In vigore al

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In vigore al: 21/11/2014

a) DEKRET DES LANDESHAUPTMANNS vom 24. September 1998, Nr. 281)
Prüfungsprogramme für die Lehrabschluß- bzw. Gesellenprüfungen für die Lehrberufe: Tischler, Zimmerer, Schlosser und Schmiede, Spengler, Maurer, Fliesenleger, Maler und Lackierer, Damenschneider und Herrenschneider

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Die Gesellenprüfung für den Lehrberuf Maurer besteht aus zwei Teilen:

  • a)  einer praktischen Prüfung (Einzelarbeit, 12 Stunden)
  • b)  dem Fachgespräch (ca. 30 Minuten pro Kandidat)

a) Praktische Prüfung:

Die praktische Gesellenprüfung ist in mehrere arbeitstechnische Abschnitte aufgegliedert: Mauerwerk - rechtwinklige Mauerecke im Binderverband; Putz - Grund- und Oberputz; Schalung und Armierung

Die in der Anlage angeführten Prüfungsthemen sind dem Tätigkeitsbereich des Maurers entnommen, in dem der Lehrling ausgebildet wird, und entsprechen obgenannten Inhalten. Sie werden alternierend angewandt und können dem gleichen Schwierigkeitsgrad entsprechend erneuert werden.

Der Kandidat hat zur Prüfung in der vorschriftmäßigen Arbeitskleidung zu erscheinen und das geeignete Werkzeug mitzubringen.

Bewertungsschlüssel für das praktische Prüfungsbeispiel der Maurer:
Sichtmauerwerk mit Bogen und Wandschalung

Arbeitszeit 12 Stunden .....................................Richtzeit

  • a)  Mauerwerk ...............................................4,5 Stunden
  • b)  Bogenschalung und Bogenm........................1,5 Stunden
  • c)  Sichtbetonschalung ....................................2,5 Stunden
  • d)  Putz und Eckleiste .....................................1,5 Stunden
  • e)  Armierung biegen und binden ......................2,0 Stunden
  •   insgesamt ....................................................12  Stunden

.....................................................................Bewertungsschlüssel

a) Mauerwerk ................................................12 Punkte

b) Bogenschalung u. Bogenm. ............................4 Punkte

c) Sichtbetonschalung ...................................... 6 Punkte

d) Putz und Eckleiste ........................................ 4 Punkte

e) Armierung ................................................... 4 Punkte

Insgesamt ......................................................30 Punkte

Die Bewertung erfolgt mit Noten von 4 bis 10.
Notenschlüssel:
30 Punkte.................Note 10

27 Punkte ................Note 9

24 Punkte ................Note 8

20 Punkte ................Note 7

15 Punkte ................Note 6

12 Punkte ................Note 5

b) Fachgespräch (Dauer ca. 30 Minuten pro Kandidat)

Zum Fachgespräch ist zugelassen, wer die praktische Prüfung bestanden hat. Das Fachgespräch geht von der praktischen Prüfung aus und beinhaltet Fragen vorwiegend aus den Lehrplanfächern: Werkstoffkunde, Arbeitskunde, Fachrechnen, sowie zum Bereich des Umweltschutzes, der Unfallverhütung und den allgemeinen Sicherheitsbestimmungen auf dem Bau.

Zum Fachgespräch haben die Kandidaten die schriftlichen Unterlagen der Abschlußklasse mitzubringen.

Für Privatisten, welche nach einer bestandenen Zulassungsprüfung zur Gesellenprüfung antreten können, werden diesselben Bestimmungen angewandt.

Wer die praktische Prüfung und das Fachgespräch bestanden hat, hat die Gesellenprüfung bestanden; er erhält ein Prüfungszeugnis und den Gesellenbrief. Wer das Fachgespräch nicht besteht, dem bleibt die bestandene praktische Prüfung erhalten, er braucht nur das Fachgespräch zu wiederholen.

Anlage:
Gesellenprüfung Maurer (Zeit 12 Stunden)
Mauerwerk:
im Binderverband KM 13;
Duplex 24 x 12 x 12;
vollfugig gemauert - Schichthöhe einhalten;

Putzarbeiten:
24er Mauer Grundputz bis Brüstung ums Eck, Eck abgerundet, Fatsche bis Brüstung;

12er Mauer Grundputz und Edelputz ganze Höhe Fatsche und Kantenschutz ganze Höhe sauberer Abschl.

Fenstersturz:
Bodenschalung mit Gurt- und Querhölzer - nur eine Seitenschalung - außen bis OK.Mauer;

Mauerwerk:
im Binderverband KM 12,5;
Duplex 24 x 11,5 x 12 vollfugig gemauert;
Schichthöhe einhalten;

Segmentbogen:
über Fenster (KS) Sicht Fenster 76,5 - 46,5;
Stich 8 cm; Kämpferpunkt Kp 86,1 cm;

Balkon:
in Sichtbeton Anzug 4%;

Putzarbeiten: Punkt und Putzlehren (Fatschen) ganze Höhe;
K = Kantenschutz ganze Höhe
Grundputz bis Brüstungshöhe

Mauerwerk:
im Binderverband KM 12,5;
Duplex 24 x 11,5 x 12 vollfugig gemauert;
Sichthöhe einhalten

Segmentbogen:
über Fenster (Ks) Sicht Fenster 76,5/45,5;
Kämpferpunkt 98 cm;

Betonmauer:
Sichtbetonschalung außen,
Schalung inner andeuten;
Fenster mit Dreieckleisten außen

Putzarbeiten:
Grundsatz außen 52 cm Höhe;
Kantenschutz an der Außenecke 50 cm Höhe;
Kante links abgerundet

Eingangstreppe mit Podest und Mauerwerk
Durchzuführen sind folgende Arbeiten:

  • a)  Schalung der Treppe, Podest und Sturz
  • b)  Errichten des Mauerwerks
  • c)  Putzprobe
  • d)  Stuzzbewehrung
  •   zu a): An der linken Treppenseite ist eine volle Schalwand zu errichten.
    An der rechten Treppenseite ist eine Wangenschalung zu errichten.
    Treppen- und Podestunterschicht - Vollschalung
    Der Sturz ist außer an den Kopfteilen in allen Teilen zu schalen.
  •   zu b): Stirnmauerwerk mit Fensteraussparung und zwei kurzen Pfeilern 25/25 cm in Ziegelmauerwerk 1,5 NF (Duplex) in hydraulischem Kalkmörtel (eventuell geringer Kalkteigzusatz).
  •   zu c): Die Putzproben bestehen aus den zwei Putzweisen Kellenwurf und Scheibenputz ohne Unterputz. Die Maße sind der Skizze zu entnehmen.
  •   zu d): Korb für den Stuzr nach Bewehrungsplan.
1)

Kundgemacht im A.Bl. vom 1. Dezember 1998, Nr. 50.