Kundgemacht im A.Bl. vom 2. Dezember 1986, Nr. 54.
(1) Das Praktikum umfaßt die Unterweisung in folgenden Krankenhausabteilungen bzw. Bereichen:
(2) Außerdem sind die Schüler darüber zu unterweisen, wie das Geburtenregister laut Hebammenordnung zu führen ist.