Kundgemacht im A.Bl. vom 22. Mai 1979, Nr. 25.
Gemäß Art. 1 des D.LH. vom 1. Oktober 1991, Nr. 22, ist im deutschen Text in allen Artikeln dieses Dekretes der Begriff "Labortechniker" mit dem Begriff "medizinisch-technische Assistenten" ersetzt.
(1) Das Leitungsgremium kann für Schüler, die aus schwerwiegenden triftigen Gründen nicht an der ersten oder zweiten Session teilnehmen konnten, eine außerordentliche Session für die Diplomprüfung ansetzen.4)
Die Artikel 5, 7, 8 und 9 wurden ersetzt durch Art. 2 des D.LH. vom 1. Oktober 1991, Nr. 22.