesellenprüfungen für die Lehrberufe: Tischler, Zimmerer, Schlosser und Schmiede, Spengler, Maurer, Fliesenleger, Maler und Lackierer, Damenschneider und Herrenschneider

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Die Gesellenprüfung für den Lehrberuf Herrenschneider besteht aus 2 Teilen:

  • a)  einer praktischen Prüfung/Gesellenstück (Gesamtdauer:24 Std.=3 Tage à 8 Stunden),
  • b)  dem Fachgespräch (Dauer ca. 30 Minuten pro Kandidat).

a) Praktische Prüfung (Gesamtdauer: 24 Std. = 3 Tage à 8 Stunden)

Als Gesellenstück ist vom Prüfling anzufertigen:

  • 1.  eine Maßhose und
  • 2.  ein Sakko zur ersten Probe und
  • 3.  Schnittzeichnen einer Maßhose (Papiermodell und Originalgröße).

Zu 1) Die angefertigte Hose soll folgende Arbeiten aufweisen:

  • -  Vorderhosenfutter (mindestens 10 cm unters Knie);
  • -  Seitentaschen mit Doppelpaspol
  • -  eine Gesäßtasche mit Patte und Knopfloch
  • -  Schlitzverarbeitung mit Knöpfen oder Reißverschluß
  • -  Bundeinfütterung mit Fertigband oder nach eigener Wahl, Gürtelschlaufen,
  • -  Bundverlängerung
  • -  Saum oder Aufschlag mit Stoßband

Zu 2) Das zur ersten Probe gearbeitete Sakko soll folgende Arbeiten aufweisen:

  • -  eingearbeitete Brusttasche und zwei Seitentaschen mit Doppelpaspol und Patte
  • -  angefertigte Einlage
  • -  pikierte Fasson und aufgesetzten Unterkragen aus Filz und Leinen
  • -  abgehefteten Saum und Kante
  • -  eingehefteten Probeärmel
  • -  das Probesakko soll abgebügelt werden.

Zu 3) Zeichnen einer Maßhose

  •    -  herausgeschnittenes Papiermodell einer Maßhose

Um einen ungestörten Ablauf der Arbeitsgänge zu gewährleisten, müssen sämtliche notwendigen Zubehöre vom Prüfungsteilnehmer mitgebracht werden und zwar:

  • 1.  Maßzettel mit Längen- und Breitenmaßen (Schrittlänge, Bundweite, Saumweite usw.)
  • 2.  Kleinzubehör, Reißverschluß, Nähgarn, Knöpfe, Einlage u.a.
  • 3.  Stoffreste für das selbständige Herausschneiden von Besatzteilen
  • 4.  Schnittpapier und Zeichengeräte

Die Kleidungsstücke sollen zugeschnitten mitgebracht werden, dürfen aber mit keinerlei Vorarbeiten versehen sein.

Bewertungskriterien:
Bei der Bewertung wird besonders Wert gelegt auf:

  • 1.  Genauigkeit und Sauberkeit der Verarbeitung;
  • 2.  handwerkliches Können;
  • 3.  Handhabung der Werkzeuge und Maschinen;
  • 4.  Berücksichtigung der Unfallverhütungsvorschriften und Sicherheitsbestimmungen;
  • 5.  Materialauswahl;
  • 6.  fachgerechtes Bügeln;
  • 7.  Gesamtbild.

Die Bewertung erfolgt mit Noten , die von 4 bis 10 reichen, wobei auch Zwischennoten gegeben werden können.

b) Das Fachgespräch (Dauer ca. 30 Minuten):

Zum Fachgespräch ist zugelassen, wer die praktische Prüfung bestanden hat.

Das Fachgespräch geht von der praktischen Prüfung aus und beinhaltet Fragen zu folgenden Fächern: Fachrechnen, Werkstoffkunde, Arbeitskunde, Fachzeichnen.

Eine Vorkalkulation des Prüfungsstückes und die Unterlagen der Abschlußklasse sollen mitgebracht werden.

Wer die praktische Prüfung und das Fachgespräch bestanden hat, hat die Gesellenprüfung bestanden und erhält ein Prüfungszeugnis und den Gesellenbrief.

Wer das Fachgespräch nicht besteht, dem bleibt die bestandene praktische Prüfung erhalten, er braucht nur das Fachgespräch zu wiederholen.

1)

Kundgemacht im A.Bl. vom 1. Dezember 1998, Nr. 50.