veröffentlicht im Beibl. Nr. 2 zum A.Bl. vom 7. Oktober 1997, Nr. 48
(1) Der Verantwortliche des Funktions- und Organisationsbereichs "Territorium und zonale Dienste" oder sein Delegierter berufen trimestral eine Versammlung mit den Sprengelkoordinatoren und den Mitgliedern des Beirats des Betriebs ein, um die Einheitlichkeit der Zulassungskriterien zu den Behandlungen zu gewährleisten, gemeinsam den Ablauf des Betreuungsprozesses hinsichtlich seiner Wirksamkeit und Effizienz zu überprüfen und um für die allfälligen Probleme, die mit der Verwaltung des Vertrags zusammenhängen, die entsprechenden Lösungen zu untersuchen.
(2) Zu den Sitzungen können die Vertragsärzte für allgemeine Medizin in bezug auf einzelne zur Diskussion stehende Betreuungsprobleme eingeladen werden.
(3) Der rechtzeitig verständigte Arzt für allgemeine Medizin ist verpflichtet, an der Sitzung teilzunehmen, wobei Fristen und Modalitäten zu vereinbaren sind.