Dekret des Vorsitzenden des Sonderbetriebes für die Feuerwehr- und Zivilschutzdienstevom 1. Dezember 2005, Nr. 6
Aufwertung der Entschädigungen an freiwillige Feuerwehrleute, die im Dienst oder infolge dieses Dienstes einen Unfall erlitten oder sich eine Krankheit zugezogen haben - Landesgesetz vom 18. Dezember 2002, Nr. 15, Artikel 49
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