Kundgemacht im A.Bl. vom 19. Juli 1983, Nr. 36.
(1) Zur Überwachung der inneren Qualität des zur Verfügung stehenden Elite- und Vermehrungspflanzgutes nimmt das Landwirtschaftsinspektorat Bozen in Zusammenarbeit mit dem Versuchszentrum für Land- und Forstwirtschaft Laimburg und gegebenenfalls mit anderen wissenschaftlichen Instituten verschiedene pomologische Prüfungen und Erhebungen sowie periodische Virustests vor.