Kundgemacht im A.Bl. vom 18. April 1989, Nr. 19.
(1) Die Ausbildung zum Heilmasseur dauert zwei Jahre und umfaßt insgesamt mindestens 2000 Stunden theoretischen und praktischen Unterrichts.
(2) Der Unterricht umfaßt folgende Fächer:
Fächer Stundenzahl
1. Jahr 2. Jahr
Anatomie 50
Physiologie 50
Pathologie 80
Gesundheitserziehung 20
Hygiene 20
Chemie und Physik 20
Gesetzgebung im Gesundheitswesen 20
Psychologie 20 20
Italienisch oder Deutsch(nicht Unterrichtssprache) 40 40
Erste Hilfe und Verbandlehre 20
Massagemethoden 60 30
Instrumentelle Physiotherapie 40
Praktikum 720 750
Insgesamt 1000 1000