Mit den Versetzungen bezweckt die Landesverwaltung, das Personal in die Nähe des jeweiligen Wohnorts zu bringen.
Dabei werden folgende Gegebenheiten persönlicher Natur berücksichtigt und bewertet.
(1) Familiäre Gegebenheiten
(2) Für jedes Jahr, das für die wirtschaftliche Entwicklung zählt: 1 Punkt.
(3) Bei Punktegleichheit wird der Bewerber mit mehr Punkten für die im gemeinsamen Haushalt lebenden Kinder vorgezogen.
(4) Bei weiterer Punktegleichheit zählt das Lebensalter.
Veröffentlicht im A.Bl. vom 16. Juli 2002, Nr. 30.