Kundgemacht im A.Bl. vom 10. Mai 1977, Nr. 24.
(1) Die spezifischen Aufgaben der Psychologen umfassen die Analyse der persönlichen, familiären und sozialen Probleme der Kranken, die Anwendung der psycho-therapeutischen Techniken sowie die mit der Arbeitsgruppe vereinbarten Eingriffe, um die verschiedenen Zielsetzungen der Arbeit, auch mittels Versuchen und Forschung, zu erreichen.