Das Berufspraktikum hat den Zweck, berufliche Fertigkeiten zu vermitteln, die auf die Bestimmung, Planung, Ausführung und Auswertung der allgemeinen Krankenpflege ausgerichtet sind, so wie sie von den Ausbildungszielen aufgrund der erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten gefordert sind. Die Verantwortung für die Planung und Koordinierung des Berufspraktikums obliegt Lehrkräften, die aus dem Pflegebereich kommen. Der Student absolviert das Praktikum unter der Führung von qualifizierten Krankenpflegern.
Am Ende des ersten Studienjahres muß der Student:
Der Student muß am Ende des dritten Studienjahres:
Kundgemacht im Beibl. Nr. 1 zum A.Bl. vom 22. April 1997, Nr. 19.